Bin ich umsatzsteuerbefreit?
Ich habe als Honorarkraft in den Ferien an einer hamburger Schule gearbeitet und muss dafür jetzt online eine Abrechnung ausfüllen. Ein Punkt ist "Angabe zur Umsatzsteuer". Die möglichen Antworten lauten
- Im Rechnungsbetrag ist die Umsatzsteuer von 19% enthalten
- Ich bin nach §19 Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit
- Ich bin nach §4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit
Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten
- Ich bin nach §4 Nr. 21 b) Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit
Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer aa) an Hochschulen im Sinne der §§ 1 und 70 des Hochschulrahmengesetzes und öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen oder bb) an privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, soweit diese die Voraussetzungen des Buchstabens a erfüllen
Quelle der Gesetze: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html
Ich bin einfach nur eine Studentin, die über Kontakte an den Job gekommen ist, also keine Lehrerin, und ich habe auch kein Unternehmen.
Verstehe ich das dann richtig, dass ich nach §4 Nr. 21 b) von der Umsatzsteuer befreit bin?
Danke im Voraus!
5 Antworten
Bitte rufe am Finanzamt an und frage.
Sich hier auf eine Auskunft zu verlassen, erscheint mir gewagt.
Das würde ich an deiner Stelle von einem Steuerberater oder vom Finanzamt prüfen lassen.
Ob du nur aufgrund des Honorarvertrags als Lehrerin giltst und deshalb Absatz b für dich in Frage kommt, könnte fraglich sein.
Am sichersten wäre es, wenn du ein Gewerbe anmeldest und dich dann beim Finanzamt aufgrund der geringen Einkünfte als umsatzsteuerbefreit gem. Kleinunternehmerregelung führen ließest. Ob das allerdings auch nachträglich geht, weiß ich nicht.
Du bist freiberufliche Unternehmerin und hättest das beim Finanzamt anmelden muessen.
Es stellt sich hier aber die Frage nach der Scheinselbständigkeit.
Nach 21 b, bb ist die Leistung umsatzsteuerbefreit. Dazu muss eventuell ein Nachweis gemäß 21 a, bb vorhanden sein.
Du schreibst ja selber schon: Deine Umsätze sind steuerfrei,
wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten
Hast Du die Bescheinigung beantragt und bekommen?
Natürlich hast du ein Unternehmen! Und nein, nach den von dir zitierten Vorschriften bist du nicht von der Umsatzsteuer befreit.
Wie kannst du eine Rechnung schreiben, wenn du kein Unternehmen hast? Und wenn du bisher noch nichts angemeldet hast, solltest du dir schleunigst einen Steuerberater suchen!
Jeder kann eine Rechnung schreiben. Dazu brauchst Du kein Unternehmen. Du darfst halt keine MwSt ausweisen.
Aber ich habe nie ein Unternehmen angemeldet oder so... wieso habe ich ein Unternehmen?