Schimmel und Luftfeuchtigkeit zu hoch, Vermieter haftbar für meine Schäden; wie angehen?
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Im Juni 2021 sind wir (Mama und Kind) in eine „frisch renovierte 2 ZKB“ gezogen.
Ende August / Anfang September 2021 herum (vor der Heizperiode) haben sich im Zimmer meines Kindes bereits erste Schimmelflecken an der „Außenwand“ gebildet. Der Sommer war auch sehr nass, außerdem ist über ihrem Zimmer noch ein Balkon.
Ich habe umgehend den Vermieter verständigt, der mit Schimmelspray ankam, die Flecken beseitigt hat und meinte, wir sollten mehr lüften und die Heizung doch anstellen!
Es wurde nichts besser.
Der Raum wurde nicht richtig warm und von der Außenwand wird eine unglaubliche Kälte abgestrahlt. Zudem hat der Vermieter eine „Nachtabschaltung“, also nachts fallen die Heizungen aus. Er meinte, das helfe auch gegen Schimmelbildung. (Lustig, oder?!)
Ich habe ihm regelmäßig Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit via Thermo- und Hygrometer zukommen lassen; der Schimmel breitete sich weiter aus und wir hatten vorgestern eine Temperatur von 17‘C sowie 83% Luftfeuchtigkeit in dem Raum meiner Tochter.
Die Möbel und Kleidung haben wir zwischenzeitlich entsorgen müssen, alles war klamm und muffig.
Der Raum wird natürlich nicht genutzt, wir leben nun zusammen in meinem Zimmer.
Gestern habe ich zu meinem Vermieter erneut Kontakt aufgenommen; 16‘C und 69% Luftfeuchtigkeit. Heute morgen waren es 15‘C und wieder 69%, nach 10 min. lüften ging es auf 65% herunter. Werte darunter haben wir nie erreicht.
Ich habe dem Vermieter mehrfach gesagt, dass ich von Schäden an der Bausubstanz ausgehe und er bitte einen Bausachverständigen kommen lassen soll. Vergeblich. Wir sollen einfach weiterhin lüften.
Falls ich nun einen Sachverständigen beauftrage und nachgewiesen wird, dass das schon vor unserem Einzug bekannt war - Vormieter hielten sich auch nie so lange hier - bekomme ich die Kosten dann erstattet?
Ich bin total verunsichert, wie ich mit dieser Situation weiterhin zu verfahren habe. Zusätzlich wurde der Vertrag auf Wunsch des Vermieters auf zwei Jahre festgelegt. Ein Schelm, der… Ich kann doch hier nicht noch über ein Jahr mit meinem Kind so „wohnen“?
Über Ratschläge und Tipps wäre ich euch echt dankbar.
Viele Grüße!
A.