Dürfen Handwerker für das was nicht vereinbart wurde in Rechnung stellen?

Hallo zusammen.

Ich habe ein Unternehmen für den Rückbau der Brandschutzwand berauftragt.Das heißt eine Wand was auf dem Nachbargrundstücks steht muss zurückgebaut werden ,so dass es auf meinem Grundstück steht.Das Angebot beinhaltet nur das was der Handwerker zumachen hat inklusive Material somit ein Festpreis.Einige arbeiten haben wir übernommen (das Fundament ausgraben und später verfüllen mit Erde )damit der Preis nicht zuteuer wird.(wurde so vereinbart).Aber der Handwerker hat sich nicht an die Vereinbarung gehalten.Macht meine Arbeit was nicht vereinbart wurde und verlangt jetzt 800 Euro für die Arbeit die Ich machen musste.Wie richtig ist das.Macht noch Druck meiner Ehefrau das das sofort gemacht werden müsse obwohl er mir die genaue Zeit vorher sagen musste, was er nicht gemacht hat.Aber nein es muss sofort gemacht werden und das kurz vor meinem Feierabend.Er hat uns richtig in eine Falle gelockt.Bin ich gezwungen ihn zu bezahlen? Er hat 2 std.gearbeitet ohne mein Einverständnis obwohl meine Frau gesagt hat dass ich in 2 std Feierabend habe und meine Arbeit ausführen würde aber Nein darauf hat er nicht reagiert und hat trotz meine Arbei gemacht.Undzwar die Wand bis zum Fundament mit Erde verfüllt was ich ausgegraben hatte.4 Meter Länge und 70 cm Breite.tiefe 1,50 cm Und dafür 800 Euro.Mit der Aussage sie müssen bis 17 Uhr arbeiten und Sie könnten nicht noch auf mich warten bis ich von der Arbeit komme.Erstens vorher nicht Bescheid sagen und zum letzten Drucker sowas😡.Sie haben nicht mal bis 17 Uhr gearbeitet.Nachdem verfüllen direkt Feierabend gemacht.Und was hat das jetzt gebracht wenn Sie nicht einmal weiterarbeitet haben dass man mir noch die Arbeit wegnimmt und von mir die Kosten verlangt .Ist das so richtig was Sie gemacht haben.Meinerseits war das eine reine verarsche um /mehr Geld zu erdienen.Würde mich auf eure Antworten freuen.LG

Rechnung, Handwerker

Meistgelesene Fragen zum Thema Handwerker