Gas – die neusten Beiträge

Meinung des Tages: Wie stark betrifft Euch die Inflation?

Liebe Community,

auch im Januar 2023 bleibt die Inflationsrate weiterhin relativ hoch. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind die Verbraucherpreise um durchschnittlich 8,7% gestiegen. Dieser Anstieg spiegelt sich für viele von uns vor allem im Alltag wider, z.B. bei vielen Dienstleistungsangeboten und selbstverständlich beim Gang in den Supermarkt.

Viele Experten sind sich allerdings dahingehend einig, dass Deutschland den Höhepunkt der Inflation bereits hinter sich gelassen hat. Spätestens ab März, wenn Strom- und Gaspreisbremse greifen, wird es zu einer deutlichen Verbesserung der Lage kommen.

Doch trotz alledem müssen viele von uns seit einigen Monaten aufs Geld achten.

Inwieweit hat die Inflation Euer Leben verändert? Kauft Ihr inzwischen bewusster ein und spart bei Dingen ein, an die Ihr früher gar nicht gedacht habt? Oder betreffen Euch die Preisanstiege kaum / gar nicht?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen und ggf. den ein oder anderen Spartipp 🤗

Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/inflation-januar-schaetzung-101.html

Ich habe mich daran gewöhnt und arrangiert 42%
Ich habe leider sehr zu kämpfen 31%
Die Inflation betrifft mich nicht 27%
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Heizkosten: Was genau meint der Vermieter damit?

Könnt ihr mir bitte diese Nachricht vom Vermieter übersetzen und mir sagen, was ihr an meiner Stelle machen würdet, bzw. was Vor- und Nachteile hier sind, vielen Dank:

„Bald müssen die Wärmezahler getauscht werden. Im Mai habe ich die Firma Ista damit beauftragt ein ensprechendes Angebot zu erstellen. Aufgrund des heutigen Standes der Technik und der gesetzlichen Anforderungen an die Geräte, werden ausschließlich digitale Geräte vergebaut und vermietet und die Daten werden über Funk an die Firma Ista übermittelt. Die Ermittlung der Heizkosten wird zu 50% nach Wohnfläche und die anderen 50% nach Verbrauch ermittelt.

Die Kosten für den Geräteeinbau würde ich übernehmen, die anderen Kosten (siehe Angebot) sind umlagefägig und würden daher künftig in die Nebenkostenabrechnug einfließen. Ihr Anteil würde demnach jährlich ca. 210€ betragen.

Vor dem Hintergrund steigender Strom- und Gaskosten wollte ich fragen, ob Sie mit der o.g. Vorgehensweise einverstanden sind. Die voraussichtlichen 210€ sind fast 30% Ihrer aktuellen Heizkosten im Jahr.

 

Die Alternative wäre:

Auf Basis eines Mittelwertes der letzten 5 Verbrauchsjahre wird ein Umlageschlüssel ermittelt und die Heizkosten werden nach diesem Schlüssel verteilt.

 

Bitte geben Sie mir eine Rückmeldung binnen der nächsten 1-2 Wochen.

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Hoher Gasverbrauch, Heizung defekt wer zahlt bis das behoben wurde?

Irgendwas an unserer Heizung ist defekt. Wir sind Anfang November in eine 60 qm Wohnung gezogen (zu zweit) und haben seitdem schon fast 2000kwh Gas verbraucht. Und das, obwohl wir noch nicht ein einziges Mal die Heizung angemacht haben. Jeder von uns duscht einmal am Tag (nichtmal 5 Minuten je) und ansonsten läuft ab und an mal das heiße Wasser in der Küche kurz und die Spülmaschine alle zwei bis drei Tage. Wir haben bereits Mitte November gesagt, dass irgendwas mit den Heizungen nicht stimmt. Als der Handwerker da war versicherte er uns, dass alle Thermostate ausgetauscht werden. Allerdings hat die Vermieterin mit ihm dann abgemacht, dass lediglich ein Thermostat ausgetauscht wird. Das ganze soll sich nun bis 22. Dezember ziehen, bis das eine ausgetauscht wird. Eigentlich sollte es gestern ausgetauscht werden, allerdings wurde der Termin (morgens um 7-7:30) kurzfristig (um 7:20) wohl abgesagt, da die Teile noch nicht da wären. Die Vermieterin besteht darauf, dass es normal ist, dass bei den Temperaturen die Heizungen anspringen. Allerdings handelt es sich hier nicht um den Frostwächter, sondern einzelne Heizungen gehen bereits bei um die 12 Grad an, obwohl diese ausgestellt sind. Sind meinte weil wir garnicht heizen und es so kalt ist ist der Verbrauch so hoch wenn die dann hochheizt (ohne Sinn?). Wir haben dann gestern einmal alle Heizungen um eine Stufe aufgedreht (da manche bereits im geschlossenen Zustand auf 1 sind, standen die Heizungen also entweder auf 1 oder 2). Das Resultat war, dass der Gaszähler spinnt und ab und zu komplett durchdreht und das Wohnzimmer hat sich (bei einer aufgedrehten Stufe!) auf 23 Grad aufgeheizt und die Heizung hat nicht aufgehört zu heizen.

Meine Frage dazu: Es scheint ja offensichtlich etwas nicht zu stimmen. Wer zahlt jetzt die enorm hohen Verbrauchskosten von fast 2000kwh und die, die noch entstehen (auch wenn wir nichtmal heizen)? Schließlich haben wir es sehr schnell gemeldet, aber es zieht sich alles sehr hin. Wir haben Angst zu heizen, sowieso aufgrund der Lage und jetzt wo schon so viel verbraucht wurde natürlich noch mehr, aber langsam wird es wirklich sehr kalt und die Möglichkeit aufzudrehen ohne sich großartig Gedanken zu machen wäre schon schön...

Danke für Antworten!

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Dürfen sich Autofahrer gegen die Strassenkleber wehren?

Klima-Proteste: Welche Rechte haben Autofahrer?
  • "Recht braucht Unrecht nicht zu weichen" – dieser Gedanke steht hinter dem Recht auf Notwehr. Kurz gesagt: Jemand, der sich rechtskonform verhält und angegriffen wird, darf sich verteidigen, auch wenn er den Angreifer dadurch verletzt. Für den Strafrechtler Eric Hilgendorf, Professor an der Universität Würzburg, ein "Menschenrecht, das jeder Bürgerin und jedem Bürger zusteht".
Selbsthilfe der Autofahrer: Notwehr?

Wenn sich Klima-Aktivisten unangemeldet auf eine Fahrbahn kleben, darf der Autofahrer, der im Stau steht, die Blockierer demnach auch von der Fahrbahn losreißen und wegtragen, meint Jurist Hilgendorf. Selbst wenn das zu erheblichen Handverletzungen führen sollte.

Laut Hilgendorf befindet sich der Autofahrer in einer Notwehrsituation, es liege ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf dessen Fortbewegungs- und Handlungsfreiheit vor. Immer vorausgesetzt, die Polizei ist (noch) nicht vor Ort. Denn sobald staatliche Hilfe greifbar ist, ist nach überwiegender Ansicht der Juristen private Notwehr ohnehin nicht mehr erforderlich.

Hilgendorf: Mit Einsatz von Pfefferspray vergleichbar

Das Losreißen und Wegtragen der Aktivisten, sei auch geeignet, den Angriff abzuwehren oder zumindest abzuschwächen.

"Es gilt hier grundsätzlich dasselbe, wie in dem Fall, in dem eine Frau nachts am Weitergehen gehindert wird: Sie darf Pfefferspray einsetzen, auch wenn dadurch die Augen des Angreifers verletzt werden könnten", sagt Hilgendorf.

BR24

nein, dürfen sich nicht wehren 67%
ja, dürfen sich wehren und sie losreißen 33%
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