Brauche ich ein Gas-Vertrag, auch wenn ich kein Gas nutzen werde?
Hallo,
ich habe eine Wohnung zu Miete gefunden. Auf der Energieausweis steht, dass der Energieträger ist Gas. Die Wohnung beinhaltet eine Küchenzeile mit einem Elektroherd. Brauche ich ein Gas-Vertrag, oder ist es in Warmmiete schon dabei? Für Strom verstehe ich, dass ich selber ein Stromversorger finden muss.
Nebenkosten sind 190 € für eine 2-Zimmer-Wohnung. Da dies meine erste Wohnung sein wird, weiß ich nicht genau.
6 Antworten
Bei mir sind die Heizkosten in der Warmmiete mit drinn deshalb ist das nicht relevant für mich.. ich kümmere mich nur um Strom, DSL und Telefon :)
Wenn du Fern- oder Zentralheizung hast, brauchst keinen Versorger für Gas. Da hast du natürlich auch keinen Gasmengenzähler.
Irgendwie musst du die Wohnung ja beheizen. Und wenn als Energieträger Gas steht, dann wird die Wohnung mit Gas geheizt.
Der Vermieter ist für den Gaskauf bei einer Zentralheizung zuständig. Auch wenn du noch eine Alternative, wie Kachelofen hast, und die Heizkörper nicht aufdrehst, musst du dich trotzdem an den (Grund-) Kosten beteiligen. Es wird nach Verbrauch abgerechnet. Warmwasserbereitstellung wird vermutlich auch über Gas laufen.
Nebenkosten beinhalten Heizung, Warmwasser, Winterdienst, Hausmeister, Wartungskosten Heizanlage, Schornsteinfeger, Grundsteuer, Versicherungen, Hausstrom; Reinigungsarbeiten, Grundstückspflege usw.
Wenn die Wohnung keine eigene Gastherme hat, brauchst Du keinen eigenen Gasvertrag.
Das was im Energieausweis steht gilt für die Heizung. Dafür ist der Energieträger Gas.
Wenn es keinen Gasanschluß für die Wohnung gibt mußt Du auch kein Gas anmelden.