Lieber in der Beziehung bleiben oder zum Bundesheer?

Hi Leute, ich habe da eine Frage:

Ich bin 18 Jahre alt und seit einem Jahr mit meinem Freund zusammen.

Ich mache zur Zeit die Gastgewerbefachschule, aber ich weiß, dass ich da in diesem Beruf eigentlich nichts machen will. Mein eigentlicher Traum war schon von klein auf zum Bundesheer zu gehen, so wie es mein Papa, mein Opa und viele andere in der Familie vor mir gemacht haben.

Das habe ich nun meinem Freund erzählt und er ist total ausgerastet. Ihr müsst verstehen, wir sind schon zusammengezogen und haben auch schon darüber gesprochen nächstes Jahr Kinder zu bekommen.

Er hat zu mir gesagt, dass er dann den Sinn in der Beziehung nicht sieht, wenn ich zum Heer gehe. Er würde mich dann verlassen wollen. Ich liebe ihn wirklich sehr, aber zum ÖBH wollte ich immer schon.

Ich kann einfach nicht beschreiben, was mich daran so fasziniert!

Jedenfalls hat er auch gemeint, er hätte Angst, weil da so viele Männer sind "und man weiß ja nie". Dort würden alle saufen und "so wie er mich kennt" würde ich aus Gruppenzwang auch mittrinken und mich vollaufen lassen (stimmt nicht, ich trinke sehr wenig und sehr selten Alkohol). Jedenfalls hat er dann das Anmeldeformular zerissen und weggeworfen...

Was soll ich tun? Meinem Traum nachgehen und dafür die Beziehung aufs Spiel setzen oder das Bundesheer vergessen, in der Beziehung bleiben und einen anderen Job machen?

Freundschaft, Beziehung, Bundesheer, Liebe und Beziehung
Darf das Bundesheer einen Haarschnitt erzwingen?

Hallo liebe Freunde.

Mein kleiner Bruder ist vorgestern beim Herr eingerückt, muss quasi seinen Grundwehrdienst ableisten und hat gestern seinen gesamten Kopf auf 12mm rasiert bekommen.

Das wollte er natürlich nicht, da er mit seiner längeren Frisur seine Geheimratsecken bedecken kann und sich damit nicht unwohl fühlt.

Die Haare waren jetzt nicht besonders lang, lediglich Lockig oben mit Undercut. Es heißt die Haare dürften die Stirn nicht bedecken, und die Uniform nicht berühren, bei ihm scheint es die Stirn gewesen zu sein.

Als angehender Jurist weiß ich zumindest dass das Erzwingen eines Haarschnitts oder das Abschneiden der Haare gegen den Willen des Betroffenen eine Körperverletzung im Sinne des § 1325 ABGB, darstellt.

Nun gilt für die Soldaten des ÖBH jedoch nicht nur das ABGB, sondern auch das Wehrgesetz, wo mein Wissen nun an seine Grenzen stößt:

Welches dieser beiden Gesetze ist dem anderen übergeordnet?

Klar, hätte er als Alternative den Zivildienst auch wählen können, was mit Sicherheit auch die Antwort einiger von euch sein wird - „denn wenn er seine Haarpracht behalten möchte, dann muss er eben drei Monate länger dienen“ - aber meines Erachtens nach fällt das dann wieder in die Kategorie der Nötigung.

Welches Gesetz rechtfertigt nun die Handlung des Heeres, wenn das Tragen des Helmes bei der Haarlänge meines Bruders definitiv keine Beeinträchtigung dargestellt hätte, ihm seine Haare unverhältnismäßig kurz abzuschneiden?

Ich war selbst beim Heer und es gab Kameraden die definitiv längere Haare als er hatten. Offensichtlich liegt die Entscheidung darüber dann aber im Ermessen des Vorgesetzten (?) was als passend bzw. unpassend eingestuft wird…

Dann kann man aber auch kein allgemein rechtsgültiges Gesetz daraus Formen.

Wenngleich nun kein Anspruch besteht, wüsste ich einfach gerne aus Interesse, wie da die gesetzliche Lage aussieht. Das Wehrgesetz in Österreich ist nämlich kein sonderlich ausführlich geschriebenes Buch, sodass beispielsweise auf Details bezüglich Haarschnitt nicht eingegangen wird.

Freue mich auf eure Antworten.

LG

Haare, Recht, Gesetz, Bundesheer, Jura, Österreich, Strafgesetzbuch
Warum gibt es keine Bundesheer - Wehrpflicht für Frauen in Österreich?

(Bitte den ganzen Text durchlesen, bevor man abstimmt bzw. seinen Kommentar dazu abgibt.)

Servus,

ich befasse mich seit längerer Zeit mit dem Thema Bundesheer. Nebenbei wird vor allem auf sozialen Medien für Gleichberechtigung von Mann und Frau aufgerufen. Jetzt stelle ich aber die Frage, warum Männer in Österreich 6 Monate Wehrpflicht oder 9 Monate Zivildienst absolvieren müssen. Frauen müssen nicht. Diese können diesen freiwillig absolvieren.

Es gibt einige Gegenargumente, die man bereits ausschließen kann.

  • Beispielsweise das die Frauen Kinder bekommen und eben Männer in den Krieg ziehen.

Gegenargument: Die Wehrpflicht gilt grundsätzlich für alle männlichen österreichischen Staatsbürger ab 17. Geburtstag. Kann man beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht, dann kann man als vorübergehend untauglich erklärt werden und muss diese nachher nachholen.

Frauen könnten, falls sie in diesen frühen Jahren schon Kinder bekommen, ebenfalls als vorübergehend untauglich erklärt werden und diese später nachholen

  • Frauen sind nicht so stark gebaut wie Männer

Dazu gibt es, wie auch bei den Männern, die Option für den Zivildienst. Männer, die die Zivildiensterklärung unterschreiben und so zustimmen, dass sie gegen Bekämpfung mit Waffen sind, müssen den Zivildienst wählen. So könnte man das für Frauen auch gestalten. Beim Zivildienst muss man ja in Kinderhilfseinrichtungen, Jugendhilfseinrichtungen etc. aushelfen. Dies können beide Geschlechter machen!

Ich bitte jeden, der dagegen stimmt, einen Grund anzugeben. Ich habe damit auch vor, demnächst an das größere Publikum zu gehen.

Mit freundlichen Grüßen

Jan

Männer, Politik, Frauen, Bundesheer, Gleichberechtigung, Österreich, Wehrpflicht, Bundesheer Österreich
Stellung beim Bundesheer?

Also mal Hy ich hab erfahren, das ich im Juli meine Musterung habe. Dazu hätte ich einige Fragen, die ihr mir vlt beantworten könnt(Besonders die, die vlt schon länger beim Heer/Stellungskommando tätig sind.)

Also ich fange im September eine Lehre als Koch an auch beim Bundesheer auf der Website steht jedoch folgendes:

Ein Aufschub der Zivildienstleistung kann grundsätzlich nur für jene Ausbildung gewährt werden, die Sie bereits vor dem 1. Jänner Ihres Stellungsjahres begonnen haben.Für eine später begonnene Ausbildung (zum Beispiel ein Studium) ist ein Aufschub prinzipiell nicht möglich, außer wenn durch die Ausbildungsunterbrechung nachweisbar eine außerordentliche Härte bzw. ein bedeutender Nachteil entstehen würde. Wenn dies der Fall ist, senden Sie bitte so bald wie möglich einen Antrag auf Aufschub mit entsprechenden Nachweisen (Kopie des Lehrvertrages, der Schulbesuchs- oder Inskriptionsbestätigung, Kopie des Studienblattes oder Studienbeihilfenbescheides, oder dgl.) an die Zivildienstserviceagentur.

In meinem Fall wäre es eine bedeutender Nachteil daher ich das Bewerbungsverfahren und alles für eine Lehrstelle von neu Beginnen müsste.

Noch eine Frage man kann auf den Zivildienstbescheid ja ankreuzen, wo man gerne hin möchte. Wenn man aber z.B ein bestimmtes Pflegeheim im Auge hat und man von denen eine Zusage hat,das sie einen nehmen würden, dann kommt man wsl dorthin oder?

Und wie ist es mit der Intimuntersuchung...ist ja n heikles und heiß diskutiertes Thema.Ich weiß, das z.B n Freund von mir sich ganz Nackt ausziehen musste. Wieder andere berichten, das sie nur gefragt wurden, obs da unten Probleme gibt sie sagten nein und das wars ich habe in einem anderen Forum gelesen, das die "Erzwungene" Intimunterusuchung Rechtlich schwammig wäre

Auch wenn diese Formulierung ebenso wie die Formulierung in § 18a (3) des Wehrgesetzes (´verpflichtet......Weisung......zu befolgen´) von der Ärztin und dem anderen Personal garantiert in diese Richtung ausgelegt werden wird, ist man dennoch NICHT verpflichtet, sich der Intimuntersuchung zu unterziehen (alle anderen durchgeführten Untersuchungen sind harmlos und würde ich auch von jedem mir halbwegs sympathischem Arzt durchführen lassen).

Auch schreibt der User, das wenn man durch die Verweigerung eine Strafe bekommt, könne man gegen das Bundesheer rechtlich vorgehen, und somit gegen den Staat Österreich, was ich aber nicht für klug halte.

Laut dem User in dem Forum wäre es möglich, 2Wochen oder so vor der Stellung zu einem Allgemeinmediziner zu gehen und sich dort eben im Intimbereich untersuchen zu lassen, dann das Attest beim Stellungskommando vorlegen und fertig.

Geht das wirklich so?

Und die letzte Frage lautet, ob man dort Übernachtet es dauert ja ca 1.5Tage geht man am Abend nach Hause und am Nächsten Tag wieder hin oder wie ist das?

(Der Brief war keine direkte Einladung zur stellung nur die infos mit Corona etc und einem Vorläufigen stellungsplan, den man auf einer website einsehen kann)

Stellung, Bundesheer, Zivildienst

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