Bundesheer (Stellung)?

2 Antworten

Ja die 6 Monate hat man die sind so vorgegeben und jeder zeit im Wehrgesetz nachvollziehbar.
Im gegenteil du kannst sogar nur auf deinen Wunsch hin vorher einberufen werden.
Das ganze nennt sich Sperrfrist.

Lg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Interesse
user71836183619 
Fragesteller
 02.03.2023, 06:55

Vielen Lieben dank für die hilfreiche antwort.

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user71836183619 
Fragesteller
 02.03.2023, 06:58

Nur noch eine letzte Frage😀, wie ist es dann mit Zivildienst? Hat man da auch die 6 monate oder muss ich wenn ich arbeitslos bin direkt zivildienst machen.

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M2SSD  02.03.2023, 07:22
@user71836183619

Die Sperrfrist bezieht sich auf die Wehrpflicht, da der Ersatzdienst oder auch umgangssprachlich Zivildienst ein teil von der Wehrpflicht ist.
Sind die 6Monate für beiden gültig ab der Stellung.

Wenn du aktuell arbeitslos bist würde ich dir nahelegen deinen dienst zu erledigen, da du so Lücken im Lebenslauf vermeiden kannst, wenn du eine stelle bekommst Freud es den Arbeitgeber zu wissen das du das schon erledigt hast, du bekommst für das Vorstellungsgespräche frei (zumindest beim ÖBH), Geld verdienst (Pension).

Lg

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Ja, man hat mindestens 6 Monate Zeit. Das Bundesheer ist nämlich erst 6 Monate nach der Stellung berechtigt dir einen Einberufungsbefehl zu senden. Und erst 2 Tage vor Erhalt des Befehls erlischt die Möglichkeit die Zivildiensterklärung abzugeben.

Das hat aber beides nichts mit der Frage zu tun ob du zum Bundesheer oder Zivildienst musst, noch hat das irgendeine Auswirkung auf dein Einrückdatum. Eine Lehre hat sowieso aufschiebende Wirkung

user71836183619 
Fragesteller
 01.03.2023, 23:27

was meinst du mit einrückdatum? also kann es sein das ich direkt einberufen werden kann? weil ich ja mein bewerbungsgespräch erst nächste woche habe und zu 99% mit der Lehre beginnen werde. Dankeschön für deine Antwort.

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