Was passiert wenn man nicht hört?
Eine Frage. Ich gehe bald zum Bundesheer in Österreich und möchte wissen, was passiert wenn man eine Aufgabe nicht schafft oder nicht machen will, die einem befohlen wird? Wird man dann rausgeschmissen? Wird einem „Gewalt“ angetan? Oder wie siehts dann aus?
3 Antworten
Rausgeschmissen wird man nicht, Gewalt wird einem auch auf keinen Fall angetan.
Man muss unterscheiden zwischen "nicht schaffen" - wenn man beispielsweise körperlich nicht fit genug ist und "nicht wollen".
Die Ausbildner beim ÖBH schauen darauf, dass jeder fair behandelt wird und stellen dementsprechend nur Aufgaben die schaffbar sind, falls nicht alleine dann als Gruppe (zB pull-ups können einen die Kameraden von unten etwas nach oben drücken und somit last abnehmen)
Ein "nicht wollen" gibt es dort eigentlich nicht. Es wird das gemacht was einem befohlen wird, ansonsten ist das Befehlsverweigerung. Die Ausbildner können dann auch Konsequenzen für den Soldaten, die Gruppe oder den gesamten Zug beschließen und die sind meistens so unangenehm, dass man nächstes mal hört.
Bundesheer ADV (Allgemeine Dienstvorschrift) Paragraph 7 Abschnitt 1:
Jeder Untergebene ist seinen Vorgesetzten gegenüber zu Gehorsam verpflichtet. Er hat die ihm erteilten Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und pünktlich auszuführen.
Aso ja aber kann man dann angezeigt werden oder wie
Wenn du gegen die ADV verstößt dann können sie dir beim Bundesheer ein Disziplinarverfahren bzw. auch Geldstrafen verhängen, ja
Ich denke du solltest dir mal die Allgemeine Dienstvorschriften für das Bundesheer zu Gemüte führen. Wer sich nicht daran hält wird nach dem Wehrstrafrecht behandelt.
Die Ausbilder sind erfahren Soldaten. Die merken ganz genau ob Jemand die Aufgaben nicht schafft oder nicht gewillt ist die Aufgabe zu schaffen.
Wenn ein Soldat die Aufgabe nicht schafft wird eben so lange geübt bis es es schafft. Gern auch mal in Gruppen- oder gar Zugstärke. Zu Zeiten wo andere Einheiten schon Pause haben. Das wird lustig...
Die Option "nicht machen wollen" hast du nur unter einer Bedingung -> Der Befehl ist rechtswidrig....
Ah ok, danke. Aber was ist dann eine sogenannte „Befehlsverweigerung“?