Was passiert wenn man sich in Österreich gegen die Wehrpflicht weigert?
Also wenn man ganz klar sagt das man weder bundesheer noch Zivildienst machen wird und somit auch nicht zur Musterung gehen wird nichtmal wenn sie dich hintragen würden... und das obwohl es keine medizinischen und auch keine Psychologischen Gründe dafür gibt bzw. voll und ganz gesund ist.
Was passiert dann?
4 Antworten
Geldstrafen in einer Höhe von 700€ und das jedes mal wenn du der Ladung der Stellung nicht nachkommst.
Dann die sogenannte Zwangsvorführung durch die Polizei (kostet auch das passiert meistens in Wien) oder durch die Militärpolizei (kostenlos aber sehr selten).
Dann wenn du der Stellungspflicht nachgekommen bist, kommen meistens noch Geldstrafen und dann wird es zur anzeige gebracht was mit bis zu 1 Jahr bestraft werden kann. Nennt sich Umgehung der Wehrpflicht.
Aber warum sollte man so blöd sein und sich auf den Zirkus einlassen, einfach zur Stellung gehen das tut nicht weh. Dann einen Dienst ableisten und fertig.
Lg
Macht's einfach wie ich und täuscht mentale Instabilität vor. Seitdem sich vor ein paar Jahren einer weggeräumt hat beim Heer, sind die vorsichtig, wen die nehmen in der Hinsicht.
zur musterung musst du, und kannst verweigern und zivildienst machen.
wer das auch ablehnt, steht mit einem bein schon im knast
Nein, die Geldstrafe bekommt man immer und immer wieder bis man nicht mehr zahlen kann und ins Gefängnis muss.
Es wird halt schlimmer geahndet als 100 Kinder zu vergewaltigen. Klassiker wie Mozart.
Nein das stimmt nicht, der Verfassungsgerichtshof hat bereits geregelt, dass man nicht wegen ein und derselben Sache mehrmals bestraft werden kann.
Man kriegt die Strafe und wird gleichzeitig von der Zwangsarbeit entbunden.
Ja bin ich mir, aber wie erwähnt empfehle ich es, sich einfach schwerhörig zu stellen und damit untauglich zu sein.
Hm. Ich würde eher Psychisch empfehlen, das andere ist sicher nicht so leicht? Ich habs Psychisch jedenfalls gemacht.
Aber krass, wusste ich nicht. Ist voll cool einfach 1x 2-3k zahlen und dafür 6 Monate Lebenszeit sparen. Voll gut, dass das geht.
Für wiederholte Verletzung der Stellungspflicht kann man selbstverständlich wiederholt bestraft werden. Es handelt sich um Verwaltungsstrafen - auch für wiederholtes Schnellfahren sind wiederholte Strafen fällig.
Wer den Militärdienst verweigert, MUSS Zivildienst machen.
Anzeige durch die Bezirksverwaltungbehörde. Je nach angezeigtem Fall bis zu 2180 Euro Verwaltungsstrafe.
Wer sagt dass das Zahlen einer Verwaltungsstrafe etwas an deinen Verpflichtungen ändert? Das ist die Strafe dafür dass du der Aufforderung zur Musterung nicht nachkommst. In Deutschland zu Zeiten der aktiven Wehrpflicht würdest du dann von den Feldjägern zur Musterung vorgeführt, ich nehme an dass das in Österreich ähnlich ist.
Ja, aber was wenn man sich immer wieder weigert oder wenn man dort ist sich weigert die tests zu machen usw. ... was passiert dann?
Dann schaukelt sich die Schuld auf. Am Ende wenn du nicht zahlen kannst Erzwingungshaft oder Ersatzfreiheitsstrafe. Es ist einfach schlicht deiner Verpflichtung nach zu kommen.
Habe ich auch nicht gesagt. Wie gesagt, wer den Dienst beim Bundesheer verweigert, MUSS zum Zivildienst antreten, wer das verweigert zahlt auf jeden Fall erst einmal. Wer darüber hinaus erkennen lässt, dass er sich dem ZD gänzlich entziehen will, dem droht eine Freiheitsstrafe gemäß §§ 58 und 59 ZDG.
Sorry, falschen Eintrag kommentiert... Anscheinend doch nicht ;))
Diese Verpflichtungen sind mir scheißegal, das ist Zwangsarbeit und das sollte es heutzutage nicht mehr geben.
Es ist mir und allen anderen fürchterlich egal was dir scheißegal ist und was nicht. Gesetze gelten für dich in Österreich wie für mich in Deutschland. Damit wirst du wohl leben müssen.
Genau, falscher Eintrag. Ich habe nie behauptet dass du so was gesagt hast. Der Fragesteller scheint aber ein paar Probleme mit dem zu haben was man so als REchtsstaat bezeichnet :-).
Und mir ist es ebenfalls scheißegal wie du und alle anderen das sehen, ich weigere mich vollständig und geh lieber ins Gefängnis.
man kommt hierfür heute nicht mehr ins gefängnis sondern kriegt nur eine geldstrafe die weniger hoch ist als der finanzielle Verlust wenn man diese Zwangsarbeit durchmacht
Doch auf meinem Einberufungszettl steht drauf das man nach irgendeinen Gesetz das zwar noch aus den 1970ern ist das man mit bis zu 1 Jahr Haftstrafe bestraft wird
Gemäß Art9a Abs3 B-VG ist jeder männliche österreichische Staatsbürger wehrpflichtig. Wer aus Gewissensgründen die Erfüllung der Wehrpflicht verweigert und hievon befreit wird, hat einen Ersatzdienst zu leisten.
Sie können einen Antrag auf Befreiung stellen.
Verweigerer, die ihren Antrag zu spät einreichen, müssen zum Wehrdienst antreten. Tun sie das nicht, droht ihnen Haft von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
hast du zwar aus der ersten Google Seite kopiert aber ok...
Würdest Du selber klug und vernünftig googlen, bliebe den Usern hier so manche Deiner Fragen erspart!
Nein tut man nicht, man kriegt eine GEldstrafe, und das Thema ist erledigt.