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Wurde der Abstand eventuell gemessen?

Hallo 

Ich bin gerade von der Arbeit nachhause gefahren und bin dafür auf die Autobahn gefahren auf der ich dann eine Abstandsmessung entdeckt habe.

Folgendes:

Ich bin auf dem Auffahrtsstreifen der Autobahn gefahren und da sehr viel los war, dann hinter einem lkw eingeschert. Natürlich war ich dann erstmal etwas näher an diesem. Dann bin ich auf die linke Fahrspur zwischen zwei Autos gefahren (es war genug Platz um dazwischen zu fahren). Jetzt war mein Abstand natürlich nicht direkt so viel zum Vordermann, da ich ja gerade hinter ihn gefahren bin, den Abstand habe ich dann aber ja direkt wieder hergestellt. 

Geschwindigkeit betrug so 100-120kmh.

Ich bin auch nicht übermäßig nah an ihm dran gewesen & war ja auch nur dieser „kurze Moment“ während dem Überholen, das kennt sicher jeder von euch, kann das nur leider nicht so gut erklären.

Die Brücke kam auch ziemlich nah nach der Autobahnauffahrt. 

Jetzt meine Fragen:

  1. Zählt für diese kurze Strecke von Autobahnauffahrt zu Brücke die Messung überhaupt? Also wird da überhaupt gemessen oder misst man eher auf den laufenden Verkehr auf mehr Entfernung ?
  2. Zählt der Abstand hinter dem lkw überhaupt? Weil ich ja auf die Autobahn aufgefahren bin und dann überholt  habe ?
  3. Zählt der Abstand den ich hatte als ich hinter das Auto auf der linken Seite gefahren bin, den ich ja direkt wieder hergestellt habe ?

Ich mache mir da wahrscheinlich viel zu viele Gedanken, da ich eigentlich nicht viel zu nah dran war, habe zu den Fragen aber nichts im Internet gefunden.

Strecke von Autobahnauffahrt bis Brücke ca 350m

Siehe Skizze unten 

Bild zum Beitrag
Auto, Polizei, Bußgeld, Aufbauseminar, Blitzer, Einspruch, Abstandsmessung, autobahnpolizei, Auto und Motorrad

Rotblitzer und Geschwindigkeit, gesondertes Fahrverbot?

Hallo zusammen,

Durch einen Momentversagen meinerseits bin ich vor 4 Tageb bei Rot geblitzt worden durch einen fest installierten Blitzer. Um so ärgerlicher da ich die Strecke zur Arbeit seit 10 Jahren fahre. Kann man nun auch nicht ändern,das Strafmaß mit 1.Punkt,einem Monat Fahrverbot und dem Bußgeld ist mir bekannt. Von einer Gefährdung kann keine Rede sein da die Kreuzung leer war,keine Autos und keine Fußgänger.

Immernoch im Gedanken an diesem Verstoß und wie ich am besten die 4 Wochen Fahrverbot überbrücken kann bin ich dann zu allem Überfluss gestern in einer 30er Straße mit ungefähr 38km/h,also ungefähr 36km/h nach Toleranz von einem mobilen Blitzer erwischt worden. Ich habe mich in Grund und Boden geschämt.

Ich wurde im Juni diesen Jahres mit 3km/h zu schnell geblitzt,außerorts.

Sprich dieses Jahr:

2x Verwarngeld der niedrigsten Stufe ohne punkte ohne Fahrverbot

1x Rotblitzer mit 1 Punkt und 1Monat Fahrverbot.

Die Meinungen im Netz dies bezüglich gehen sehr weit auseinander. Es geht um das Thema "Beharrlichkeit" das besagt das mehrere Verstöße in kurzen Zeiträumen zu einem gesonderten Fahrverbot führen können. Die Aussagen hierzu im Netz sind unterschiedlich, mal wird davon gesprochen das Vergehen über 26km/h für Beharrlichkeit herangezogen werden andere sind der Meinung das nur zwei gleiche Delikte in kurzer Zeit eine Beharrlichkeit ausmachen. Z.b. 2x Geschwindigkeit oder Abstabd etc.

Durch den Rotblitzer ist es meiner erster Punkt,hatte noch nie einen. Fahre auch in der Regel angemessen,war ein Momentversagen meiner seits mit dem Rotblitzer.

Muss ich hier schon mit einem gesonderten Fahrverbot rechnen wenn die Behörde mir hier Beharrlichkeit vorwirft oder kann man in diesem Fall nicht davon sprechen?

Lg

Geschwindigkeit, Recht, Blitzer, rotlichtverstoß, Auto und Motorrad

Vorwurf Handy am steuer?

Hallo Leute,

ich wurde vor ca einer Stunde von der Polizei angehalten.
vorweg: ich bin zwei mal an einem mobilen Blitzerfahrzeug vorbei gefahren. Da hatte ich dann meine Taschenlampe, die ich immer im Fahrzeug mit dabei habe, benutzt. So hatte ich mit der Lampe zum Blitzerfahrzeug geleuchtet. Da ich bisher schon einige Male andere Fahrer gewarnt habe vor mobilen Blitzern (die die Stadt nur dort aufstellt, wo es Geld gibt, nicht wo es um unsere Sicherheit geht), haben die mich auf den Kicker, da ich mehrmals so Fahrer mit Handzeichen gewarnt habe.

Nun, als ich dann das 3. mal vorbei fuhr, weil direkt in der Nähe ich wohne (war ca 20 min nachdem ich das 1. und 2. mal an dem Blitzerfahrzeug) habe ich schon von weitem einen Streifenwagen gesehen, wo ich auch nur erahnen konnte dass er mich anhalten wird, er schaltete anschließend Blaulicht an und forderte mich zum anhalten auf. Das habe ich getan und der Polizist verlange von mir Führerschein und fahrzeugschein.

als er nach gefühlt 5 min aus dem Streifenwagen wieder rauskam, sagte er mir dass ich eine Anzeige erhalte wegen benutzen eines Handys am Steuer. Obwohl das ja nicht stimmt, sondern ich eindeutig meine Taschenlampe benutzt habe.

kurzgefasst: das Ordnungsamt ruft die Polizei an weil ich mit der taschenlampe auf das Blitzerfahrzeug geleuchtet habe.
es ist eindeutig zu merken und erkennen, dass ein Handy niemals so viel Licht ausstrahlen kann wie eine Taschenlampe.

Wie läuft das jetzt ab? Bekomm ich nun eine Strafe oder nicht? Ich habe gegen kein Gesetz verstoßen. Wie kann ich das denn nun Beweisen dass ich meine Lampe benutzt habe?

wäre euch dankbar für hilfreiche Antworten!

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ordnungsamt ruft Polizei weil ich vor blitzer warne?

Hallo gf Community,

seit mehreren Monaten betreibt das Ordnungsamt unserer Stadt richtige abzocke. Vorweg zu sagen: das Ordnungsamt kann gerne Blitzen, jedoch bitte auch an stellen wo es wirklich was bringt, wo es wirklich um Sicherheit geht. Statt die Blitzer bei Schulen und Kindergärten zu positionieren oder an Unfallschwerpunkten, wird nur dort geblitzt wo Leute etwas mehr Gas geben. Da gestern wieder so eine blitzerabzocke betrieben wurde, hab ich in der Nähe des Blitzerfahrzeugs geparkt (es waren außer mir und dem Blitzerfahrzeug kein anderes Auto mehr dort). Direkt wurden Bilder von meinem Auto geschossen. Außerdem hat sie direkt die Polizei gerufen, weil ich mit Hand andere Fahrer gewarnt habe.
wo ich anschließend dann die Stelle verlassen wollte und am Bahnübergang stand, war schon an der anderen Seite des bahnübergangs die Polizei mit Blaulicht, der ich schließlich aber entkommen bin, da die Bahnschranke noch unten war und die Polizei sich ja auf der anderen Seite befand.

Habe dann dort in der Nähe geparkt, da ich ja über den Bahnübergang muss um wieder in die Stadt zu fahren.
die Polizei hat dann auch nochmal mindestens eine halbe Stunde gesucht nach mir. Meine Frage: würde ich dafür eigentlich bestraft werden können? So wie ich weiß liegt ja eigentlich alles noch im Rahmen, solang ich es nicht mit Lichthupe oder Hupe mache.

danke für eure Antworten.

Polizei, Recht, Blitzer, Ordnungsamt, Auto und Motorrad

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