Geblitzt - Probezeit?

Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen

Nein 88%
Ja 13%

6 Antworten

Nein

Bei Geschwindigkeit gibt es keinen B- Verstoß.

Entweder es ist ein A- Verstoß ab 21 zu schnell, oder es ist nur Verwarnungsgeld und sonst nix.

Nein

Nein, das Überschreiten der Geschwindigkeit kann kein B-Verstoß sein. Ein A-Verstoß ist es bei einem normalen PKW ohne Anhänger aber auch erst, wenn die Überschreitung bei 21 km/h (nach Toleranzabzug) oder mehr lag.

Du kannst mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 € (außerorts) bzw. 30 € (innerorts) rechnen.

Ja

Das ist eher ein B-Verstoß. A ist es nicht nicht, da du nicht schneller als 20 km/h über der Grenze gefahren. Da wird es mit Bezahlen getan sein.

Wenn du aber schon mehrere b-Verstöße hast, kann zB. die Probezeit verlängert werden.

ChristianMay270  12.02.2022, 15:36

Nein, das Überschreiten der Geschwindigkeit ist nach Anlage 12 FeV kein B-Verstoß. Ein A-Verstoß ist es allerdings nur bei Eintrag in das Fahreignungsregister.

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Raven751  12.02.2022, 16:31

Lass Dich nicht verunsichern, diese Antwort ist falsch

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Nein

das ist nur eine OWI-Geschichte

kostet dich etwa 30€

mit nem Motorrad - wird nix kommen; die haben Vorne keine Kennzeichen :)

Schau was rauskommt. Alles andere wäre raten