Sich vor dem Blitzer stellen?

6 Antworten

Hilfe wird hier wieder viel Schwachsinn erzählt...

Eine Strafbarkeit dürfte nach meiner Einschätzung zu verneinen sein. Eine Nötigung (§ 240 StGB) hat das OLG Karlsruhe in einem vergleichbaren Fall mit Beschluss vom 17.08.2012 - 2 (7) Ss 107/12 - AK 57/12 ausgeschlossen.

Den Tatbestand der Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB) hat das OLG Stuttgart mit Beschluss vom 3. März 1997 - 2 Ss 59/97 (NStZ 1997, 342) ebenfalls ausgeschlossen. Dem hat sich sich der BGH mit Beschluss vom 15. Mai 2013 - 1 StR 469/12 angeschlossen.

Weitere in Betracht kommende Straftatbestände sind nicht zu erkennen. Das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit wäre gesondert zu prüfen.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Nein, Du hast Dich nicht strafbar gemacht und hast auch nichts zu befürchten. Allerdings kann Dir zB die Polizei einen Platzverweis erteilen. Wenn Du dem dann nicht Folge leistest, ist das eine kostenpflichtige OWI.

Die Linse zu kleben, mit Farbe zu sprühen... wird allerdings als Sachbeschädigung mit Geldstrafe oder bis 2 Jahre Haft geahndet. Abhängig davon, ob der Blitzer wieder einsatzbereit gemacht werden kann oder total zerstört wird.

Was kann im schlimmsten Fall passieren?

Sie könnten Dich anhand des Fingerabdruckes (vom Bild) in der Datenbank für Verbrecher ausfindig machen. 😉

Blitzer sind laut Gerichtsurteil ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, daher hast du Nothilfe geleistet.

Das ist Strafbar JA...

Coole Aktion auf jeden !

Nein! Das ist nicht strafbar!

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