Firmenwagen von Mutter gefahren und geblitzt worden?

8 Antworten

Wenn du jetzt nicht schneller als 21 km/h gewesen bist während du geblitzt wurdest gibt es nur ein Bußgeld und fertig. Das wären für außerorts 60€ meine ich. Der Bußgeldbescheid kommt in die Firma deiner Mutter und von dort wird er dann an deine Mutter weiter geleitet. Die Kohle schnell Überweisen und gut ist.

Wenn du mit mehr als 21 km/h geblitzt wurdest gibt es ein Bußgeld von 100 Euro und 1 Punkt. Auch da könnte man das Bußgeld Überweisen. Allerdings kassiert deine Mutter dann auch den Punkt. Bist du schneller als 26 km/h gewesen macht das 150€, 1 Punkt und 4 Wochen Fahrverbot.

Da wird es dann schon etwas tricky. Deine Mutter kann das auf sich nehmen was aber Unzulässig wäre. Gibt sie auf dem Anhörungsbogen an das du gefahren bist bedeutet das für dich das es ein A-Verstoß ist. Dieser hat für dich Probezeitmaßnahmen zur Folge.

Dafür bekommst du eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar aufgebrummt wenn das eine Ersttat war. Ob deine Mutter Schwierigkeiten bekommt weil du das Fahrzeug gefahren bist hängt davon wie die Firma damit umgeht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

Mach dir nicht so viele Gedanken, da wird nicht viel passieren.

  1. Wenn ihr keinen Blitz gesehen habt, muss es ein Schwarzlichtblitzer gewesen sein, welcher gar keinen Blitz auslöst. Diese sind sehr sehr sehr selten. In der Regel wird es blitzen und das nimmt man in der Nacht auf jeden Fall wahr, ohne jeglichen Zweifel. Wenn man sich nachts nicht sicher ist ob es geblitzt hat, hat es definitiv nicht geblitzt.
  2. Probezeitmaßnahmen, Punkte usw. gibt es erst ab 21km/h Überschreitung. Von deinem Tachowert gehen mind. 3km/h Toleranz ab und außerdem zeigen die Autos häufig mehr an, als sie wirklich fahren (Tachotoleranz).
  3. Die Bußgeldstelle würde nicht wissen, wer du bist. Es würde wenn also ein Zeugefragebogen kommen. Wenn deine Mutter Halterin ist (ja, das geht bei einem Firmenwagen), dann wird sie auch das Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen können und nicht angeben müssen, wer gefahren ist, weil du als Fahrer mit ihr verwandt bist. Da es hier nur um ein "kleines" Bußgeld gehen würde, würde die Bußgeldstelle wahrscheinlich auch nichts weiter unternehmen. Ich weiß hingegen nicht genau wie es ist, wenn die Firma auch Halter des Fahrzeugs ist, was bei Firmenwagen meistens der Fall ist. Besonders hier wüsste die Bußgeldstelle aber nicht, wer der Fahrer war.
  4. Die Bußgeldstelle weiß überhaupt nicht, wie die Versicherung genau aussieht. Damit hat sie auch nichts am Hut. Wichtig ist nur, dass das Fahrzeug überhaupt versichert ist. In Deutschland werden sowieso die Fahrzeuge, und nicht die Fahrer versichert. Wichtig ist, dass der Fahrerkreis stimmt. Wenn du einen Unfall bauen würdest, würde die Haftpflicht auch nicht sagen können, dass sie nicht zahlt. Sie könnte euch bzw. die Firma lediglich zu einer Nachzahlung verpflichten, welche maximal 5.000€ betragen darf (Regresshöhe). Wegen einem Blitzerfoto wird aber weder die Versicherung etwas davon bemerken, noch wird die Bußgeldstelle herausfinden können, dass du nicht im Fahrerkreis eingetragen bist.

Lange Rede kurzer Sinn: Du bist wahrscheinlich nicht einmal geblitzt worden und selbst wenn, wird hier nicht das eintreten, was du wahrscheinlich befürchtest.

Dennoch solltest du natürlich auch zum Fahrerkreis gehören, wenn du fährst. Bei einem Unfall könnte es nämlich einmal die Nachzahlung geben, vor allem kann es aber mit der Vollkaskoversicherung Probleme geben. Sie zahlt also möglicherweise nicht den (vollen) Schaden am Firmenwagen selbst, wenn der Unfall von dir verursacht werden würde. Da es dazu noch ein Firmenwagen ist, kann das erst recht zu Problemen führen, wenn die Firma den Schaden ersetzt haben möchte (und ggf. gibts dann weitere Probleme). Als Fahranfänger bist du natürlich statistisch auch ein noch deutlich höheres Risiko als erfahrene Fahrer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Zum Thema Probezeit: wenn Du einen Punkt bekommst, mach eine Nachschulung. Das ist halb so wild. Sei in Zukunft einfach vorsichtiger.

Zum Thema Firmenwagen: das kommt auf den Nutzungsvertrag an. Mein Auto dürfen alle fahren, die einen gültigen FS haben, solange ich dabei bin. Ansonsten mein dauernder Lebensgefährte oder Kollegen, wenn sie für die Firma unterwegs sind. Das kann aber jeder Betrieb selbst festlegen.

Im Zweifelsfall muss das aber Deine Mutter ausbaden, nicht Du.

Genau dahinter ist nicht zulässig. Es gibt Vorgaben für das Aufstellen der Geschwindigkeitsmeßgeräte, die von Bundesland zu Bundesland sich unterscheiden. In Bayern und Thüringen beträgt der Mindestabstand vom Verkehrsschild 200 m, es darf also nicht unmittelbar nach dem Verkehrsschild geblitzt werden, damit der Autofahrer noch einen Spielraum zum Abbremsen hat. In Rheinland-Pfalz, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt sind es 100 m, in den restlichen Bundesländern ca. 150 m. Bei Verstößen gegen diese Regeln lohnt sich ein Einspruch fast immer und führt in den meisten Fällen zur Einstellung des Verfahrens. Viele Autofahrer wissen leider nicht um ihre Rechte und zahlen deshalb sofort. Es wäre natürlich von Vorteil, wenn die Mutter bezeugen könnte, daß der Wagen direkt nach dem Schild gestanden hat. Denkbar ist natürlich auch, daß die Messapparatur nach dem 60 km-Schild auf 80 km eingestellt war. Vielleicht wurden Sie auch gar nicht geblitzt. Ich würde jetzt erst einmal abwarten und Ruhe bewahren. Wenn du noch dazu heruntergebremst hast, dürfte die Überschreitung noch im Rahmen liegen und bestenfalls mit Geldbuße enden ohne Punkte.

Passiert nichts, wenn das Auto über deine Mutter bzw. Chef von ihr läuft. Wurde auch paar Male in meiner Probezeit geblitzt. Das Auto lief aber übern Familienmitglied um weniger für die Versicherung zu zahlen. Langer Rede lurzer Sinn. Passiert ist nichts.