Zu groß für Blitzer?

4 Antworten

Wenn das Gesicht nicht zu erkennen ist, kann der Halter angeschrieben werden mit der Aufforderung den Fahrer zu dem Zeitpunkt zu benennen. Verweigert man die Auskunft oder weiss nicht mehr wer gefahren sein könnte, kann dem Halter bei schwerwiegenden Verstößen das führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden. Also lieber an die Verkehrsregeln halten. Auch zur Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer und zur Sicherheit von Passanten und Anwohnern.

Ich sag es mal so: Das Kennzeichen ist erstmal von Belang. Der Halter bekommt so oder so erstmal den Bescheid.

Entweder er nimmt den an oder er gibt an wer der Fahrer ist oder wird verpflichtet ein Fahrtenbuch zu führen, wenn er den Fahrer nicht angegeben kann/will.

also selbst wenn du dich im fußraum versteckst wird das nummernschild zu erkennen sein. Dementsprechend wird der fahrzeughalter ermittelt und die strage eingefordert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – KFZ-Mechatroniker Geselle

Gar kein Problem. Das gibt ein Astreines Bild