Blitzer kurz vor unbegrenzt Schild?

13 Antworten

In welchen Abständen zu Verkehrsschildern dürfen Blitzer aufgestellt werden?
Der vorgeschriebene  Abstand zwischen Blitzer und  Verkehrszeichen variiert je nach Bundesland. Gängig sind jedoch in den meisten Fällen 100 bis 150 Meter.

https://www.bussgeldkatalog.org/blitzer-aufstellen/

Ich denke, eine Anfechtung wäre (zumindest aus diesem Grund) recht aussichtslos.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Automotive embedded Softwareentwickler
spelman  29.11.2021, 15:07

"...variiert je nach Bundesland..." - es lebe die Kleinstaaterei!

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Du kannst gegen jeden Bußgeldbescheid einen Einspruch einlegen, du musst es halt begründen können.

Wenn du schreibst das der Blitzer 200 - 300m vor dem Schild gestanden hat, dann stehen die Chancen für dich eher schlecht denn der Mindestabstand beträgt 100m (je nach Bundesland 150, ich gehe vom niedrigsten aus). Liegt der Abstand darunter kann man es Anfechten, bei aber ~300m schaut es eher schlecht aus.

Wenn du zudem schreibst das du 147 auf dem Tacho hattest als du geblitzt wurdest, dort aber 120 erlaubt waren, dann warst du laut Tacho 27 km/h zu schnell. Jedes Tacho hat allerdings eine Toleranz von 2 - 4 km/h, zeigt also etwas mehr an, als man tatsächlich fährt. Daher kannst du da auf jeden Fall schon mal 2 km/h abziehen und bist damit "nur" noch 25 km/h zu schnell.

Bis 25km/h zu viel liegst du gerade so noch außerhalb des Fahrverbots, erst ab 26 km/h (Außerorts) wird das fällig. In deinem Fall bekommst du einen Punkt, 100€ Buße sowie 28,50€ für die Bearbeitung.

Was aber noch fehlt ist die Messtoleranz und diese beträgt bei Geschwindigkeiten >100km/h 3%. Du bist nach Tacho-Toleranz 145 gefahren, davon also nochmal 3% weg und du hast die (vermutliche) Endgeschwindigkeit. Damit wärst du bei 140,65km/h, also 141 km/h.

Wenn du jetzt noch etwas Glück hast hat dein Tacho eine Toleranz von 3 oder 4km/h, damit wärst du bei 19 bzw. 20 km/h zu viel und damit nicht mehr in Reichweite eines Punktes. Sollte es so sein bleibt nur noch ein Bußgeld von 60€ sowie die Bearbeitung in Höhe von 28,50€.

Einspruch lohnt sich m.E. aber in keinem Fall, nur wenn es zu einem Fahrverbot kommt könntest du einen "Deal" aushandeln um das Fahrverbot zu umgehen. Dann steigt aber für gewöhnlich das Bußgeld - und das nicht unerheblich.

Solltest du finanziell in Schwierigkeiten stecken kannst du darauf gehen die Buße mit einer Ratenzahlung zu tilgen, womöglich lässt sich die Behörde auch auf eine Stundung ein.

Unterm Strich bleibt die Buße aber bestehen, höchstens ein Fahrverbot könnte sich abwehren lassen sofern man bereit ist tiefer in die Tasche zu greifen. In deinem Fall liegst du aber in dem Bereich, dass du beim ersten Vergehen (bei 26-30 zu viel) erstmal noch kein Fahrverbot verhängt bekommst, dies tritt erst in Kraft wenn es sich um einen zweiten Verstoß dieser Art innerhalb eines Jahres handelt.

Äh -

es waren 120km/h erlaubt als ich geblitzt wurde

Was bedeutet, dss das Tempo hier noch begrenzt war.

und aufs Tacho geschaut hat waren 147 drauf. Es war ein Mietwagen. Und der Blitzer stand 200-300 meter vor dem unbegrenzt Schild.

Und was ist jetzt die Frage? Der Geschwindigkeitsverstoß liegt doch eindeutig vor. Bis zur Aufhebung der Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gilt selbstverständlich das Tempolimit. Mit etwas Glück landest du unter Einbeziehung von 3 km/h Tachoabzug haarscharf unter oder genau auf den max. 25km/h Geschwindigkeitsübertretung; näherers sagt dir der Bußgeldbescheid, der dir zugehen wird. Bis 25 km/h zu schnell wären € 100.-- plus 1 Punkt fällig, ab 26 km/h wären es schon € 150.--, ein Punkt und im Wiederholungsfall 1 Monat FV.

Je nach BL sind zwar unterschiedliche Abstände zwischen Messeinrichtung und Schild vorgeschrieben, das nützt dir hier aber nichts, weil die Vorschriften nur bestimmen, wann *nach* einem Tempolimit eine Messeinrichtung aufgestellt werden kann, nicht umgekehrt. Damit soll nämlich lediglich das Unfallrisiko durch plötzliches Abbremsen verringert werden. Wenn - so wie hier - die Messeinrichtung im mobilen Betrieb in einer Zone steht, in der die vorgeschriebene Geschwindigkeit bereits begrenzt ist, und danach erst ein Schild mit der Aufhebung kommt, dann ist das prinzipiell in jedem Abstand legitim.

Nein, das kannst du vergessen. Das ist die übliche Frage – unbegrenzt ist erst ab dem Schild und eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem Schild und nicht 300 m danach… Das musst du aber auch eigentlich in der Fahrschule gelernt haben. Ist ärgerlich, aber man muss eben zu seinen Fehlern stehen… Nächstes Mal weißt du es besser…

Eisenschlumpf  16.06.2022, 08:26
Das musst du aber auch eigentlich in der Fahrschule gelernt haben.

Ich bitte Dich! Fahrschulwissen!! Und morgen schreibst Du "Wenn sich alle an die Regeln halten, gibt es fast keine Unfälle mehr"?

:D Den Schilder-Erklärer kann man täglich machen. Hilft nichts.

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Mir ist bewusst das erst ab dem Schild unbegrenzt ist und nicht 500meter davor ;)

Was willst du dann anfechten? Die Geschwindigkeitsbegrenzung endet am Schild, und nicht davor. Wenn es ungefährlich gewesen wäre, 500m vor dem Schild schneller fahren zu können, wäre das Schild 500m früher aufgestellt worden.

es waren 120km/h erlaubt als ich geblitzt wurde und aufs Tacho geschaut hat waren 147 drauf. Dann warte erstmal ab, wieviel es wirklich waren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung