Mit Auto des Vaters geblitzt wurden. Was nun?

10 Antworten

Ich bin bei der 70er Zone fast 100 gefahren, also ca. 97 km/h

Um es genauer zu wissen, musst du den Anhörungsbogen abwarten. Bei 97 km/h Tacho lagst du vermutlich gerade noch unter 25 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

jedoch mit dem Abzug der Toleranz (-3 km/h) sind wir dann ja bei 24 km/h. zu viel

Stimmt.

+ der tacho zeigt mehr an, als man eigentlich fährt.

Nein, jedenfalls nicht immer.

Mit etwas Glück bin ich dann 'nur' 20 km/h zu schnell gefahren, aber bei 21 km/h gibt es einen Punkt in Flensburg

Das kannst du vergessen. Wenn der Tacho über 95 km/h angezeigt hat, bist du mindestens im Bereich zwischen 21 und 25 km/h zu schnell, somit 1 Punkt und €100.-- Bußgeld.

Das Problem ist, ich bin in der Probezeit. Das Auto ist auf meinen Vater registriert,

Der Vater kann das aufgrund des Beweisfotos nicht auf sich nehmen, er würde sich selbst auch noch strafbar machen - siehe § 164 StGB. Auf dem Anhörungsbogen die Angaben entsprechend ergänzen zum tatsächlichen Fahrer, zurücksenden, fertig.

Außerdem Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre, da A-Verstoß. Zusätzlich verpflichtendes Aufbauseminar. Was bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h (und damit mehr als 1/3 schneller als erlaubt) auch dringend anzuraten sein dürfte.

Hallo, du hast Recht, es könnte knapp werden mit den Toleranzen.

Dein Vater wird die Schuld nicht auf sich nehmen können. Wenn es Punkte gibt und es für einen Anfänger ein Probezeitverstoß wäre, gucken die sich genau an, wer da auf dem Blitzerfoto zu sehen und wer als Halter eingetragen ist.

Sobald es Punkte oder gar Fahrverbot gibt, schaut die Polizei schon, ob der, der die Schuld auf sich nimmt auch wirklich gefahren sein kann. Solange es nur um Verwarnungsgelder geht, wird meistens nicht so genau hingeschaut, Hauptsache gezahlt.

Wenn Dein Vater den Betrag überweist, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Behörde nicht weiter verfolgt, wer denn nun wirklich gefahren ist.

Es ist seitens der Stadt / des Landkreises eine offene Forderung - wenn diese ausgeglichen ist, dann ist der Vorgang normalerweise erledigt.

Woher ich das weiß:Hobby – Technik, Fahrverhalten, Reparatur
peterobm  04.04.2022, 15:59

er bekommt einen Anhörungsbogen, damit steht schon mal fest, dass ER nicht gefahren ist.

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PoisonArrow  04.04.2022, 16:05
@peterobm

Den Bogen auszufüllen und zurück zu senden, ist, soviel ich weiß, keine Pflicht - nur im Fall von Einspruch macht das natürlich Sinn.

Wenn der Betrag bezahlt ist, wird der Vorgang nur selten weiter aufgerollt.

Die meisten Fotos werden nur dann von den Mitarbeitern des Ordnungsamtes gesichtet, wenn der Beschuldigte die Schuld nicht anerkennt ("Fragebogen"). Der Aufwand wäre zu groß, wenn alle Überschreitungen "persönlich" bearbeitet würden.

So ist meine Erfahrung damit.

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Lisax2x 
Fragesteller
 04.04.2022, 16:07
@PoisonArrow

Danke dir, das erleichtert mich grad etwas :(

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PoisonArrow  04.04.2022, 16:08
@Lisax2x

hoffe, Du hast Glück und es läuft auch in Deinem Fall so ab ...

und zieh das nächste Mal Schuhe mit leichteren Sohlen an^^

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FordPrefect  04.04.2022, 16:10
@PoisonArrow
Die meisten Fotos werden nur dann von den Mitarbeitern des Ordnungsamtes gesichtet, wenn der Beschuldigte die Schuld nicht anerkennt

Du irrst. Mittlerweile hat die Digitalisierung der Halterdaten durchaus auch den Nebeneffekt, dass automatisch das Foto mit dem Halterbild abgeglichen wird. Passt das nicht, wird von Hand geprüft, zumindest bei Punkteverstößen.

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Lisax2x 
Fragesteller
 04.04.2022, 16:10
@PoisonArrow

Danke dir :D Ja ich war spät zur Schule und hatte es total eilig. War dumm von mir :(

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PoisonArrow  04.04.2022, 16:23
@FordPrefect

Ich kenne mehrere Fälle aus jüngerer Vergangenheit (2 - 5 Jahre), wo Halter und Fahrer nicht identisch waren und jedes Mal erst DANN das Foto tatsächlich gesichtet wurde, als der Halter den besagten Bogen zurückgeschickt hatte.

Ich will Dir nicht widersprechen und kann mir gut vorstellen, dass die Technik mittlerweile so weit ist.

Die Chance auf ein "Zahlung eingegangen - Vorgang erledigt" besteht vermutlich dennoch. Schließlich ist das Blitzer-Foto längst nicht immer ein gestochen scharfes Porträt und in längst nicht allen Behörden sind ausreichend Mitarbeiter, die alle Vorgänge selbst dann weiter verfolgen, wenn die Forderung ausgeglichen ist.

Ein Versuch wäre es wert ... wenn auch nicht empfehlenswert.

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FordPrefect  04.04.2022, 16:24
@PoisonArrow

Das Problem ist weniger der Anhörungsbogen als der Punkteverstoß. Da schauen sie nämlich mittleweile sehr genau hin, weil dieses "ich übernehme die Punkte gegen Bezahlung" zwischenzeitlich ein arriviertes Geschäftsmodell geworden ist. Beim reinen Bußgeld bin ich bei dir.

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PoisonArrow  04.04.2022, 16:36
@FordPrefect

"Geschäftsmodell" : oh ja, das ist in der Tat am blühen...!

Ein Freund von mir hat ein Autohaus und vergibt Leihwagen an seine Kunden, welche logischerweise auf ihn (seine Firma) zugelassen sind.

Da kommen regelmäßig Schreiben ins Haus geflattert von den "Passfotos-to-go"-Automaten ...

Natürlich reicht er sämtliche Vorfälle an die jeweiligen Entleiher weiter.

In einem Fall hat ihm der Fahrer sogar spontan 2.000,- Euro geboten, wenn er den Verstoß auf seinen Deckel genommen hätte (Abstand ca. 20 Meter bei Tempo 200 ...).

Als er mir das kopfschüttelnd erzählte, meinte er, dass dieser Fahrer sein "Nein" lediglich als "zu wenig Geld" aufgefasst hatte und eher noch ordentlich etwas draufgelegt hätte, als die Konsequenzen zu tragen.

Mann oh Mann ...

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ART71  04.04.2022, 16:45

So einfach ist das nicht mehr, zumindest wenn es um mehr als nur Geld geht. Sobald Punkte und/oder Fahrverbot im Raum stehen, werden Angaben des vermeintlichen Fahrers schon mit dem Foto verglichen, ebenso, wenn auf dem Foto eine mehrfach auffällig gewordene Person zu sehen ist oder der Halter als Wiederholungstäter mit Fahrverbot belegt werden müsste.

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Lügen, die einfach als solche zu entlarven sind, bin ich kein großer Freund, möglich wären falsche Angaben hier aber, soweit kein Dritter fälschlich beschuldigt wird. Strafvereitelung ist für Angehörige straffrei (§ 258 Abs. 6 StGB) und auf Ordnungswidrigkeiten ohnehin nicht anwendbar.

Alternativ kann dein Vater aber auch einfach jegliche Angaben zum Fahrer verweigern, als Beschuldigter ohnehin, und falls er als Zeuge befragt werden sollte, unter Berufung auf §§ 52 und 55 StPO.

Aus der Praxis: Wenn dein Vater die Angaben verweigert und offensichtlich nicht als Fahrer in Frage kommt, wird vermutlich irgendwann die Polizei bei euch auftauchen. Du solltest es dann tunlichst vermeiden, ihr selbst die Tür zu öffnen. Ins Haus lassen müsst ihr sie nicht ohne Durchsuchungsbeschluss. Sie könnten allerdings ohne weiterer Voraussetzungen die Nachbarn befragen, die dich auf dem Bild möglicherweise identifizieren.

Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, kann deinem Vater auferlegt werden, zukünftig ein Fahrtenbuch zu führen. Ob es dazu kommt, liegt im Ermessen der Behörde, die Anordnung ist nicht zwingend.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung