Zu wenig Wechselgeld erhalten: Betrug?

Heute war ich mit meinem Freund in einem Restaurant was essen. Als ich die Rechnung forderte, kam die Kellnerin sehr gestresst und sagt das macht 28 Euro OHNE mir eine Rechnung zu geben. Ich habe ihr einen 50 Euro Schein gegeben. Als ich das Geld das 2. mal anschaute fällt mir auf, dass sie mir nur einen roten Schein (10) anstatt 2 Zehner oder eben einen Zwanziger gegeben hat. Als ich hochschaute war sie schon schnell weggehuscht und in die Küche gehuscht. Ich bin hinterher gelaufen und wartete draußen. Nach ca. 1 Minute kam sie raus und ich habe gesagt, sie habe mir 10 Euro zu wenig gegeben. "Das kann nicht sein" war die Antwort. Ich wurde sehr sauer und forderte meine 10 Euro. Daraufhin hat man ihr angesehen wie verunsichert sie war. Sie verschwand und erscheinte 2 Minuten später mit dem Geschäftsführer: "Tut mir leid sowas ist leider noch nie vorgekommen, aber leider können wir da nichts machen. Ich stehe voll hinter meinen Angestellten. Ich kann ihn anbieten ihre Nummer dazulassen. Nach dem Kassensturz heute Abend werden wir sehen, ob 10 Euro zu viel da sind." Die freche Bedienung meinte noch zu kommentieren " Da müssen sie das direkt sagen und nicht erst 10 Minuten später" Es war MAXIMAL 1 minute später und sie kann sich nicht erinnern ... Ich und mein Freund haben wütend unsere Sachen genommen und haben noch den Kassenbeleg gefordert, den wir bis dahin immer noch nicht bekommen hatten, und sind gegangen.

Mein Vater rät mir nun den Laden wegen Betrug anzuzeigen, da ich ja auch einen Zeugen am Tisch habe...

Was denkt ihr darüber?

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Haftet der Fliesenleger und wenn ja wie viel darf einbehalten werden?

Guten Tag und Hilfeeeeee :)

wir haben vor kurzem eine Wohnung gekauft und haben einen Fliesenleger engagiert der uns die ganze Wohnung fliesen soll. Wir haben den Boden entfernt, eine Fußbodenheizung verlegt, neuen Estrich gießen lassen. Soweit so gut!

Jetzt erst wo die ganze Wohnung schon fast fertig ist, fällt ihm auf, dass es zu tief gegossen worden ist. Heißt ; mein Boden, der in der Wohnung ist, ist mit dem Flur im Treppenhaus nicht auf der gleichen Höhe! Ich bin so sauer, dass ich da jetzt eine Stolperkante habe! Ausgleichschiene (die das Problem beheben soll) hin oder her, ich habe in der ganzen Wohnung keine Schiene, was auch Sinn und Zweck der Sache war!

Der Fliesenleger macht wirklich gute Arbeit aber mann muss ihm alles aus der Nase ziehen (was macht er wann, wann kann ich die Wohnung betreten wann nicht, welche Höhe der Fliesenspiegel in der Küche haben muss, ob ich was nachbestellen muss oder wo wir die Armatur der Dusche setzten sollen, damit es mittig der Fliese ist usw..). Der "Gute" ist halt nicht sehr gesprächig UND ich hatte ihn gefragt, wie hoch der Estrich gegossen werden soll, da meinte er 2-3cm. Das wurde auch so gemacht!

Der Estrichleger ist mit mir alles durch gegangen wie z.B. Fliese + Kleber + Entkoppelungsmatte. Das hat auch alles gepasst. Ihm trifft keine Schuld!

Selbstverständlich ärgern wir uns schwarz, dass wir selber nicht nachkontrolliert haben aber ich habe den Fliesenleger Meister noch angerufen ob der Estrich OK sei, ob ich den Estrichleger das Geld überweisen kann und er sagte ein klares Ja! Nun meinte er die Oberfläche und von der Höhe war nie die Rede!

Haben wir nun Pech? Oder hat der Fliesenleger nicht eine Teilschuld? Wie viel Prozent kann ich Ihm abziehen? Ich will es für beide Seiten fair haben!

Lieben Dank im Voraus für die Antworten! LG Yasmin

Bezahlung, Fliesenleger
Essen vom Buffet (Pauschalpreis) - wie lange kann ich mich im Restaurant am Buffet bedienen?

Ich war heute mittags im chinesischen Restaurant, wo ich mich für 7,50 € vom Buffet so viel bedienen konnte, wie ich Appetit hatte.

Bevor ich nun meine Frage stelle - mir ist klar, dass sich jeder Gastwirt seine Kunden aussuchen und ggfs. rauswerfen kann. Er hat schließlich Hausrecht und darf selbst entscheiden, wen er bedienen möchte. Doch wenn ich (hier bereits im Vorfeld meine 7,50 €) bezahle und der Gastwirt dieses akzeptiert, gehe ich einen rechtsverbindlichen Vertrag ein und kann die bereits bezahlte Leistung in Anspruch nehmen.

Das Restaurant hat von 10 bis 22 Uhr geöffnet. Wenn ich nun bereits um 12 Uhr das Restaurant betrete, meine 7,50 € zahle (und der Gastwirt auch akzeptiert / kassiert), kann ich mit dem Mittagessen beginnen. Nach der Vorspeise folgt das Hauptmenü. Anschließend bediene ich mich am Nachtisch. Das ganze kann ich natürlich (theoretisch) einige Stunden hinaus zögern, wenn ich zwischendurch noch einige Getränke bestelle. So könnte ich rein theoretisch noch um 18 Uhr im Lokal sitzen und mit dem Abendessen (wieder von vorn) beginnen. Denn den Pauschalpreis fürs Buffet habe ich ja bereits bezahlt! (Und damit bin ich einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen !)

Die rein hypothetische Frage wäre jetzt - kann / darf mich der Gastwirt (rechtlich gesehen !) "vor die Tür setzen"? Denn mit der Bezahlung habe ich ja einen rechtsverbindlichen Vertrag abgeschlossen.

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Einstiegsgehalt Kaufmann im Groß- und Außenhandel ungerecht?

Hallo zusammen,

Anfang des Jahres beende ich (23 J.) meine Ausbildung zum Großhandelskaufmann in einem mittelständischen Großhandelsunternehmen. Gestern wurde mir eine Übernahme zugesagt, in der nächsten Woche erhalte ich zudem eine Übernahmebestätigung. Bereits jetzt betreue ich einen eigenen Kundenkreis.

Zu meiner Person: gutes Abitur am Wirtschaftsgymnasium, verkürzte Ausbildung auf 2,5 Jahre mit einem Notenschnitt von 1,2. In den Abteilung wurde ich durchgehend auch sehr positiv bewertet.

Mündlich wurde mir mitgeteilt, dass mein Einstiegsgehalt bei 1750,- € Brutto liegt. Nach einem Jahr kämen vielleicht 100,- € dazu. Weihnachtsgeld gibt es nicht, lediglich Urlaubsgeld i.H. von 300,- €. Von vermögenswirksamen Leistungen hat mein Betrieb glaube ich noch nichts gehört . Ein Studium (ich möchte gerne berufsbegleitend studieren) würde man mir bezahlen, wenn ich mich entsprechend ans Unternehmen binde. Eine "höhere" Position stellt man aber nicht in Aussicht.

Grundsätzlich möchte ich gerne bleiben. Die Arbeit macht mir Spaß, die Kollegen sind super nett, allerdings kann man sich bei den Gehaltsstrukturen nichts aufbauen. Ich wohne 55 km von der Arbeitsstelle entfernt, gebe viel Geld für Sprit aus.

Zu meiner eigentlichen Frage: findet Ihr das Gehalt gerecht? Ich denke 2.000 - 2.200,- € könnte man schon zum Einstieg verlangen oder? In meiner Klasse liegen die Einstiegsgehälter zwischen 1.750 - 2.800,- € Brutto. Zwischen mir und dem "Vorletzten" liegen 200,- € ...

Wie seid Ihr vorgegangen bzw. wie habt ihr vor zu verhandeln? Pokert Ihr? Lieber erstmal hinnehmen oder andersweitig bewerben und Arbeitgeber ggf. mit besserem Angebot konfrontieren? Möchte es mir nicht verspaßen.

Ich hoffe jemand hat einen Rat.. :-)

Danke!

Gehalt, Bezahlung, Ausbildung, Großhandelskaufmann, verhandeln, Einstiegsgehalt
2. Theorieprüfung - Bezahlen & mehr sorgen - darf ich an der 2. Theorieprüfung teilnehmen, wenn ich das Geld noch nicht überwiesen habe?

Guten Morgen! :)

Ich hoffe jetzt einmal, das mir hier jemand helfen kann. Und zwar geht es um folgende Dinge:

Darf ich an der 2. Theorieprüfung teilnehmen, wenn ich das Geld noch nicht überwiesen habe? Denn als ich mir den Termin bei einem Fahrlehrer geholt habe und nach der Überweisung gefragt habe, meinte dieser das kann man auch später machen. (Zu der Zeit waren die Frau und der Mann die normalerweise im Büro arbeiten im Urlaub, deswegen habe ich meine sorgen das der Tüv mich wegschickt, weil noch nicht überwiesen wurde :/) Meine Fahrschule ist heute Abend offen, deswegen wollte ich dort nachdem Termin hingehen für eine Überweisung, aber jetzt habe ich sorge das ich mir nochmal einen Termin holen muss, weil ich wegen des Geldes nicht teilnehmen darf.

In der 2. Theorieprüfung brauche ich keine Ausbildungsbescheinigung mehr abgeben, richtig? Kann ich dem Tüv einfach sagen das ich das zweite mal dort bin? (Habe schlechte Erfahrungen mit einem Tüv gemacht und hab jetzt doch etwas angst.)

Habt ihr Tipps gegen Nervosität? Ich mache mir meistens wegen jedem quatsch sorgen, will aber lieber locker in der Prüfung sitzen und nicht mehr soviel angst davor haben. In der ersten Prüfung war ich kaum nervös, aber jetzt wo ich einmal durchgefallen bin habe ich zu viele sorgen.

Ich hoffe dann mal jemand kann mir weiterhelfen. :)

(Und ja ich weiß, alle sagen immer wenn man genug gelernt hat ist man nicht nervös und kommt locker durch. Nur selbst bei vielem lernen habe ich immer ängste, selbst wenn am ende alles gut wird.)

lg aswium

Bezahlung, Fahrschule, nervös, Theorieprüfung, TÜV
Muss ich wegen einem Alarm am Wochenende bzw. nach Feierabend in die Firma?

Guten Tag!

Ich arbeite mit meinem Lagerleiter und einem Mitarbeiter der mit unserem anderem Lager wechselt im Lager. Falls ein Fehlalarm losgeht wird unsere Sicherheitsfirma benachrichtigt und dann wir. Mein Lagerleiter und ich wurden mit unserer Privaten Nummer eingetragen.

Mein Lagerleiter ist nun auf urlaub und somit werde ich verständigt falls der Alarm losgeht. Mein Lagerleiter bekommt jedoch ca. 150 bis 200 € im Monat mehr damit er für solche fälle erreichbar ist. Ich bekomme jedoch keinen cent.

Wurde gerade eben angerufen, am Sonntag nämlich. Habe mir schnell eine Ausrede gesucht weil ich keine 25 minuten zur Firma fahren möchte. Außerdem muss ich dann dort alles Kontrollieren und wiederum 25 Minuten heimfahren. Wir haben eine extrem schlechte Alarmanlage die bei jeder Fliege losgeht.

Auf jeden Fall wurde da ich keine Zeit hatte die Polizei verständigt die von außen schaut ob alles in Ordnung ist. Bei einem Fehlalarm muss unsere Firma die Polizei bezahlen.

Deswegen meine Frage. Wie weit bin ich verpflichtet am Wochenende bzw. unter der Woche am Abend zur Firma zu fahren nur weil der blöde Alarm losgeht? Möchte auf keinen fall um 4 Uhr in der früh aufstehen nur um dann wenn es gut geht wieder um 5 Uhr zuhause zu sein. Immerhin muss ich am nächten Tag um 8 Uhr in der Firma sein.

Außerdem kostet mir das auch Sprit und Zeit. Mein Auto fährt leider nicht gratis durch die Gegend.

Vielen dank für die Hilfe.

Bezahlung, Arbeitsrecht, Firma, Mitarbeiter, Fehlalarm
Wie Studium/Wohnung/Auto in meinem Fall bezahlen?

Hallo, ich stecke gerade ganz schön in der Klemme und zwar bin ich aus persönlichen Gründen ausgezogen und Arbeite gerade übergangsmäßig über eine Leihfirma. Nun ist es aber so, dass ich ein Auto geliehen habe und demnächst eins kaufen muss. Des Weiteren Zahle ich dann Auto/Versicherung/Benzin, Miete/Strom/Internet, Dinge die ich für die Hochschule brauche.

Ich bekomme den Bafög Höchstsatz. Das sind rund 600 Euro/mtl.

Doch die Wohnung liegt schon bei 350Eur, dazu noch Auto Versicherung/Sprit + Kleinigkeiten.

Meine Frage ist ganz klar ob ich überhaupt studieren gehen kann. Ich weiß nicht wie andere das machen, aber bei mir wird es eng, da auch 1 Strecke zur Uni 30km misst.

Wenn man Bafög bekommt, hat man keinen Anspruch auf Wohngeld.

Also

600Eur Bafög 200Eur Kindergeld(wie lange bekomme ich das?) -20eur Internet -30Eur Fitness (Vertrag ist Vertrag kann ich vorläufig nicht auslaufen lassen) -350eur Miete -60Eur Autoversicherung -120Eur Sprit -120 Eur Zigaretten (Ja ich weiß, aber ich bin Raucher und somit muss ich das auflisten


Jetzt hab ich noch ca. 100 euro rest, was für essen und trinken nicht wirklich reicht. Selbst wenn, die allerkleinste Kleinigkeit und ich verschulde mich. Ausserdem lebe ich dann wirklich nur zum lernen.

Wenn ich einen Nebenjob annehme hab ich 13 euro am Tag. Wie gesagt die kleinste Ungereimtheit und das Studium ist futsch.

Studium, Miete, Geld, Schulden, Bezahlung, BAföG

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