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Alter Mercedes. Aufheben (Sommerauto) oder verkaufen?

Hallo,

ich habe einen alten Mercedes W202 von 1997 mit 270.000 Kilometern. Habe den schon etliche Jahre, war immer zufrieden. Demnächst bekommen wir ein neues Auto - eigentlich hatte ich immer vor, dann den Mercedes aufzuheben und als Oldtimer zu erhalten, bin mir aber nicht mehr wirklich sicher.

Das Auto ist technisch sehr gut und hat kein Rostproblem, es hat einige Extras und es funktioniert alles, es fährt gut, hat TÜV, ist scheckheftgepflegt. Es sind alle Unterlagen seit Neuwagenkauf vorhanden. Habe immer Geld in die Hand genommen und wollte den eigentlich noch eine Zeit fahren, aber es hat sich jetzt über einen Todesfall im Umfeld kurzfristig doch die Gelegenheit zum Wechsel auf ein neueres und sehr wenig gefahrenes Modell ergeben.

Ich könnte den alten Mercedes unterstellen und geplant war immer, den Wagen beim Neufahrzeugkauf entweder als Schrott abzugeben, weil er dann kaputt wäre oder aber fortan als Liebhaberei im Sommer zu fahren - aber ich weiß nicht, ob es gut ist und Sinn macht, den Benz bis auf vier Monate stehen zu lassen, nur damit man ihn hat und damit ein bisschen rumfahren kann und auf das H-Kennzeichen zu warten.

Ein Klassiker im eigentlichen Sinne ist das Auto nicht, aber es hängen viele Erinnerungen dran und ich möchte den Mercedes auch nicht verramschen oder verschrotten - aber auch nicht zusehen, wie er in der Ruhe verreckt. Verkaufen ... man kriegt ja nix mehr groß dafür, am Ende gibt es dann noch Scherereien mit Leuten, die angebliche Mängel "entdecken" und abkassieren wollen oder mit Anwalt drohen - und der Exporthändler ist zwar schon lang auf den Wagen scharf und spricht mich immer wieder an, aber so wie ich den kenne, gibt er mir 150 Euro und sagt noch, das wäre ein gutes Geschäft.

Was würdet ihr empfehlen?

Ich bin mir unsicher - das Herz sagt behalten, der Verstand sagt aufgeben, besser wird er nicht mehr und rumstehen ist für ein Auto nicht gut.

Danke und Grüße!

Auto, Autokauf, Oldtimer, Mercedes Benz, Youngtimer, Auto und Motorrad

Wann wird man mit den Fahrstunden bevorzugt?

Ich hatte bisher drei Fahrstunden (Doppel) in zwei Wochen und zeitlich bedingt beim Lehrer die nächsten zwei Wochen nur jeweils eine.

Oft erzählt er, dass die Prüflinge nun mal bevorzugt werden und das kann ich auch verstehen. Wenn es gut läuft, habe ich am 19.10 meine Theorieprüfung und habe dann zumindest die theoretische Einheit erledigt.

Er hat mir gesagt, dass ich bereits gut fahren kann, nur das Feingefühl hier und da muss noch gut werden. Wir üben immer wieder verschiedene Sachen und als Nächstes folgt rückwärts fahren und einparken. Schalten, lenken, Geschwindigkeit abschätzen und die Verkehrsregeln (auch rechts vor links) kann ich bereits sehr gut. Die Pflichtstunden hatten wir noch nicht.

Leider möchte er mir nicht sagen, ob ich bis Ende des Jahres fertig sein kann, weil es wegen falscher Prognosen bei ehemaligen Schülern oft Streitereien gab.

Daher frage ich mich, ob ich nach der bestandenen Theorieprüfung bevorzugt behandelt werde oder erst wenn ich Prüfungsreif für die Praxis bin?

Ist es denn überhaupt realistisch, dass ich bis Ende des Jahres fertig bin, wenn noch alle Pflichtstunden anstehen? Zählen die 12 Stunden dann auch als einzelne, was bedeutet, dass sie durch die Doppelstunden schneller abgearbeitet werden?

Auto, Schule, Führerschein, Fahrschule, Theorieprüfung, Auto fahren lernen, theorieprüfung klasse b, Auto und Motorrad

Autounfall: Schuldfrage ungeklärt, was macht am meisten Sinn?

Hallo,

gestern habe ich schon eine Frage gestellt, zum Autounfall, der mir vor drei Tagen passiert ist.

Es hat sich jetzt etwas getan und ich würde gerne nochmal eure Meinung dazu wissen.

Nochmal kurz zur Unfallsituation:

Auf dem Bild ist gut zu erkennen, wie es passiert ist.

Die schwarze Linie ist mein Auto und die rote das andere Auto.

Aufgrund der Verkehrsführung sieht man, dass die Rechtskurve einen kleinen Schlenker macht. Genau da ist er mir vorne rechts reingefahren, weil er nicht nach rechts gelenkt hat, sondern nach der Kurve weiter geradeaus gefahren ist..

Jetzt folgendes Problem:

Er behauptet jetzt, dass ich nach recht gewollt hätte und nicht geblinkt hätte. Also er sei geradeaus gefahren und ich habe den Fehler gemacht und einfach rüber gezogen.

Beweise habe ich mehrere dass das nicht stimmt.

Erstens habe ich eine Zeugin, die bezeugen kann, dass wir immer nach links fahren, weil da eben unser Ort liegt (geradeaus würde es in die Stadt gehen)

Zweitens habe ich die Google Zeitachse aktiviert, die genau anzeigt, wie ich die letzten Wochen gefahren bin (ich habe aktuell Berufsschule und fahre seit 3 Wochen von Mo-Fr diese Strecke)

Er hat mir jetzt geschrieben, dass die Beweislast voll bei mir liegt.

Wie bereits gestern geschrieben, hat er Bilder gemacht, ich habe zwar keine, die Bilder sind aber auch nicht direkt am Unfallort entstanden, sondern erst ein paar Meter weiter, wo wir dann geparkt haben.

Er hat eine Zeugin und ich auch (seine saß aber ja rechts und meine Links und hat das ganze ja besser gesehen als sie), ich weiß nicht ob das einen Unterschied macht.

Meine Frage wäre jetzt, hätte ich genug Beweise? Was kann im schlimmsten Fall passieren, wenn Aussage gegen Aussage steht und meine Beweise doch nicht tatkräftig sind? Soll ich es sicherheitshalber meiner Versicherung melden oder besteht die Gefahr, dass ich dann „hochgestuft“ werde?

Schon mal vielen Dank!

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Auto, Autounfall, Recht, Unfallversicherung, Auto und Motorrad

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