Führerschein machen?
Hey, meine Sehkraft beträgt 55% (auf jedem Auge) ( Sehkraft kann nicht mit Hilfe einer Brille behoben werden.) Jetzt möchte ich gerne einen Führerschein machen und wollte bevor ich das ganze angehe gerne wissen ob man mit dieser Sehkraft überhaupt noch einen Führerschein machen kann. Denn in die Weite bin ich schon beinträchtigt was das sehen angeht und würde denke ich auch nicht oft fahren. Allerdings gibt es manchmal Situation in denen es hilfreich wäre Auto fahren zu können weshalb ich einen Führerschein machen möchte. Ich würde mich über eure Antworten freuen.
Hier noch eine Erklärung zu den Wort Sehkraft:
Ich vergleiche die Sehkraft gerne mit den Pixeln einer Kamera. Desto mehr Pixel eine Kamera hat desto besser ist die Auflösung und desto länger bleibt auch die Qualität des Bildes wenn man Heranzoomt. Übertragen auf das Auge einen Menschen hat man desto weniger % Sehkraft man hat eine schlechtere Sicht in die Weite. Dies kann man auch nicht mit einer Brille ausgleichen.
LG 🤗
5 Antworten
Es gelten folgende Mindestanforderungen an die Sehschärfe: 0,5 (also 50 % Sehkraft) auf beiden Augen. 0,5 (also 50 % Sehkraft) auf einem und mindestens 0,2 (also 20 % Sehkraft) auf dem anderen Auge.
Wenn Kontaktlinsen oder Brille nicht in Frage kommen, kann man die Kurzsichtigkeit mit Laserbehandlung beheben. Das kostet aber ca. 2000 Euro.
Mir persönlich wäre es für den Führerschein wert.
Geh zu deinem Augenarzt.. mach einen Sehtest .. und schau was er dir sagt .. ob du ihn bestehst oder nicht. Oder ob du vielleicht mit Auflagen den Schein machen kannst.
Den Führerschein bekommt man, wenn man mit jedem einzelnen Auge einen Visus von 0,7 erreicht, das sind 70%. Ob das mit oder ohne Brille oder Contactlinsen der Fall, spielt keine Rolle. Kommt man mit der bestmöglichen Korrektur auch nur auf 1 Auge nicht auf diesen 0,7 Visus, hat man nur noch die Chance, mit einem augenärztlichen Gutachten den Führerschein zu bekommen.
Hallo, es gibt eine Mindestsehkraft, die man haben muss, damit das klargeht. Ich meine, sie lag bei mindestens 50%.
Liegt man da darunter, muss ein ärztliches Gutachten Aufschluss geben, ob man trotzdem Führerschein machen darf.
Vielleicht solltest Du mit dem Anliegen einfach mal einen Augenarzt aufsuchen. Der wird Dir mehr dazu sagen können.
Bitte nicht hier nachfragen. Das ist, auch aufgrund der gesetzlichen Regelungen unsinnig.
Frage ganz einfach deine zuständige Fahrerlaubnisbehörde, denn diese legt am Ende die Auflagen fest. Gesetzliche Grundlagen sind alle gleich, umgesetzt werden diese aber tatsächlich unterschiedlich. Deshalb die vorherige Abklärung. Und das am besten schriftlich. Damit sich am Ende niemand herausreden kann...
Danke für die Antwort 🤗 Aber meine Sehkraft hat nichts mit Kurzsichtigkeit zu tun. Ich habe das seit meiner Geburt und deshalb würde auch eine Behandlung oder OP nicht helfen da mein Gehirn eine bessere Sehkraft nicht verarbeiten könnte.