Einem Freund ist der Führerschein vor über 10 jahren nach einem Alkohol-Unfall entzogen worden.Ist das jetzt verjährt und bekommt er ihn ohne Probleme zurück?
Oder muß er auch eine MPU machen und eine ärztliche Untersuchung.
5 Antworten
das ging vor Gericht, was steht da im Urteil? Sperrzeit z.B.
nach 10 Jahren müsste er einen Antrag auf Wiedererteilung stellen, dann bekommt er die passende Antwort, es kann immer noch eine MPU gefordert werden.
auf jeden Fall beim KBA Selbstauskunft über die Punkte einholen.
Es kommt drauf an, ob noch Einträge im zentralen Fahreignungsregister vorhanden sind. Solange die zugrundeliegende Tat bzw Entscheidung dort eingetragen ist, solange wird er bei einem Antrag auf Widererteilung auch eine MPU-Aufforderung erhalten.
Die Auskunft kann kostenlos online oder schriftlich beim KBA beantragt werden.
https://www.kba-online.de/registerauskunft/ora/web/#/faer
In der Auskunft ist das Tilgungsdatum der Eintragungen ersichtlich.
Wenn damals eine MPU angefordert wurde, dann besteht die Anforderungen die nächsten 15 Jahre. Erst dann kann er ohne MPU seinen Lappen komplett neu machen
Doch, vermutlich schon. Denn ich bezweifle, dass ein Führerschein für mehr als 10 Jahre eingezogen wird. Da musste eher die Fahrerlaubnis dran glauben..
Er muss ihn nicht komplett neu machen, nach fünf Jahren kann allerdings eine erneute Fahrprüfung angeordnet werden.
Die MPU verjährt zwar quasi nach 10 Jahren, aber mit der Tilgungsfrist muss man erst nach 15 Jahren keinen mehr machen.
Es kann sein, dass man die theo. und prakt. Prüfung wiederholen muss .. aber Sonderfahrten und theo Unterricht muss man nicht mehr machen.
Natürlich muss er MPU machen. Den schenkt ihn ja nicht jeder einfach zurück. Wenn es damals hieß er muss MPU machen, dann bleibt das wohl auch so.
Aber frag einfach bei der Fahrschule oder bei dem Amt nach wo er den damals abgegeben hat.
Führerschein muss er nicht neu machen.