Mit gesetzlicher Vertretung Auto fahren?
Also es ist so. Ein guter Freund von mir hat einen gesetzlichen Erwachsenenvertreter. Er sagt zwar, dass es rein ums finanzielle Thema geht aber ich bin mir da einfach nicht sicher. Wie ist das mit dem Führerschein? Im Führerscheinregister hat er einen gültigen Führerschein. Als er aber einen Führerschein beantragen wollte, da er seine Geldbörse verloren hat, hat der Anwalt merkwürdig reagiert. Wie schätzt ihr das ein?
5 Antworten
Das muss jetzt nicht unbedingt miteinander zusammenhängen.
Sollte es eine Verdachtsfall geben bzw sein Betreuer sagen, dass er besser nicht mehr fahren sollte, dann wird man den Fall überprüfen und ihm danach eventuell die Fahrerlaubnis entziehen.
sehr eigenartig! Ich brauche keinen Anwalt um mir einen neuen Führerschein ausstellen zu lasse, zumindest nicht in D.
Der "Anwalt" wird wohl der gesetzliche Vertreter sein...der zufällig eben Anwalt ist.
darum geht's nicht. Der Anwalt ist sein gesetzlicher Vertreter. Auf gut deutsch hat er einen Sachwalter
Hatte er den Vertreter schon als er den Führerschein gemacht hat .. hat sich irgendwas an seiner Situation geändert?
Naja, der Vertreter kennt ja seinen Pappenheimer und wird sich deshalb seinen Teil dazu denken ob er dieser Person unbedingt im Straßenverkehr begegnen möchte oder nicht.
Gut, das kann möglich sein. Ich würde ihm auch nicht unbedingt gerne im Straßenverkehr begegnen
Wenn er eine gültige Fahrerlaubnis hat, kann er auch fahren.
Wie soll denn jemand der sein Leben nicht alleine auf die Reihe bekommt in der Lage sein so eine verantwortungsvolle Tätigkeit wie das Führen eines KFZ im öffentlichen Straßenverkehr zu meistern?
Meiner Meinung nach, sollte er nicht Autofahren. Aber mich interessiert es, wie es gesetzlich vertreten ist.
Den Führerschein hatte er schon bevor der Vertreter da war. Aber als er einen Führerschein beantragen wollte hat der Erwachsenenvertreter komisch reagiert. Im polizeilichen register hat er aber einen gültigen Führerschein