Führerscheinentzug da Führerschein in Ungarn erworben?

3 Antworten

Das ist einer der Fallstricke der konkurrierenden Gesetzgebung in manchen Bereichen. Zwar ist eine in einem beliebigen EU Land erworbene FE grundsätzlich überall in der EU gültig, aber sie kann nicht unbegrenzt überall eingesetzt werden. Das äußert sich hier exemplarisch darin, dass mit der EU FE zwar in Deutschland gefahren werden darf, aber nur, solange der Betreffende in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat. Siehe § 29 Abs. 1 FeV. Damit ist derjenige, der als Besucher oder weil er beruflich in D fährt, mit seiner FE berechtigt. am Verkehr teilzunehmen. Wer aber länger als 185 Tage in Deutschland sich aufhält, muss seine EU FE in eine deutsche FE umschreiben lassen.

Das gilt inbesondere in deinem Fall, da deine ungarische FE ausweislich des Ausstellungsdatums zu einem Zeitpunkt erteilt wurde, zu dem du nicht in Ungarn ansässig warst.

Ich kann zwar ein Antrag stellen allerdings muss ich hier nochmal die Fahrschule besuchen und schön zwei Tausen euro hinblettern damit ich wieder in Deutschland fahren darf.

Du wirst nicht umhin kommen, die deutsche FE neu zu beantragen. Der Weg über das Verwaltungsgericht mittels einer Klage gegen die Entscheidung der Zulassungsstelle dürfte deutlich länger und vermutlch auch teurer werden, denn das Risiko, den Prozess zu verlieren, ist in diesem Szenario m.E. doch sehr hoch.

Ich wollte ihn Klarmachen, dass ich ja früher kein Führerschein haben konnte da ich Unter 18 war, aber das wollte der gute Herr nicht verstehen.

Das ist auch nicht relevant. Entscheidend ist, dass deine ungarische FE zu einem späteren Zeitpunkt hätte ausgestellt werden müssen, nämlich nachdem du mindestens 6 Monate dich dort ohne Unterbrechung aufgehalten hattest. Genau das ist die o.a. 185-Tage-Regel. Dann hättest du dort in Ungarn deinen Wohnsitz gehabt, womit die Weiternutzung korrekt wäre. Dem ist aber nicht so, also musst du die deutsche FE neu beantragen.

irgendeinkerl 
Fragesteller
 18.05.2021, 18:14

Ja rechtlich macht es Sinn. Danke für die Erklärung. Trotzdem denke ich weiterhin, dass er nur Geldmacherei ist. Angenommen ich will wieder nach Ungarn Ziehen in 5 Jahren kann ich dort wieder mein Führerschein machen lassen. Die wissen wie man Geld verdient.

0

Du musst nachweisen das du zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs mehr als 180 Tage in dem Jahr in Ungarn gelebt hast. Aber da Ungarn eigentlich in der EU ist, sollte das ganze eigentlich kein Thema sein.

irgendeinkerl 
Fragesteller
 18.05.2021, 16:00

Ja das habe ich dem Herrn auch gesagt. Wäre ich aus Brasilien oder USA dann würde ich sowas verstehen. Was mich am meisten geärgert hat war, dass er meinte dass mein Führerschein in der Ganzen EU gilt. Außer in Deutschland weil ich hier lebe. Das macht doch Überhaupt gar keinen Sinn.

1
tinalisatina  18.05.2021, 16:05
@irgendeinkerl

Doch. macht es schon. Weil man nun mal den Führerschein in dem Land macht, in dem man lebt.

0
DerBayer80  18.05.2021, 16:34
@irgendeinkerl

Es geht auch darum, das viele versuchen durch das das sie den Führerschein im Ausland machen um ein in Deutschland geltendes Fahrverbot zu umgehen

0
Highlands  18.05.2021, 17:04
@irgendeinkerl

Der hat nur den Sinn dass ein Polizist in Portugal einen ungarischen Führerschein lesen und verstehen kann. Nur aus dem Grund ist der überall einheitlich

0
irgendeinkerl 
Fragesteller
 18.05.2021, 18:05
@DerBayer80

Ja das verstehe ich. Aber sollen diejenigen die nicht aus diesem Grund ein Führerschein im Ausland gemacht haben auch gleich als Krimineller behandelt werden?

0
FordPrefect  18.05.2021, 18:35
@Highlands

Das ist nicht richtig. Der EU Führerschein hat vor allem dazu geführt, dass erstmals in allen 27 Staaten dieselben Fahrzeugklassen und ihre entsprechenden Befähigungsnachweise in nationales Recht umgesetzt wurden. Das war vorher ein heilloser Flickenteppich aus unterschiedlichen nationalen Vorgaben.

0

Wahrscheinlich nichts. Ausländische Führerscheine werden nur umgeschrieben, wenn man während des Erwerbs in dem Land gewohnt hat, und zwar länger.

irgendeinkerl 
Fragesteller
 18.05.2021, 15:53

Muss ich beweisen, dass ich in diesem Zeitraum nicht dort war oder die Behörden? Abgesehen, davon bin ich in Ungarn seit meiner Geburt angemeldet.

0
irgendeinkerl 
Fragesteller
 18.05.2021, 15:58
@Akka2323

Ja ich habe hier zwei Wohsitze und dort eins. Ich bin doppelter Staatsbürger.

0
FordPrefect  18.05.2021, 16:24
@irgendeinkerl

Das ist diesbezüglich nicht der Kernpunkt, sondern der Umstand, dass du 185 Tage in Ungarn hättest gewesen sein müssen, um mit der dort erhaltenen FE selbige auch in D nutzen bzw. umschreiben lassen zu können. Ähnliche nationale Regelungen gibt es übrigens in fast allen anderen EU Ländern auch. In F darfst du zum Beispiel zwar mit einer EU FE auch bei Wohnsitz in F fahren, musst aber spätestens bei Ablauf oder bei einem Punkteverstoß zwingend eine französische FE beantragen.

Es war schon kompliziert genug, den EU Führerschein überhaupt bei dem Wust voriger unterschiedlicher Regelungen hinsichtlich Gültigkeit, Fahzeugklassen etc. umzusetzen. Die Harmonisierung der nationalen Verwaltungsvorschriften zum Verkehrsrecht werden sicher noch Dekaden dauern.

0
irgendeinkerl 
Fragesteller
 18.05.2021, 18:11
@FordPrefect

Ja aber das verstehe ich eben nicht. Wo ist denn der Unterschied ob ich 60 Tage oder 186 tage in Ungarn gewesen bin? Wenn jemanden der Schein hier in D abgenommen wird kann er sehr leicht für 6 Monate nach Ungarn und dann sein Führerschein machen. Dass ist es erlaubt? Und wenn er nur 4 Monate da ist dann eben nicht? Für mich erscheint es so als ginge es gar nicht darum wer ein Fahrerlaubnis hat oder nicht. Sondern, dass man einfach sein Geld in Deutschland ausgibt und nicht woanders.

0
FordPrefect  18.05.2021, 18:32
@irgendeinkerl

Diese Regelung dient in erster Linie dazu, den sogenannten Führerscheintourismus einzudämmen. Und genau deswegen muss man 6 Monate Aufenthalt in dem Land nachweisen können, in dem man den ausländischen Führerschein erworben hat.

Wenn jemanden der Schein hier in D abgenommen wird kann er sehr leicht für 6 Monate nach Ungarn

Nein. 99% aller Bürger können das eben nicht.

und dann sein Führerschein machen. Dass ist es erlaubt?

Erlaubt ja, nur Fahren darf man hierzulande nicht, solange in Deutschland eine Sperre verhängt ist. Da gilt dann wieder vorrangig das Verkehrsrecht des Landes, in dem die Sperre ausgegeben wurde. Aber außerhalb Deutschlands kann man dann fahren.

0
irgendeinkerl 
Fragesteller
 18.05.2021, 18:35
@FordPrefect

Aber auch wenn keine Sperre verhängt worden ist darf man nicht fahren. Also ist es ja Egal ob man der Führerschein abgenommen wurde oder nicht. Ausschlaggebend sind die 185 Tage.

0
FordPrefect  18.05.2021, 18:39
@irgendeinkerl

Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Du kannst jederzeit gerne in Ungarn deinen FS machen. Damit kannst du in der ganzen EU fahren. Nur bei einem Wohnortwechsel ist es notwendig, die FE umschreiben zu lassen. Wie gesagt, auch in den anderen EU Staaten gilt das in ähnlicher Form. Erfüllt du die Frist, dann ist das nur eine Formalie. Falls nicht, musst du die Fahrerlaubnis neu beantragen.

Hingegen nutzt dir der ungarische FS rein gar nichts, wenn du in Deutschland ein Fahrverbot hast. Denn dann darfst du damit hier überhaupt nicht fahren.

0