Hallo :) Darf ein ungarischer Staatsbürger, der seit einem Jahr in Deutschland lebt den Führerschein in Ungarn machen?

5 Antworten

Kleiner Unterschied. Du musst nicht irgendwann einmal 185 Tage dort gelebt haben sondern zu der Zeit, in der du den Führerschein machst. Hintergrund ist, dass der Führerschein am Wohnort gemacht werden soll, wo man halt lebt. Willst du den Schein in Ungarn machen, dann musst du mindestens für ein halbes Jahr hinziehen, sonst ist der Schein hier nicht gültig.

Und wenn ich nur die Prüfung in D. mache, und alles andere in U.? Ist es möglich? Wie viel kostet hier allein die Prüfung?

dass man 185 Tage in U. gelebt haben muss

nicht nur gelebt, auch die Meldeadresse muss dort sein. Bei Rückkehr kannst noch ca. 3 Monate hier fahren, dann den FS auf einen deutschen FS umschreiben.

Franticek  13.11.2015, 10:54

Wenn man da lebt, dann ist man normal auch da gemeldet. Umgekehrt klingt das dann besser. Es reicht nicht, dort eine Meldeadresse zu haben, man muss auch wirklich dort gelebt haben. Dann entspricht das den Vorschriften der EU.

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Knochi1972  13.11.2015, 18:33

@peterobm: Nein, wenn der Führerschein nach den geltenden Vorschriften erworben wurde, muss er in Deutschland nicht umgetauscht werden. Er ist gültig gemäß der Befristung auf dem Dokument.

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Wenn Du hier gemeldet bist und im Ausland den Führerschein machst, ist der hier nicht gültig, so habe ich den Text jedenfalls verstanden, hier:

llerdings besteht keine Fahrberechtigung, wenn eine der nachfolgenden Einschränkungen vorliegt:

Sie besitzen nur einen Lernführerschein oder einen anderen vorläufig ausgestellten Führerschein.Sie hatten ausweislich der Wohnsitzangaben in Ihrem Führerschein oder aufgrund unbestreitbarer Informationen des ausstellenden Staates, zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland, es sei denn, dass Sie als Studierende oder Studierender oder Schülerin beziehungsweise Schüler Ihren Aufenthalt für mindestens 6 Monate zum Besuch eine Hochschule oder Schule in einem anderen

EU

/

EWR

Staat hatten