Habe ich überhaupt die Möglichkeit mit dem Antipsychotika Auto fahren zu können?

4 Antworten

Wenn die Medikamente deine Wahrnehmung eindämmen und deinen Reaktionszeit beeinflussen, darfst du damit nicht fahren.

Psychopharmaka sind da teilweise richtig heftig.

Wenn dein Arzt der Meinung ist das du damit nicht fahren kannst und sollst, solltest du das auch nicht machen. Sollte es zu einem Unfall kommen und du hast kein Go vom Arzt, gibt's richtig Probleme mit der Versicherung

Welcher Arzt hat das gesagt? Der, der dich behandelt oder der der Begutachtungsstelle? Das finale Wort hat die Begutachtungsstelle.

Weder einer psychische Erkrankung noch entsprechende Medikamente schließen einen von vornerein als geeignet aus. Entscheidend ist, wie sich die Krankheit äußert und ob die Medikamente die Reaktionszeit beeinflusst. Im Zweifel gibt es auch die Möglichkeit, den Führerschein unter bestimmten Auflagen zu bekommen.

Selbst wenn du aktuell keinen Führerschein machen kannst, kann diese Entscheidung wieder geändert werden, wenn es dir gesundheitlich besser geht.

Wichtig wäre jetzt, dass du das abklärst. Solange solltest du auch nicht in die Fahrschule. Das sind nur unnötige Kosten.

Auf dich trifft vermutlich Nr. 7.6.3 der Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zu, aber ich bin kein Psycho-Doc. Doch wenn der passt, könntest du zumindest Fahrerlaubnisse der Klassen A, BE und T erwerben. Nur müsstest du regelmäßig von einem Arzt kontrolliert werden.

Du bräuchtest auf jeden Fall ein Attest von deinem Arzt und ein Gutachten eines Facharztes, das von der Behörde angeordnet werden müsste.

Allerdings sollte dir dein Arzt sagen, warum er dagegen ist, dass du den Führerschein machst. Er ist der Fachmann, ihn solltest du anhören.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig
Heildich100 
Fragesteller
 26.09.2021, 22:48

Also ich könnte Führerschein machen aber müsste regelmäßig von Arzt kontrolliert werden ?

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Knochi1972  28.09.2021, 17:32
@Heildich100

Grundsätzlich ja, aber das kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Letzten Endes muss das ein Arzt und die Behörde entscheiden. Die Chancen stehen auf jeden Fall gut, wenn du medikamentös eingestellt bist und die Inhaltsstoffe der Medikamente deine Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen nicht beeinträchtigt.

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Gegen den Rat deines behandelnden Arztes solltest du das nicht machen.

Heildich100 
Fragesteller
 26.09.2021, 19:44

Sollen heißt aber nicht dass es nicht darf

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NaIchHalt09  26.09.2021, 19:51
@Heildich100
Das ärztliche „Fahrverbot“ besitzt gegenüber dem Patienten allerdings keine rechtliche Bindungswirkung, sondern führt für den Patienten nur dazu, dass ein gegen die Anweisung des Arztes verstoßendes Verhalten als grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich einzustufen ist, was zum Beispiel zu einem Verlust der Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung im Falle eines Unfalles führen kann.

und

Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) enthält in den Anlagen 4, 5 und 6 eine Auflistung von Erkrankungen, die regelmäßig einer Eignung zum Führen von Fahrzeugen entgegenstehen können. Diagnostiziert der Arzt eine Erkrankung, die eine Fahruntauglichkeit nach sich zieht beziehungsweise führt die Therapie zum Verlust der Fahrtüchtigkeit und zeigt sich der Patient nach entsprechender Aufklärung dennoch uneinsichtig und der Arzt hat die konkret begründete Befürchtung, der Patient werde weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen, kann der Arzt nach Abwägung der widerstreitenden Pflichten und Interessen eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde oder die Polizei machen

https://www.aerzteblatt.de/archiv/200858/Aufklaerungspflicht-Umgang-mit-fahruntauglichen-Patienten-in-der-Praxis

Kurz: sollte die Fahrerlaubnisbehörde von deiner Erkrankung Kenntnis bekommen kannst du mit Verlust des Führerscheins rechnen.

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