Wird Roller Führerschein auf Autoführerschein angerechnet?

4 Antworten

Nein,

ein Vorbesitz der Klasse Am hat keinen Einfluss auf den Erwerb einer weiteren Fahrerlaubnisklasse, n Deinem Fall der Klasse B.

Im übrigen wirkt sich der Vorbesitz der Klasse AM (und auch der Klassen L und T) nicht auf die Probezeit aus.

Guten Tag,

nein das macht kein unterschied ob du schon ein Roller Führerschein hast oder nicht. Schließlich muss du die erforderte Anzahl an Theorie und Praxis Stunden absolvieren, um den B Führerschein erhalten zu können. Dementsprechend zahlst du ganz normal, wie jeder andere.

Hat keinen Vorteil bei der Fahrschule.

nein ,da kriegst du nix billiger oder weniger