Wie lange Probezeit?

1 Antwort

Von Experte Knochi1972 bestätigt

§ 32 FeV

Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit nach § 2a des Straßenverkehrsgesetzes sind Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T. Bei erstmaliger Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T auf eine der anderen Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe zu erteilen.

Da du bisher bei der klasse AM noch keine Probezeit hattest, wird deine PKW-Fahrerlaubnis die volle Probezeit von zwei Jahren bekommen.