Roller fahren mit autoführerschein nach Probezeit?
Ich habe mal gehört das wenn man den autoführerschein hat also mit 17 begleitetes fahren das man dann erst Roller(am) erst nach der Probezeit fahren darf stimmt das so?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Führerschein, Roller, Verkehrsregeln, Führerschein & Fahrschule
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM, siehe §6 Abs 3 Nr 4 FeV.
Du besitzt eine Fahrerlaubnis der Klasse B, wenn auch mit Auflagen.
Du bist somit berechtigt, Fahrzeuge der Klasse AM zu führen. Die Probezeit ist dabei völlig uninteressant.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
nein,50 ccm darfst du sofort mit der rosa Bescheinigung fahren...mehr aber natürlich nicht,dafür bräuchtest du nen anderen fs