Roller in der PKW Probezeit fahren?
Hallo, ich wollte direkt mit 16,5 Jahren anfangen, meinen Autoführerschein zu machen. Es stimmt doch, dass sobald man ihn besitzt, auch Roller bis 45 km/h bewegen darf. Da man aber ja bis 18 Jahre soweit ich weiß bei PKWs nur begleitetes Fahren, fahren darf, wollte ich wissen, ob ich dann auch erst mit 18 mit dem Roller fahren dürfte, oder ob ich den Roller auch schon mit 16,5 bzw. 17 Jahren dann fahren dürfte, obwohl ich nicht den AM (Roller) Führerschein gemacht habe sondern nur den PKW Führerschein
3 Antworten
Du hast die Fahrerlaubnis der Klasse B gemacht, die auch die Fahrerlaubnis der Klasse M einschließt.
Du darfst nur noch nicht uneingeschränkt mit Klasse B fahren, weil du das Mindestalter (18) dafür noch nicht erfüllst. Die Einschränkung ist, dass jemand von den eingetragenen Personen daneben sitzen muss.
Aber das Mindestalter für Klasse M erfüllst du, also kannst du diese Fahrerlaubnisklasse uneingeschränkt nutzen.
ob ich dann auch erst mit 18 mit dem Roller fahren dürfte, oder ob ich den Roller auch schon mit 16,5 bzw. 17 Jahren dann fahren dürfte, obwohl ich nicht den AM (Roller) Führerschein gemacht habe sondern nur den PKW Führerschein
Mit 16,5 schonmal gar nicht, weil du in dem Alter die Fahrerlaubnis nicht erteilt bekommen hast.
Sobald du aber mit 17 den rosa Zettel bekommst, hast du den AM mit erteilt bekommen. Du darfst ab dem Moment AM-Roller fahren, alleine.
Du darfst den fahren sobald du deine Bf17 Bescheinigung in der Hand hältst. Und das tust du frühestens an deinem 17. Geburtstag. Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor diesem, da würdest du dann aber ggf. deine Bescheinigung noch nicht bekommen, wenn du noch nicht 17 bist. War bei mir damals auch so.
Nicht nur ggf, er erhält sie sicher nicht vor Erreichen des Mindestalter. Er kann sich aber für diesen einen Monat einen Führerschein für Klasse AM ausstellen lassen, wenn er das unbedingt möchte.