Ist es ein Verstoß gegen die Probezeit wenn man eine Blitzer app nutzt?

5 Antworten

Man kann nicht gegen die Probezeit verstoßen.

Als Fahrer darfst du keine Blitzer-App benutzen, oder betriebsbereit mit dir führen. Das gilt unabhängig von der Probezeit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
BadDriver29 
Fragesteller
 03.10.2021, 23:27

Lol wie will man das den kontrollieren?

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ronnyarmin  03.10.2021, 23:28
@BadDriver29

Indem man sieht, was du machst. Ist nicht so einfach, aber auch nicht unmöglich.

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BadDriver29 
Fragesteller
 03.10.2021, 23:30
@ronnyarmin

Dann müsste man aber doch in einer Polizeikontrolle mein Handy durchsuchen. Darf man des so einfach?

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Amalia95  03.10.2021, 23:33
@BadDriver29

Wenn du vor dem Blitzer deine Geschwindigkeit reduzierst und danach erhöhst, dann besteht ein begründeter Verdacht. Gerade bei mobilen Blitzern oder zu Blitzern, welche anhand deines Kennzeichens eher weniger zu deinem täglichen Weg zählen.

Das die App auf dem Handy ist, ist kein Problem. Aber man sieht ja, ob die App gerade an ist bzw. ob die App im Hintergrund läuft.

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Es ist immer ein Verstoß egal ob Probezeit oder nicht. Jedoch darf der Beifahrer das Handy halten und die Blitzer ansagen.

BadDriver29 
Fragesteller
 03.10.2021, 23:15

Schon klar ich mein wenn der Beifahrer das Handy hält und nutzt

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Elumania  03.10.2021, 23:20
@BadDriver29

Ich kenne den Grund nicht mehr, aber hatte einen. Ich bin schon so 7 Jahre oder so angemeldet.

Und du?

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BadDriver29 
Fragesteller
 03.10.2021, 23:24
@Elumania

War vorher unter einem anderen nic aktiv. Der Grund war das ich mit 30 meinen Führerschein machte und das besonder "hip" fand. Bescheuert ich weiß.

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Nein, eine "Verstoß gegen die Probezeit" ist im Gesetzestext nicht vorgesehen.

nein ist es nicht, keine sorge

Wo kein Kläger, da kein Richter. Und offiziell verboten ist das ja ohnehin nicht.

Solltest es aber nicht zum unnötigen/gefährlichen Rasen missbrauchen. Vorallem als Führerscheinneuling!

ronnyarmin  03.10.2021, 23:21
Und offiziell verboten ist das ja ohnehin nicht.

Da irrst du dich aber.

https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. 2Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)

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