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Online Zeugenaufruf legal?

Ich bin Opfer eines narzisstischen, gewalttätigen Typen geworden, der mir bei der (längst überfälligen) Scheidung angekündigt hat, mich zu vernichten. Das versucht er jetzt auch und wickelt Polizei und Gericht charmant um den Finger und stellt mich als hysterische Frau dar, die selbst durchdreht und ihm gegenüber gewalttätig geworden sei.
Leider hält man ihn für so glaubhaft, dass es zumindest heißt " sie nehmen sich beide nichts". Mit seinen Aussagen hat er aber bereits dafür gesorgt, dass mein Umfeld und Arbeitgeber mich plötzlich sehr kritisch betrachten und dass unsere gemeinsamen Kinder nicht mehr bei mir leben und ihn zum begleiteten Umgang treffen, sondern das Wechselmodell ausprobieren müssen. Natürlich sind auch die Kinder jetzt von der Manipulation und Impulsivität betroffen.
Mir glaubt aber keine der offiziellen Instanzen, dass wirklich Gefahr von ihm ausgeht (ich wurde mehrfach geschlagen, mit einem Messer bedroht, verprügelt, das Handy weggenommen, eingesperrt, aber auch massiv finanziell betrogen... und habe aus Scham und in der Hoffnung auf Besserung zu lange geschwiegen).
Jetzt habe ich mich erinnert, dass er im Streit mehrfach Dinge geschrien hat wie "Da wärst du nicht die erste", "immer das selbe mit euch Weibern" und "Ich kenn das schon, wenn eine Trennung angedroht wird und die Alte dann doch wieder angebettelt kommt" oder "wenn die eine nicht mehr zahlt, muss eben die nächste her". Daher gehe ich davon aus, dass ich nicht sein erstes / einziges Opfer bin - entweder vor oder nach unserer Ehe, wahrscheinlich auch währenddessen muss es andere Frauen gegeben haben, die er benutzt / belügt hat. Diese Frauen will ich jetzt als Zeugen ausfindig machen.
Meine Fragen:
1) Von einer Ex-Freundin weiß ich den Namen und könnte sie bei Socialmedia finden. Darf ich sie einfach privat kontaktieren oder könnte mir das später auf die Füße fallen?
2) Weitere Zeugen würde ich gern online suchen. Mir ist klar, dass ich kein Bild von (nennen wir ihn) Peter posten kann. Persönlichkeitsrechte und so. Aber kann ich einen Text wie "Peter P, ca 40 Jahre alt, lebte 2000-2010 in München, stammt aus Frankreich und hat entsprechenden Akzent, hat damit angegeben damals Frauen ausgenommen zu haben - suche weitere Opfer. Bitte melden. Sachdienliche Hinweise können belohnt werden" veröffentlichen oder sind die Details die es braucht, damit sich ggf jemand angesprochen fühlt, schon so eindeutig, dass auch das wieder ein Problem mit seinen Persönlichkeitsrechten wird? Da er echt ein Meister im Verdrehen der Tatsachen ist, möchte ich mich keinesfalls rechtlich angreifbar machen.
Ist der "Finderlohn" eine gute Idee? Welche Netzwerke (Facebook? Jodel?) kann man für so etwas nutzen?

Hat jemand einen anderen Tipp?
Ich möchte nicht abwarten, bis er unsere Kinder auch verprügelt - aber laut Jugendamt wäre das wohl der Weg...

Familie, Polizei, Recht, Trennung, Narzissmus, Zeuge