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Kündigung der Ausbildung?

Hallo zusammen,

ich habe mich dazu entschlossen, meine Ausbildung zum Notfallsanitäter zu beenden und habe daher eine Kündigung eingereicht. In meinem Ausbildungsvertrag ist eine Probezeit von drei Monaten vereinbart – beginnend mit dem 01.04.2025, dem offiziellen Start des Ausbildungsverhältnisses. Zuvor habe ich im Zeitraum vom 01.03.2025 bis 31.03.2025 ein vergütetes „Vorpraktikum“ im selben Betrieb absolviert.

Nun vertritt das Unternehmen die Auffassung, dass ich mich nicht mehr in der Probezeit befinde, da diese am 30.06.2025 endete (nach drei Monaten). Die Personalabteilung verweist auf die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von vier Wochen, da man davon ausgeht, dass die Probezeit bereits vorbei sei.

Ich sehe das jedoch anders: Laut § 16 Absatz 1 des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) muss die Probezeit zwingend vier Monate betragen, unabhängig von vertraglichen Regelungen. Zudem ist in juristischer Fachliteratur sowie Ausbildungsrechtskommentaren mehrfach bestätigt, dass abweichende Regelungen zu Ungunsten des Auszubildenden (z. B. kürzere Probezeit) nicht zulässig sind.

Ich habe meine Kündigung daher innerhalb der viermonatigen Probezeit eingereicht – fristlos gemäß § 22 Abs. 1 BBiG.

Meine Frage lautet daher:

Ist in meinem Fall die gesetzliche Probezeit gemäß § 16 NotSanG (vier Monate) maßgeblich, auch wenn der Ausbildungsvertrag eine kürzere Probezeit (drei Monate) vorsieht?

Herzlichen Dank im Voraus für die Rückmeldungen :)

Kündigung, Recht, Probezeit

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