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Annahmeverzug bei Ebay-Käufer?

Hallo,

vor rund fünf Wochen habe ich einen Rucksack auf eBay verkauft und habe diesen dann auch zwei Tage nach der Bestellung per DHL versendet. Da es schon das Paket dann doch größer wurde als gedacht, habe ich 1,20 € mehr Porto bezahlt, als der Kunde bezahlt hat. Nun kam das Paket allerdings 4 Tage später wieder zurück mit dem Vermerk, dass das Paket nicht zu stellbar sei, da der Empfänger nicht ermittelt werden konnte. Der Käufer hatte auch schon einen Fall eröffnet und mich dann angeschrieben. Er schrieb, dass eBay die falsche Adresse verwenden würde und ihm das bei einer anderen Bestellung auch passiert sei. Ich schrieb ihm dann, dass er sich doch bitte melden möge, weshalb das so ist wisse ich nicht. Er meldete sich ewig nicht, dann schrieb ich ihm noch einmal, dass er mir doch bitte die richtige Adresse schicken solle und das Porto via Paypal nocheinmal überweisen möge, da ich ja keinen Fehler gemacht habe. Den Adressaufkleber habe ich so von eBay übernommen. Wieder ewig keine Antwort vor drei Wochen dann eine Rückmeldung wo er sich entschuldigt und mich bittet ihm eine IBAN zu nennen, da Paypal bei ihm gerade nicht funktioniere. Gut, diesemal habe ich auch länger mit einer Antwort gewartet. Dann schrieb ich ihm die IBAN und bat ihn nochmals um die Adresse. Bis jetzt nichts. eBay hat mir das Geld überwiesen und sagt, dass das Paket angekommen sei. Ich habe recheriert und rechtlich sei es so, dass es sich um einen Annahmeverzug handele. Stimmt das? Darf ich dann halt den Rucksack und das Geld behalten? Und ihm z. B. in zwei Wochen mitteilen, dass ich den Rucksack weiterverkaufen werde? Weil ich wollte den ja loswerden.

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Lohnt es sich Paypal anzuzeigen oder geht das eher mies aus?

Ich habe leider (wieder) mal schlechte Erfahrungen mit Paypal gemacht und frage mich, wie ich weiter vorgehen soll. Ich habe bei Ebay mit Paypal Käuferschutz eingekauft, doch die Ware kam nie bei mir an. Selbstverständlich habe ich sowohl bei Ebay als auch bei Paypal einen Antrag auf Käuferschutz gestellt, aber beide wurden mir verwehrt. Anschließend habe ich mit einem Paypal Mitarbeiter geschrieben, und dieser hat mir schriftlich mitgeteilt, dass sie einen Nachweis vom Versanddienst benötigen ( in diesem Fall UPS) ,welches nachweist, dass die Ware nie an mich andressiert war, obwohl meine Adresse bei Paypal angegeben wurde. So lautete die Nachricht vom Paypal Mitarbeiter, die Sendungsnummer habe ich hier verschleiert.

„"Wir benötigen eine Bestätigung des Postdienstleisters, aus der hervorgeht, dass kein Artikel an die Adresse geliefert wurde. Wir müssen nicht wissen, wohin der Artikel geliefert wurde oder an wen ihn erhalten hat. Nur eine einfache Bestätigung, dass unter der Sendungsnummer von XXXXXXXXXXXX nichts an Ihre Adresse geliefert wurde.“

Und genau diesen Nachweis habe ich von UPS erhalten. In der Mail von der UPS Mitarbeiterin steht Folgendes:

„Wir haben Ihnen von Anfang an mitgeteilt, dass Sie nicht der Empfänger des Pakets sind und dass dieses nie an Ihre Adresse gesendet wurde. Ihre Adresse ist auf dem Etikett nicht angegeben. Das Paket wurde an die vom Absender angegebene Adresse geliefert, nicht an Ihre. Aufgrund von Datenschutzbestimmungen können wir Ihnen leider nicht die Adresse mitteilen, an die das Paket geliefert wurde. Bitte klären Sie diese Angelegenheit direkt mit dem Absender, da Sie nicht der Empfänger des Pakets sind.“

Selbstverständlich habe ich bei meinem Einspruch genau diese Mail vorgezeigt und der Antrag wurde erneut abgelehnt. Aber es kommt noch besser:

Kurz nachdem mein Antrag ein zweites Mal abgelehnt wurde, trotz der eindeutigen Beweise, wurde meine Anfrage in der Paypal Website entfernt. Bei „Konfliktlösungen“ ist sie nicht mehr vorhanden, weder bei „Anfragen“, noch bei „abgeschlossenen Fällen“.

Die anderen Anfragen sind alle da, nur dieser wurde einfach entfernt.

Aber genau deswegen kann ich jetzt wahrscheinlich nicht mehr gegen Paypal vorgehen. Übrigens, bevor die Frage auftaucht: ja, ich habe selbstverständlich mit dem Verkäufer versucht Kontakt aufzunehmen, ohne Erfolg. Und ja, ich habe den Verkäufer auch angezeigt, ebenfalls ohne Erfolg, da es nicht „ausreichende Hinweise“ auf den Verkäufer gibt. Um ehrlich zu sein, habe ich mich schon von meinem Geld verabschiedet. Ich ärgere mich gerade viel mehr über Paypal als den betrügerischen Verkäufer. Ich habe erstmal die Schnauze voll von Ebay und Paypal, durch den Käuferschutz habe ich mich sicher gefühlt, aber das ging ordentlich in die Hose.

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Wie kann nach dem BGB ein Käufer nach Vertragsbruch des Verkäufers weiter vorgehen?

Die Frage bitte auf folgenden Fall bezogen:

Nachdem ein Käufer auf ebay einen Artikel ersteigert und bezahlt die nachträgliche Forderung des Verkäufers zu einer Nachzahlung abgelehnt hatte, macht Verkäufer willkürlichen Kaufabbruch mit der Begründung, Artikel hätte einen Mangel. Käufer besteht weiterhin auf Erfüllung des Kaufvertrags und verlangt vom Mangel ein Foto, aber Verkäufer schickt ihm keins, bzw teilt mit, er könne ihm kein Foto senden, da er im Krankenhaus läge, und seine Frau (ebenfalls Vertragspartnerin) wisse nicht, wie man Fotos senden kann.

Verkäufer bietet daher als Lösung an, dem Käufer den Artikel zuzusenden, aber ob mit oder ohne Mangel zum selben ersteigerten Kaufpreis. Käufer ist damit nicht einverstanden und teilt dem Verkäufer mit, dass er bei Mangel ein Recht auf Kaufpreisminderung habe.

Zur Vertragserfüllung setzt der Käufer dem Verkäufer eine einwöchige Frist per Nachrichtensystem der Plattform. Dieser meldet sich daraufhin nicht mehr. Seither sind 2,5 Monate vergangen. Der Käufer hätte per Einschreiben eine 14-Tage Frist setzen sollen, damit das Ganze rechtskräftig ist, und er möchte das nachholen.

Nach dem BGB hat der Käufer zuerst Nachbesserung zu verlangen, bevor er den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und Schadensersatz statt Leistung fordern kann. Käufer hat immer noch kein Foto vom Mangel erhalten, und es kam zu keiner Lieferung an den Käufer . Der Verkäufer ist wegen dem Mangel zu keiner Schadensminderung bereit – er hat zuletzt angeboten, dem Käufer den Artikel zu liefern , aber für denselben Kaufpreis wie ohne Mangel, womit der Käufer nicht einverstanden war -- das ist der letzte Stand der Dinge.

Welche Forderung kann der Käufer daraufhin in einem Einschreiben mit 14-Tage-Fristsetzung beanspruchen, damit das Ganze rechtskräftig ist ?

Kann er nun bereits vom Kaufvertrag zurück treten und statt Leistung Schadensersatz fordern?

Oder muss er vorrangig in diesem Einschreiben weiterhin auf Lieferung eines intakten Artikels oder auf Kaufpreisminderung wegen Mangel und Forderung von Fotos zum Mangel bestehen?

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Ich habe etwas über ebay verkauft einen Pc mit Monitor käufer verlangt nun das ganze geld zutück Zahlung über PayPal?

Guten morgen, ich habe einen gaming PC plus Monitor verkauft ,habe alles vorher kontrolliert verpackt etc. Es war alles in Ordnung. Nun kam der PC (der käufer schickte mir ein Bild, wo der Monitor komplett kaputt war im der Mitte ein riss (es sieht aus als wäre es mutwillig gewesen ,um mir eins auszuwischen),mit dem PC schien alles in Ordnung, ich bin sogar hingegangen und habe alles versucht was ich tun konnte. Hab mit Ebay telefoniert etc. Später musste der Käufer dann über DHL eine Anklage stellen ,das es deren verschulden war. Das der Monitor während der Lieferung zu Schaden gekommen ist . Danach hat sich herausgestellt, das DHL dafür nicht verantwortlich ist. (Das Paket wäre ja nicht Ordnung gemäß verpackt wurden).

Dann fragte der käufer noch ob der PC Bluetooth oder WiFi hätte (daraufhin war meine antwort, nein hat er nicht müsste man sich extra dazu kaufen etc,es hat ja auch nicht drin gestanden im Artikel.

Dann ging der käufer hin und hat es als Streitfall gemeldet. Und sagte der Monitor wäre ja kaputt, er hätte gerne entweder einen neuen Monitor oder das ganze geld zurück (450 euro, sie hat über Paypal gezahlt)

Und so wie es aussieht steht gerade Laut ebay der Käufer im Recht. Aber was ich nicht verstehe, wofür soll ich ihr denn komplett alles ersetzen, wenn ja nur der Monitor kaputt ist ? Ein Monitor kostet ja keine 400 Euro 😅oder Hab ich was verpasst ?

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Sachen über eBay verkaufen?

Ich möchte mal endlich etwas Geld machen und meinen überschüssigen Kram verkaufen.

Einen eBay-Account habe ich, doch verkauft habe ich nie was.

Wie geht man da am besten vor?

Muss man sich als Neuverkäufer darauf einstellen, dass es länger dauern kann, bis man was verkauft kriegt, als bei alteingesessenen Usern, die schon entsprechende Bewertungen haben?

Und muss man damit rechnen, dass man dann -im Rahmen einer Auktion- auch weniger Geld für sein Zeug bekommt (eben weil es aufgrund fehlenden Vertrauens vermutlich weniger Bieter gibt und weniger hoch geboten wird)?

Sollte ich als Neuverkäufer lieber Sofortkauf anbieten oder Auktion? Sollte ich bei einem Sofortkauf die Möglichkeit eines Preisvorschlags anbieten?

Sollte ich zuerst lieber kleine Sachen verkaufen oder größere, teurere?

Wie verhindere ich nach Möglichkeit, dass ich von Käufern aufs Kreuz gelegt werde? Also wenn behauptet wird, die Ware sei nie angekommen, sei beschädigt oder entspräche nicht der Beschreibung?

Wenn ich was verschicke, sollte ich da was beachten bzw. den Versand versichern? (Angenommen die Post verbockt was und das Paket geht verloren?)

Wie oft sollte man sein eBay-Postfach checken?

Was verkauft man besser auf eBay und was auf Kleinanzeigen oder gar Flohmarkt?

Das sind alles Fragen, die mir durch den Kopf gehen und mich bislang daran gehindert haben, etwas zu verkaufen.

Vielleicht kann mir jemand seine oder ihre Erfahrung mit mir Teilen und mir Tips geben.

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eBay: Lohnt sich ein Shop-Abo bei mir oder lieber ohne?

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei, mein eBay-Konto auf gewerblich umzustellen. Ich habe bisher immer privat verkauft, aber jetzt möchte ich meine komplette Sammlung anbieten:

Ca. 450 Spiele (PS1, PS2, PS4), ein paar Controller und mehrere Konsolen.

Ich habe schon alles umgestellt (Kleinunternehmer, Gewerblich) und eingerichtet – Impressum, Widerrufsbelehrung, AGB usw. – aber jetzt bin ich etwas verwirrt:

Obwohl ich dachte, ich hätte ein Freikontingent, wird mir beim Einstellen jedes Mal 0,42 € Angebotsgebühr angezeigt. Ich dachte, als gewerblicher Verkäufer ohne Shop hätte man wenigstens einige kostenlose Festpreisangebote?

Jetzt frage ich mich, ob es nicht besser wäre, ein Shop-Abo für 39,95 € (Basis-Shop) zu nehmen.

Aber ich weiß nicht, ob sich das wirklich lohnt oder ob ich lieber erstmal ohne Abo weitermache.

Vielleicht verkauft ja jemand von euch auch auf eBay und kann mir sagen:

👉 Was ist in meinem Fall besser?

👉 Wann lohnt sich ein eBay-Shop wirklich?

👉 Gibt es Tipps, wie man Gebühren spart oder was ich beachten sollte?

Würde mich über ehrliche Ratschläge und Erfahrungen freuen! 🙏

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eBay Artikel nicht erhalten?

Hallo zusammen,

ich habe vor über einer Woche einen Artikel auf eBay ersteigert und am selben Tag, innerhalb von etwa einer Stunde nach Auktionsende, komplett bezahlt. Danach passierte erstmal gar nichts. Ich habe den Verkäufer in der Zeit dreimal angeschrieben und höflich gefragt, wie lange es noch dauern würde, bis der Artikel verschickt wird, ob er mir eine Sendungsverfolgung geben kann und so weiter. Nach vier Tagen meldete sich der Verkäufer dann endlich – die einzige Nachricht, die ich von ihm bekommen habe. Er schrieb, dass er krank gewesen sei und den Artikel jetzt verschicken würde. Ich zeigte Verständnis und bedankte mich für die Info und das Versenden.

Kurz danach wurde der Artikel bei eBay als verschickt markiert, allerdings ohne Sendungsverfolgung – obwohl ich 6,19 Euro für ein DHL-Paket mit Sendungsverfolgung bezahlt habe. Nach über einer Woche ist das Paket aber bis heute nicht bei mir angekommen.

Vor zwei Tagen habe ich deshalb einen Fall bei eBay eröffnet und muss jetzt abwarten, bis der Verkäufer sich meldet. Falls nicht, schaltet sich eBay nächste Woche über den Käuferschutz ein. Ich habe den Verkäufer auch mehrfach nach der Sendungsverfolgung und dem Versandstatus gefragt, aber er antwortet seit seiner letzten Nachricht nicht mehr. Trotzdem sehe ich, dass er in der Zeit, in der er mir nicht geantwortet hat, andere Artikel verkauft und verschickt hat. Das heißt, er muss aktiv gewesen sein.

Wie sind eure Erfahrungen? Wie stehen meine Chancen, dass ich mein Geld zurückbekomme? Darf ich dem Verkäufer jetzt schon eine schlechte Bewertung geben, obwohl der Fall noch läuft, oder löscht eBay solche Bewertungen in solchen Fällen? Hat jemand Ähnliches erlebt und wie ist das bei euch ausgegangen?

Danke euch für eure Hilfe!

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