Vertrag bei Ebay gültig?
Hallo. Ich habe gestern einen Artikel bei ebay inseriert. Eine Dame hat mir einen Sofortkauf angeboten plus 5 Euro mehr als gewünscht. Ich habe zugesagt. Ich sollte ihr meine PayPal Adresse senden. Habe ich getan. Dann kam nichts mehr. Abends habe ich gefragt ob sie noch Interesse hätte, das ich den Artikel für Sie reserviert habe. Sie hat mir dann kommentarlos ihre Adresse geschickt. Heute morgen habe ich daraufhin gewiesen, dass kein Zahlungseingang stattgefunden hat. Keine Antwort. Bin ich jetzt noch verpflichtet, den Artikel für Sie bereitzustellen, da ich schriftlich zugesagt habe? Den Button für den Sofortkauf habe ich jetzt nicht bestätigt. Danke im voraus
Ich bin mir sehr sicher, den sicher verkaufen Button nicht aktiviert zu habe. Ich soll mich da bei einem holländischen Zahlungsdienst anmelden.
Warum nur kommt mir die starke Vermutung, dass Du gar nicht ebay, sondern Kleinanzeigen meinst?
Stimmt. Korrektur Kleinanzeigen
2 Antworten
Bei eBay kann man so gar nicht bezahlen.
Man zahlt an eBay und nicht an den Verkäufer.
Sehr unseriös - von Euch beiden!
Ok. Das wusste ich nicht...Ich hab das erste mal mach Jahren etwas eingestellt. Bei Abholung zahlt man doch auch nicht an ebay
.
Dann hilf aber bitte auch Du, indem Du keine falschen Angaben machst, die für die Beantwortung essentiell sind.
Stichwort: ebay und dann doch Kleinanzeigen.
Danke
Am besten du hilfst dir selbst. Eine Frage über Ebay stellen und nichts davon entspricht überhaupt den Vorgängen von Ebay.
Auch schon wach? Vor 12 Tagen habe ich hier eine Korrektur verfasst. Am besten liest Du erstmal alles richtig und erteilst dann deinen klugen Ratschläge.
Verstehe. Wer so schlau ist wie du, braucht keinen Ratschlag. Dann stell keine Fragen!
Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
Du bietest an, der Interessent stimmt zu. Ab diesem Zeitpunkt ist der Kaufvertrag geschlossen.
Wenn der Käufer nicht zahlt, darfst Du trotzdem nicht einfach weiter verkaufen. Du musst den Käufer erst nachweisbar zur Zahlung auffordern. Dabei musst Du ihm mindestens 14 Tage Frist geben (genaues Datum angeben), und für den Fall der Nichtzahlung "androhen", das verkaufte Teil andernfalls an andere zu verkaufen.
Tipp: Email & Co sind kein Nachweis. Deshalb per Einschreiben Einwurf senden.
Danke. Das gilt auch wenn ich das Angebot abgelehnt habe? Es gab den Button Angebot annehmen, Angebot ablehnen und Gegenangebot machen.
Übrigens könntest Du ruhig mal etwas freundlicher bezüglich Deiner Antworten reagieren. Ich habe um keine Belehrung gebeten sondern um einen Rat. Schreibe respektvoll und hilf Deinen Mitlesern weiter.