Vertrag bei Ebay gültig?


10.07.2025, 19:58

Ich bin mir sehr sicher, den sicher verkaufen Button nicht aktiviert zu habe. Ich soll mich da bei einem holländischen Zahlungsdienst anmelden.

einandereruser  10.07.2025, 20:30

Warum nur kommt mir die starke Vermutung, dass Du gar nicht ebay, sondern Kleinanzeigen meinst?

Sahsi 
Beitragsersteller
 10.07.2025, 20:31

Stimmt. Korrektur Kleinanzeigen

2 Antworten

Bei eBay kann man so gar nicht bezahlen.

Man zahlt an eBay und nicht an den Verkäufer.

Sehr unseriös - von Euch beiden!


Sahsi 
Beitragsersteller
 10.07.2025, 20:01

Ok. Das wusste ich nicht...Ich hab das erste mal mach Jahren etwas eingestellt. Bei Abholung zahlt man doch auch nicht an ebay

.

Sahsi 
Beitragsersteller
 10.07.2025, 20:12

Übrigens könntest Du ruhig mal etwas freundlicher bezüglich Deiner Antworten reagieren. Ich habe um keine Belehrung gebeten sondern um einen Rat. Schreibe respektvoll und hilf Deinen Mitlesern weiter.

einandereruser  10.07.2025, 20:40
@Sahsi

Dann hilf aber bitte auch Du, indem Du keine falschen Angaben machst, die für die Beantwortung essentiell sind.

Stichwort: ebay und dann doch Kleinanzeigen.

Danke

Singvogelnest  18.07.2025, 08:54
@Sahsi

Am besten du hilfst dir selbst. Eine Frage über Ebay stellen und nichts davon entspricht überhaupt den Vorgängen von Ebay.

Sahsi 
Beitragsersteller
 23.07.2025, 18:44
@Singvogelnest

Auch schon wach? Vor 12 Tagen habe ich hier eine Korrektur verfasst. Am besten liest Du erstmal alles richtig und erteilst dann deinen klugen Ratschläge.

Singvogelnest  24.07.2025, 10:01
@Sahsi

Verstehe. Wer so schlau ist wie du, braucht keinen Ratschlag. Dann stell keine Fragen!

Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

Du bietest an, der Interessent stimmt zu. Ab diesem Zeitpunkt ist der Kaufvertrag geschlossen.

Wenn der Käufer nicht zahlt, darfst Du trotzdem nicht einfach weiter verkaufen. Du musst den Käufer erst nachweisbar zur Zahlung auffordern. Dabei musst Du ihm mindestens 14 Tage Frist geben (genaues Datum angeben), und für den Fall der Nichtzahlung "androhen", das verkaufte Teil andernfalls an andere zu verkaufen.

Tipp: Email & Co sind kein Nachweis. Deshalb per Einschreiben Einwurf senden.


Sahsi 
Beitragsersteller
 10.07.2025, 21:47

Danke. Das gilt auch wenn ich das Angebot abgelehnt habe? Es gab den Button Angebot annehmen, Angebot ablehnen und Gegenangebot machen.