Wieso wird gesagt man so dem Wild nicht ausweichen doch mir ist noch nie was passiert dabei?

Es wird gesagt, man soll dem Wild nicht ausweichen wenn er plötzlich auf der Straße auftritt. Ich hatte schon einige beinahe Zusammenstöße indem es um Zentimeter ging und mir ist noch nie was passiert beim ausweichen.

Das ist mir heute Nacht aufgefallen, als ich auf dem Weg nach Hause war auf einer leicht kurvigen Landstraße im Wald. Ich fuhr ganz normal meine 100km/h. Ganz plötzlich stand ein Riesen Reh auf der ganzen rechten Fahrspur der mir den Anschein machte, er würde die Straße überqueren wollen. Das ganze spielte sich in Bruchteilen von Sekunden ab, sodass ich nur das Bild vor Augen habe wie das Tier einige Meter vor meinem Auto stand oder sich bewegte.

Zum Glück konnte ich blitzschnell reagieren und dem Tier ausweichen indem ich zur linke Spur wechselte. Jedoch so abrupt das es etwas schwierig war den Wagen zu kontrollieren.

Vielleicht könnte es daran liegen das ich manchmal mit dem Auto auf der Rennstrecke unterwegs bin und daher weiß wie ein Auto reagiert. Bremsen sollte man auf keinen Fall beim lenken. Sondern nur so stark das der Wagen unter Kontrolle bleibt. Doch reagieren muss man blitzschnell.

Das kuriose ist, das die Tiere erst ganz kurz vor einem auftauchen und man innerhalb Millisekunden reagieren muss. So war es mal auf einer fast leeren Autobahn als plötzlich ein Reh vor meinem Auto stand. Auch hier ging es um Millisekunden.

Man kann sich das nicht vorstellen wenn man es nicht selbst erlebt hat. Immerhin hatte ich noch nie einen Wildunfall obwohl ich so viel Auto fahre, außer in Österreich bei einem Hasen weil grade Gegenverkehr war. Der Gegenverkehr hielt sofort an und fragte mich ob alles in Ordnung sei. Das fand ich sehr freundlich.

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Macht ein eigenes Auto faul?

Wenn jemand kein Auto hat, fährt er immer mit Fahrrad zur Arbeit ( Strecke etwa 7 km ), aber seitdem dieser ein Auto hat, fährt er immer und bei jedem Wetter mit dem Auto.

Kann nicht für alle sprechen aber bisher habe ich das bei anderen Leuten genau so wahrgenommen. Sobald das Auto da ist wird es immer genommen . Sogar für 2,5 km zum Einkaufen ( ein kleiner Einkauf passt auch in einen Rucksack ).

Auch wenn es , um in die Stadt zu fahren, keinen Sinn macht. Du musst 1 km laufen wenn du kostenlos parken willst in einer Parkbucht.

Hört sich wenig an. Wenn aber die Gesamtstrecke nur 4 km bzw 5 km bis zur Stadtmitte sind, da kann man doch das Fahrrad nehmen und ist schneller da. Da kann ich direkt bis fast vor die Tür fahren und das Fahrrad abschließen.

5 km sind 20 Minuten mit Fahrrad ich finde das lächerlich wenig. Wenn es in Strömen regnet würde man nicht in die Stadt fahren oder wird ansonsten auch dann nass wenn man soweit laufen muss.

Selbst mit Bus müsste man trotzdem 1km laufen oder nochmals umsteigen am Bahnhof.

Ich selber nehme das Auto ab etwa 10 km Strecke ( auch weil der Verschleiß und der Verbrauch viel höher sind auf die kurze Strecke ). Bei 7 km fahre ich immer mit Fahrrad ins Hallenbad.

Dann gibt es aber auch die, die 5km mit Auto ins Fitnessstudio fahren und dann eine halbe Stunde vor dem Training aufs Laufband gehen. Unzwar immer ! Egal bei welchem Wetter. Das soll mir jemand erklären ..

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Welche Dashcams sind DSGVO-Konform und welche Einstellungen muss man aktivieren, damit man legal unterwegs ist?

Welche Dashcam-Modelle kommen in Frage?

Es soll nicht dauerhaft gespeichert werden, also:

  • Sich nicht erst überschreiben, wenn die Speicherkarte voll ist
  • Folgende Kriterien sollten gegeben sein:

5. Wie kann eine Dashcam rechtmäßig eingesetzt werden?

Nicht sanktioniert wird durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen der lediglich anlassbezogene Betrieb durch Privatpersonen. Dies beim ersten je Privatperson anhängigen Fall regelmäßig auch dann nicht, wenn die Pflichtinformationen nach Art. 12 ff. DS-GVO fahrlässig nicht gegeben wurden (siehe Antwort zu Frage 6). Selbst wenn die Kamera zusätzlich eine anlasslose Vorabaufzeichnung (Prerecording) von bis zu 30 Sekunden vornimmt, besteht von Seiten der LfD an der Verfolgung als Ordnungswidrigkeit kein Interesse und das Verfahren wird nicht eingeleitet bzw. eingestellt.

Allerdings müssen auch anlassbezogene Aufzeichnungen gelöscht werden, wenn sie nicht weiterverwendet werden. Sichert eine Kamera z. B. automatisch eine 30-Sekunden-Sequenz, wenn das Fahrzeug sehr stark bremst oder verzögert, ist dies zunächst anlassbezogen und wird nicht sanktioniert. Stellt sich diese Sequenz rückblickend nicht als relevant heraus, beispielsweise weil sich kein Unfall ereignet hat, muss die Sequenz unverzüglich gelöscht werden. Wird sie dennoch länger als einzelne Tage gespeichert, würde dies sanktioniert.

Um auch die datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach Art. 12 ff. DS-GVO zu erfüllen, muss einiger zusätzlicher Aufwand betrieben werden (siehe dazu Antwort auf Frage 6).

Erläuterung

Beim Prerecording werden Aufnahmen der jeweils letzten 30 Sekunden im Speicher der Kamera vorgehalten. Dieses Videomaterial wird grundsätzlich ohne Anlass aufgezeichnet. Eine solch kurze Vorabaufzeichnung wird akzeptiert, da Fahrzeugführende die Anlässe nicht so voraussehen können, dass sie die Speicherung rechtzeitig manuell einschalten könnten.

Für längere Zeit gesichert werden die vorgespeicherten 30 Sekunden nur, wenn ein auslösendes Ereignis eintritt. Das kann automatisch durch die Messung eines integrierten Erschütterungs- oder Beschleunigungssensors erfolgen. Auch eine manuelle Sicherung ist möglich

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