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Exmatrikulieren deswegen?

Ich möchte nur ernste Antworten ich weis selber das es scheise war.

Ich habe eine Klausur verhauen und in der Einsicht hab ich gesehen, dass mir nur ein Punkt fehlt. Nach hin und her hab ich diesen Punkt nicht gefunden und muss die Prüfung nochmal schreiben. Bei einer Aufgabe habe ich gemerkt das ich es eigentlich richtig hab und Punkt abzug bekommen haben.

Also ich hab nur etwas vertauscht und die Hälfte an Punkten bekommen ich fand es wurde für einen kleinen Fehler zu viel abgezogen. Deswegen der Einspruch.

In der Einsicht sagte man, dass es so ist und nicht geändert wird. Also habe ich Einspruch eingereicht der wurde abgelehnt. Dann war ist so sauer das ich eine Mail an den Prof geschrieben habe. Ich hab weder beleidigt noch gedroht.

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ich melde mich nochmal wegen dem Einspruch der Klausur am XX.XX.2025. Wieso weisen Sie es zurück wieso sind Sie so ? Schauen Sie sich die Aufgaben Stellung an und dann das was ich berechnet habe!! Hab ich das berechnet was da gefordert ist ? JA!  

Das einzige ist nur, dass ich es einfach in der Hektik falsch benannt habe, das kann doch passieren und wenn Sie so streng sind und sehen das ich wegen dem fehlenden Punkt in den 3. Versuch muss dann weis ich auch nicht mehr was ich sagen soll… andere Profs drücken bei 1-2 sogar 3 Punkten ein Auge zu und bei 1,5 Punkten machen sie so ein großes Ding ? Machen Sie das extra ? Ich weis das es Falsch ist aber nur von der Beschriftung und die Berechnung ist richtig. Ich möchte mit Ihenn persönlich reden.

Jetzt wurde ich zur Uni gerufen wohin ich muss. Kann er mich exmatrikulieren wegen sowas ? Ich war halt sauer ich hab mich auch per Mail entschuldigt. Ich soll trotzdem hin

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Meinung des Tages: Versorgungslücke in der Kinderpsychotherapie – Systemfehler oder Einzelfälle?

(Bild mit KI erstellt)

Fachleute sprechen von "Versorgungslücke": Bis zu 6 Monate dauert es teils für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche, bis sie einen geeigneten Therapieplatz bekommen..

Mehr psychische Belastungen in den letzten Jahren

In den letzten Jahren leiden immer mehr Kinder und Jugendliche unter psychischen Erkrankungen. Die Gründe dafür sind vielfältig - aber besonders die Auswirkungen der Corona-Pandemie wirken deutlich nach. Weitere Gründe sind aber auch schulischer Druck, Konflikte in der Familie und Belastung durch soziale Medien.

Zu wenig Angebot an Therapie

Der Bedarf steigt, das Angebot bleibt zu gering - so sehen es zumindest kritische Stimmen. Im Schnitt warten Minderjährige 6 Monate auf einen leitliniengerechten Therapieplatz. Die zugrunde liegende Studie, aus der die entsprechenden Informationen stammen, wurde von Kristin Rodney-Wolf verfasst. Sie sagt: Wenn eine Behandlung psychischer Probleme bei Kindern und Jugendlichen nicht rechtzeitig eintritt, so kann das (gesundheitliche) Konsequenzen für deren späteres Leben haben. Der Mangel an Therapieplätzen macht sich insbesondere im ambulanten Bereich deutlich - oftmals bleibt als letzte Lösung nur eine stationäre Behandlung.

Problemfaktor Bedarfsplanung?

Etwa die kassenärztliche Vereinigung in Schleswig-Holstein argumentiert, dass dort der Bedarf an Jugend- und Kinderpsychiatern zu mehr als 100 Prozent gedeckt sei. Dass dennoch viele Kinder und Jugendliche warten müssen, wirft die Frage auf, wie das übereinstimmen kann. Die Lösung ist einfach: Das Problem liegt bei der Bedarfsplanung. Diese legt fest, wie viele Therapeuten es in diesem Bereich geben muss, um den Bedarf zu decken - für Kristin Rodney-Wolf ist diese aber schlichtweg nicht adäquat und mehr eine willkürliche Festlegung.
Wie hoch das Verhältnis von Therapeuten zu Einwohnern sein soll, wurde 1990 festgelegt - der entsprechende Soll-Zustand wurde seitdem nachjustiert. Die KVSH argumentiert, dass mittels Sonderbedarf auch Versorgungslücken geschlossen wurden - es würde auch nur eine geringe Anfrage von Eltern geben, wenn es um Therapieplätze ginge. Für Kristin Rodney-Wolf hingegen steht fest: Die Bedarfsberechnung im Bereich ambulante Hilfe ist im Bereich von Kindern und Jugendlichen nicht mehr zeitgemäß - unter Fachleuten gilt sie als unzureichend.

In Deutschland ist die Anzahl von Kassensitzen von Ärzten und Psychotherapeuten, die über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen können, begrenzt.

Unsere Fragen an Euch:

  • Seht Ihr ebenfalls ein Problem in der Bedarfsplanung und müsste die Anzahl von Kassensitzen erhöht werden, bzw. die Begrenzung ganz aufgehoben werden?
  • Wer trägt die Hauptverantwortung für die psychische Gesundheit von Kindern: Eltern, Schule, Politik oder Gesellschaft?
  • Wäre es sinnvoll, digitale Angebote (z. B. Online-Therapien) als gleichwertige Alternative zu etablieren?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!Viele Grüße
Euer gutefrage Team

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