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Stillgelegtes Auto transportieren und abstellen?

Also, es ist leider etwas komplizierter, schonmal danke fürs durchlesen:

Für das Auto ist eine Rückrufaktion offen, für die bei der Fachwerkstatt ein Termin für den 06.07. vereinbart ist. Bei Nichtdurchführung bis zum 04.08. wird das Auto am selbigen Tag durch die Zulassungsstelle stillgelegt.

Jetzt waren wir mit dem Auto in Norwegen, und hatten auf dem Rückweg eine Panne, so dass das Fahrzeug aus zeitlichen Gründen dort bleiben musste.

Dadurch kann der Termin für die Rückrufaktion nicht wahrgenommen werden.

Das Auto soll jetzt durch den ADAC Rückholservice zurücktransportiert werden, was wohl eine Weile dauern kann, ggf. auch bis nach dem 04.08., wo dann die Stilllegung erfolgen würde, da keine Teilnahme an der Rückrufaktion.

Jetzt frage ich mich, wie hier die Rechtslage ist. Mal abgesehen davon, dass das Fahrzeug ja dann höchstens auf dem Papier stillgelegt werden kann, da nicht in Deutschland... Am öffentlichen Straßenverkehr darf es nicht mehr teilnehmen, und im öffentlichen Raum auch nicht abgestellt werden, und Versicherungsschutz gibt es dann auch nicht mehr.

Der ADAC wird wohl auch ein stillgelegtes Fahrzeug transportieren, nur dass als Zielort nur etwas gewerbliches, also z.B. eine Werkstatt, möglich ist, nicht etwa eine Garage. Wäre das Abstellen dort auf dem Hof der Werkstatt, bis zum Weitertransport, dann erlaubt? Ist zwar theoretisch Privatgelände, aber öffentlich zugänglich und auch nicht beschrankt. Wenn etwas passiert, Haftpflichtversichert ist das Auto dann ja in jedem Fall nicht.

Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall, oder irgendwelche Ideen wie man das Ganze einfacher machen kann?

Ich danke euch!

Recht, Verkehrsrecht, Kennzeichen, Verkehrsregeln, Versicherungsschutz, Zulassung

Autoverkauf privat - wie nimmt der Käufer mein Auto mit (ohne Zulassung)?

Habe mein Auto verkauft an einen Gebrauchtwagen-Aufkäufer. Hatten telefoniert und soweit passt alles, die holen es diese Woche ab und ich bin natürlich auch vor Ort um die Übergabe zu bescheinigen und das Geld zu kassieren.

Mein Auto ist derzeit noch angemeldet, ich führe morgen online die Abmeldung durch und nehme die Kennzeichen runter, das war so ausgemacht - der Aufkäufer hatte mir angeboten, das für mich zu organisieren aber ich wollte das selbst machen, alles kein Thema.

Ich habe dann am Telefon gefragt, wie sie denn den Wagen dann transportieren werden, da ja das Auto abgemeldet sein wird und auch die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbeschg. I + II) erst bei der Abholung des Autos übergeben werden.
Die Antwort war "Wir nehmen Schilder mit".

Aber meiner Kenntnis nach benötigt man auch für eine Tageszulassung wenigstens den Fahrzeugschein I, da ja zBsp. ein gültiger TÜV gegeben sein muss, wenn das Fahrzeug auf der Straße geführt wird. Oder gibt es Ausnahmen? Da ich das Auto abgemeldet und offiziell verkauft habe, wird das nicht meine Verantwortung sein, aber hätte mich eben interessiert. (Das Auto wäre zwar fahrtauglich und auch der HU/AU ist noch einige Monate gültig, am liebsten wäre mir natürlich trotzdem, sie nehmen es auf einem Schlepper mit...) - mir ist das auch erst später eingefallen, sonst hätte ich natürlich gleich gefragt.

Danke für Eure respektvollen Antworten und informativen Austausch.

Gebrauchtwagen, Autokauf, Autoankauf, Kennzeichen, TÜV, ummelden, Zulassung, Zulassungsstelle

Anhänger oder kein Anhänger?

Moin Leute!

Vielleicht kann mir jemand die Rechtslage erklären, ob es sich hierbei um einen Anhänger handelt oder nicht. (Internet-Links habe ich weiter unten reingepackt)

Denn die üblichen Fahrradträger für die Anhängerkupplung gelten ja nicht als Anhänger, da sie Bestandteil des Fahrzeugs sind. Demnach gibt es für solche Anbauten zum Beispiel auch keine gesetzliche Höchstgeschwindigkeit. Wobei häufig vom Hersteller eine Höchstgeschwindigkeit empfohlen wird.

Nun ist allerdings bei diesem Fahrradträger ein Stützrad vorhanden, welches die Last lediglich stützt. Der Träger selbst ist starr mit Fahrzeug verbunden und hat ein Knickgelenk, welches bei Bodenwellen Kippbewegungen zulässt. Seitenbewegungen und Drehbewegungen sind über die Kupplung nicht möglich, da das Gerät fest an der Anhängerkupplung vom Auto verschraubt ist. Eigentlich genau so wie übliche Fahrradträger.

Daherher die Frage:

Würde ein solcher Fahrradträger aufgrund des Stützrads bereits als Anhänger gelten?

Denn folglich bräuchte dieses Teil theoretisch dann auch jedes zweite Jahr eine HU. Übliche Fahrradträger zählen, so weit ich gelesen habe, als Ladung. Diese brauchen dann auch nur eine einmalige Abnahme durch den TÜV und keine regelmäßige HU.

Zusätzlich würde mich dann auch noch interessieren, was ihr von so einem Teil haltet?

Meiner Meinung nach schon coole Idee, da das Rangieren mit dem besagten Träger einfacher wäre, als mit einem Anhänger. Allerdings bin ich bei der Konstruktion von der Radaufhängung etwas skeptisch, ob das Teil wirklich so stabil ist. Wenn ich dies mit einem normalen Anhänger vergleiche, ist das Gestänge schon ziemlich dünn. Die Zuladung soll angeblich bei 75 Kilogramm liegen.

Hier ist noch ein Video von dem besagten Fahrradträger:

https://www.youtube.com/watch?v=RL9ODMqhpSM

Und hier ist noch ein Link zum Produkt:

https://www.portevelo-mottez.com/remorque-5-velos.html

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Auto, Anhänger, Rechtslage, TÜV, Zulassung

Eidesstattliche versicherung ohne Kaufvertrag?

Hi an alle ich habe folgendes Problem

Ich habe mir vor einiger Zeit ein Fahrzeug von privatgekauft und erst nach dem Kauf festgestellt das mir der fahrzeugschein fehlt, einen Kaufvertrag gibt es nicht da wir beide keinen hatten und ausgemacht das er mir den Kaufvertrag per Email zukommen lässt

Das Fahrzeug war abgemeldet und um es anzumelden ist der fahrzeugschein zwingend erforderlich

Der Verkäufer meldet sich nicht mehr und reagiert nicht auf Anrufe, ich habe also weder Kaufvertrag noch Fahrzeugschein aber dafür den kfz Brief und alle anderen Dokumente zu dem Fahrzeug

Um einen neuen Schein zu beantragen oder den alten als Verlust zu melden müsste man eine eidesstattliche versicherung abschließen das kann man aber nur als Halter machen, aber da es ja nun keinen Halter gibt da das Fahrzeug nicht angemeldet ist kann es nur der Eigentümer machen, rechtlich zählt der kfz Brief allein nicht als eigentumsnachweis

Was wäre denn nun wenn ich das Fahrzeug an einen Freund mit Kaufvertrag verkaufe mit dem Hinweis das der kfz Schein verloren ist und ich es wieder zurück kaufe

Dann hätte ich ja den Kaufvertrag als Eigentums Nachweis und könnte eine eidesstattliche versicherung abschließen um das Fahrzeug endlich anzumelden?

Das steht halt jetzt schon eine ganz Weile bei mir und ich kann nix machen, Polizei und Anwalt sind da auch recht ratlos bzw meinen das die Sache sehr lange dauern könnte und ich habe nun auch keine große Lust auf einen Rechtsstreit

Betrug, Zulassung, Zulassungsstelle

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