Leichtkraftrad mit 16 Zulassen auf Amt?

2 Antworten

JA!

Eine Kfz-Zulassung unter 18 Jahren ist grundsätzlich möglich, allerdings nur wenn eine von zwei Bedingungen erfüllt ist:

  • Der Minderjährige besitzt die erforderliche Fahrerlaubnis für das zulassungspflichtige Fahrzeug. Dies kann z. B. ein A1-Führerschein sein, welcher schon mit 16 Jahren erworben werden kann, oder auch die Prüfbescheinigung für das Begleitete Fahren ab 17.

Zum anderen sind aber noch weitere Dokumente speziell für die Kfz-Zulassung unter 18 Jahren erforderlich:

  • Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen
  • Original-Ausweise der gesetzlichen Vertreter
  • Sorgerechtsnachweis (nur bei allein Sorgeberechtigten)
  • Schwerbehindertenausweis (nur bei schwerbehinderten Minderjährigen)
  • Fahrerlaubnis/Prüfbescheinigung des Minderjährigen für das zulassungspflichtige Kfz (nicht erforderlich bei schwerbehinderten Minderjährigen)

Einen Vordruck für die Einwilligungserklärung stellt in der Regel die zuständige Zulassungsstelle zur Verfügung.

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/kfz-zulassung-unter-18-jahren/

Eigentlich nicht, da Du noch nicht voll geschäftsfähig bist.

Woher ich das weiß:Hobby – 2 Triumph Trident 900 und 2 Simson S51 B2-4