Simson Zulassung mit dekra papiere?
Hallo, im Vorraus, ich bin neu in er ganzen Sache also seit gnädig😅
Ich hab letztens eine Simson gekauft, wo das typenschild nicht mehr original war und auch keine original Papiere mehr vorhanden waren. Was aber vorhanden war waren 60km/h papiere von der Dekra unter der §21 Abnahme. Dann bin ich aber zu meiner Zulassungsstelle gegangen und die meinten die wollten ein positiv/negativ bescheid von der kba. Den hab ich dann auch noch mitgebracht( den negativ bescheid- weil ich kein originales Typenschild mehr habe) und dann meinten die zu mir, das die sie nicht auf 60km/h Zulassen würden, weil kein Nachweis auf erstbetriebnahme in der DDR vorliegt. Aber ich habe doch die 60 km/h einzelabnahme der Dekra? Zählt das nicht?? Jetzt wollen sie auch noch die Papiere einbehalten und ungültig machen, aber es ist doch mein eigentum, da dürfen sie es doch garnicht einbehalten oder? Würde mich über nh antwort freuen, ob die Dekra papiere wirklich nicht für die 60 km/h zulassung reichen. Weil uch hab gelesen das die normalerweise ausreichen. Aber keine ahnung was meine Zulassungstelle für ein Problem hat.
Danke schonmal im vorraus
1 Antwort
Die westdeutschen Modelle sowie alles, was ins Ausland ging, waren nur für 50 km/h zugelassen und auch entsprechend gebaut. Man kann folglich nicht einfach eine 60km/h-Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug erteilen, welches technisch nur 50 km/h fahren kann und darf.
Du hast nun einerseits die Aussage des amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers, der irgendwie festgestellt haben will, dass das Fahrzeug ohne den geringsten Zweifel definitiv in der DDR in Verkehr kam und somit für 60 km/h ausgelegt ist, sowie die Aussage des Kraftfahrtbundesamtes, welches festgestellt hat, dass das Fahrzeug womöglich nicht in der DDR in Verkehr kam und nur für 50 km/h ausgelegt sein könnte.
Da sich die beiden Aussagen widersprechen und das KBA mehr zu sagen hat als ein Prüfer, wird man dir bis zur Klärung keine Betriebserlaubnis erteilen. Das Dekra-Gutachten wurde einbehalten, da möglicherweise eine Falschbeurkundung vorliegt.