Simson Star?

2 Antworten

Nach dem Einigungsvertrag (Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21; auch §76 FeV Punkt 8 Absatz 1b) gilt die 60km/h-Regelung  nur für DDR-Mopeds die bis zum 28. Februar 1992 in der DDR oder BRD zugelassen worden sind.

Es gibt auch Re-Importe aus Rumänien, Polen, etc., die zwar das passende BJ haben, aber nie in der DDR liefen. Diese Re-Importe dürfen auch nur 45 km/h fahren.
Von daher vermute ich, dass Du gar keine 60er Zulassung erhalten wirst.

Nein tut es nicht.

Beliebter sind welche mit Kba oder echten DDR Papieren.

Außerdem, bei weitem nicht jede Zulassungsstelle stempelt 60kmh Papiere.

Idr werden nur noch 50kmh Kleinkraftrad oder 60kmh Leichtkraftrad Abnahmen der Zulassungsstelle gestempelt.