Simson Betriebserlaubnis 60km/h?

1 Antwort

wenn man beim KBA Papiere beantragt, schauen die ja in ihren Verkaufsregistern aus der DDR wohin das Fahrzeug verkauft wurde

Richtig, daher will der Verkäufer stattdessen eine Vollabnahme nach §21 StVZO machen.

Damit das Fahrzeug unter die Ausnahmeregelung nach §76 FeV fällt und mit Klasse AM gefahren werden darf, muss es erstmals in der DDR in Verkehr gekommen sein.

Auch wenn der Sachverständige ihm ein Gutachten für 60 km/h ausstellen würde und die Zulassungsstelle ihm eine Betriebserlaubnis auf Basis dieses Gutachtens erteilen würde, wäre das völlig belanglos, denn es ist kein DDR-Fahrzeug. Es sind dann zwar 60 km/h eingetragen, aber es darf nicht mit Klasse AM gefahren werden, da die Bedingung für die Ausnahmeregelung nicht erfüllt ist. Somit wäre es ein ganz normales Leichtkraftrad, für das mindestens Klasse A1 erforderlich ist.