Soziusrasten und Sitz?
Ich habe eine MV Agusta mit einem Zubehör Soziussitz. Der Sitz hat keine KBA-Nummer und keine E-Nummer. Es befindet sich aber im Inneren ein Markenbranding (MV Agusta) und eine Artikelnummer. Der Sitz stammt aus dem Zubehörkatalog des Motorradherstellers.
Die Besonderheit dabei ist, dass der Sitz zwar gepolstert und aus Alcantaraleder ist, jedoch keinen Haltegriff aufgenäht hat. Am Motorrad selbst sind keine zusätzlichen Griffe für den Sozius.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass es sich dabei also genau genommen um eine Soziusabdeckung handelt und ich die Fußrasten entfernen kann? Ohne extra zum TÜV zu rennen?
3 Antworten
manche Sitzplatten für den Sozius sind schon etwas merkwürdig. da die Herkunft nachgewiesen ist, gibt es erstmal kein Problem. der Sozius wird sich in der Regel am Fahrer festklammern, eine Haltevorrichtung ist aber unerlässlich. zum TÜV: Führst du eine technische Veränderung durch, hier Abbau der hinteren Fußrasten, muss eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere stattfinden. es ist unerheblich ob eine oder zwei Personen Platz nehmen könnten. es kann der Eintrag erfolgen: zu S.1: ww 1 bei abgebauten Fußrasten hinten. dann hast du für beide Varianten eine Möglichkeit.
wenn in deinen Papieren bei S.1 eine 2 steht, wäre das iO. dann mache einen Bindfaden um die Sitzbank.
dann lasse dir so wie ich geschrieben habe das eintragen. mich würden die Fußrasten hinten nicht stören.
eintragen lassen. dazu habe ich oben in der Antwort geschrieben: * zu S.1: ww 1 bei abgebauten Fußrasten hinten*.
Ah okay verstehe. Das muss ich machen wenn ich legal fahren will?
Mein Tüv-Prüfer meinte am Telefon dir Sitzbank dürfte ich so fahren, nur eben nur alleine, weil sie keinen Haltegriff hat. Die Fußrasten müssen absurderweise aber in jedem Fall dranbleiben. Wenn ich die abmontieren will muss ich es im Schein ändern. Seiner Einschätzung nach, bedürfen Sitzbank Abdeckung keiner ABE und keiner Eintragung.
Siehst du das anders?
das ist so richtig. googel doch mal was es alles für möglichkeiten zum festhalten gibt. das muss kein gurt sein. auch griffe sind erlaubt. seitlich hinten und vorn. auch griffe um den Tankdeckel habe ich schon gesehen. da hielt sich der Sozius fest. damit schiebst du den Fahrer beim Bremsen nicht nach vorn.
Dann lass ich's so. Die Sitzbank ohne Halterung mit den Rasten.
Danke für den Tipp, aber das brauche ich nicht. Ich fahre nur alleine.
Wenn dich der Riemen stört, lasse doch wie vorgeschlagen das ohne Fußrasten eintragen.
kannst du. beim Tüv und bei Kontrollen lass dir was einfallen.
Reden wir aneinander vorbei? Ich habe doch vorhin gesagt, dass der TÜV Prüfer meinte das ginge so i.O. Daraufhin sagtest du es sei richtig was er sagt.
Jetzt soll ich mir was einfallen lassen für den TÜV und Kontrolle? 🤔
Natürlich. Darüber reden wir doch die ganze Zeit. Wenn du sie zugelassen für 2 Personen bewegst, muss eine Festhaltemöglichkeit für den Sozius da sein. Auch wenn du allein fährst
Sieht mein TÜV-Prüfer anders. Woher sind deine Infos? Dann spreche ich ihn mal drauf an.
Wenn er für 2 zugelassen ist, muss er auch für 2 die entsprechende Ausrüstung haben. Sieh das mal so: man kann nicht die hinteren Gurte am Auto ausbauen nur weil man meint nur immer mit 2 Leuten zu fahren. 9 StVZO sowie mit Blick auf § 61 StVZO müssen Motorräder, auf denen ein Beifahrer mitgenommen wird, mit einem entsprechenden Sitz, einer passenden Haltevorrichtung sowie mit Fußstützen ausgestattet sein. Beim Prüfen darf man beim Fehlen der Haltevorrichtung nicht davon ausgehen dass keiner ermitfährt. In wie weit sich ein Prüfer oder ein Polizist bei der Kontrolle aus dem Fenster lehnt, muss er selbst verantworten. Beispiel: ein Prüfer sieht darüber hinweg und erteilt due Plakette. Der kontrollierende Polizist stellt das später bei der Kontrolle fest. Er muss nun gegen dem Prüfer eine Strafanzeigen erstellen wegen Falschbeurkundung und nicht gerechtfertigter Vergabe der Plakette. Der Prüfer ist im schlimmsten Fall seinen Beruf los. Nun beginnt der Streit zwischen dir und dem Prüfer ob die Haltevorrichtung beim Prüfen da war oder nicht. Übersehen tut das offensichtliche Delikt niemand. Und das nur wegen einem Riemchen oder Halter. Lass dir doch beim Sattler passend zum Sitz ein Riemchen machen und befestigt ihn entsprechend. Da ist besser wie nicht da. Ob er benutzt wird ist nicht entscheidend.
Danke für deine ganzen Infos und die Arbeit die du in die Frage reingesteckt hast.
Ich werde mich einfach mal nach einem Originalsitz umschauen. Der hat sicher diesen Riemen dran. Da ich leider in Regionen fahre wo viel Polizei ist, sollte das Ding 100% passen.
Vielleicht rufe ich auch einfach mal auf einer Polizeidienststelle an. Möglicherweise beantworten die einem das ja auch.
Den Sitz erneuern wegen dem Riemen würde ich nicht. Ich hatte mal eine Jawa da konnte man den Riemen abmachen. Überlege mal ob das geht. Oder Fußrasten weg und eintragen wie vorgeschlagen. Ist billiger wie neu.
Werd's dann eintragen für beides. Wird wohl so um die 60-70€ kosten oder?
Ich sehe gerade: Der Serienmäßige Sitz hat diesen Riemen auch nicht. Seltsam.
Da gibt es vielleicht Griffe die man seitlich anschrauben kann. Bei mir am Stoßdämpfer zum Rahmen.
Kannst ja mal googlen falls es dich interessiert: MV Agusta Brutale 750 S. Ich wüsste nicht, was da der Haltegriff sein sollte 🤔
Hinten am Heck ist eine Vertiefung im Plastik. Man erkennt es bei der roten Variante gut, weil der schwarze Plastik dann besser zu erkennen ist. Möglicherweise stellt das den Griff da.
Hast recht das geht nicht . Ich habe einen oldtimer. Googel mal Griffe am Tank. Das wäre ausreichend.
Ich will ja keinen mitnehmen. Ich will nur dass es legal ist. Wenn die in Serie so angenommen ist, sollte ja alles so passen.
In Italien mag das so sein. Da sitzt der Sozius auch seitlich drauf.
Es gibt auch PKW die werden ohne Plus Pol Abdeckung ausgeliefert. Beim TÜV zählt das nicht. Sie muss drauf.
Und wenn ich die Rasten mit diesem Sitz dran lasse?