Roller zu 2 fahren obwohl Papiere für 1 sitzer?

1 Antwort

Von Experte JochenOWL bestätigt
Aber mir wurde gesagt es muss in den Papieren stehen .

Richtig. Auch ein zulassungsfreies Fahrzeug muss einem genehmigten Typ entsprechen, siehe §4 Abs 1 FZV.

Die fahrerlaubnisrechtlichen Vorschriften sind davon völlig unabhängig. Nur weil du ein solches Fahrzeug fahren darfst, heißt das nicht, dass du jedes Fahrzeug einfach so umbauen darfst.

Würdest du lediglich eine Person ohne geeigneten Sitzplatz mitnehmen, würde dich das 5€ kosten, Tatbestandsnummer 121100.

Zwar erlischt durch deinen Umbau zum Zweisitzer die Betriebserlaubnis nicht, weil keine der drei in §19 Abs 2 StVZO genannten Varianten des Erlöschens vorliegt, aber dein Fahrzeug hat in dem Zustand keine EU-Typgenehmigung. Die Typgenehmigung gilt für einen 45km/h-Zweisitzer, dein Umbau zum 25km/h-Einsitzer hatte eine Einzelgenehmigung. Dein Zwischending hat weder das eine, noch das andere.

Rein theoretisch könnte man dir somit einen Verstoß gegen Tatbestandsnummer 804600 vorwerfen, was unsinnigerweise sogar noch schwerwiegender als das Fahren ohne Betriebserlaubnis wäre, da es hier nicht nur 70€ Bußgeld, sondern auch einen Punkt gibt:

Sie setzten das zulassungsfreie Fahrzeug ohne die dafür erforderliche EU-Typgenehmigung/Einzelgenehmigung *) auf einer öffentlichen Straße in Betrieb.
§ 4 Abs. 1, § 77 FZV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 175 BKat
70,00€, A - 1

In der Praxis wirst du wohl eher eine Mängelkarte mit Aufforderung zum Rückbau erhalten, andernfalls würde man dich quasi dafür bestrafen, dass du das Fahrzeug nicht entdrosselt hat. Mit 45 km/h und zwei Sitzen würde es schließlich wieder dem genehmigten Typ entsprechen und hätte somit für diesen Zustand die erforderliche EU-Typgenehmigung.

Hallohallo6656 
Fragesteller
 18.12.2023, 13:04

Das war schon von Werk aus so

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migebuff  18.12.2023, 16:36
@Hallohallo6656

Das ändert nichts daran, dass das Fahrzeug nicht dem Zustand entspricht, welcher in der Betriebserlaubnis bzw dem CoC beschrieben ist.

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