Anhänger oder kein Anhänger?

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Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung definiert, was ein Anhänger ist:

§2 Abs 2

Anhänger: zum Anhängen an ein Kraftfahrzeug bestimmte und geeignete Fahrzeuge;

§2 Abs 19

Sattelanhänger: Anhänger, die mit einem Kraftfahrzeug so verbunden sind, dass sie teilweise auf diesem aufliegen und ein wesentlicher Teil ihres Gewichts oder ihrer Ladung von diesem getragen wird;

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__2.html

Interessant ist dann auch §3:

(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
2. folgende Arten von Anhängern:
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, (...), wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,

Ein Fahrrad könnte man per Definition auch als Sportgerät bezeichnen. Insofern handelt es sich wohl um einen Spezial-Anhänger.

Die Bezeichnung lautet "remorque", was übersetzt eindeutig "Anhänger" bedeutet.

Die Frage ist allerdings nicht ob das ein Anhänger ist oder nicht, sondern wie groß der Sicherheitsabstand sein muss den man hinter einer solch abenteuerlichen Schubkarren-bereiften Konstruktion mindestens halten halten sollte!!!

Die Idee kann nur einem Franzosen mit hohem Blutalkoholgehalt gekommen sein der beim unbeabsichtigten Rückwärtsfahren in eine Schubkarre reingedonnert ist die sich daraufhin an seiner Anhängekupplung verkeilt hat- voila

EddiR  13.06.2023, 07:57

so in etwa war auch mein Eindruck!

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in der kompletten produktbeschreibung steht jedesmal anhänger.

ausserdem

FRANZÖSISCHER STANDARD: geprüft von UTAC gemäß Protokollbericht 07/06505

nicht tüvgeprüft.

du müsstest beim tüv fragen, ob die teile in d überhaupt zulassungsfähig sind, bzw. ob eine einzelabnahme überhaupt möglich ist.

wenn ich das persönlich beurteilen müsste, wäre das teil für den deutschen strassenverkehr nicht zugelassen.

extrem gefährdend für zweiradfahrer und passanten, auch durch nicht gesicherte bewegliche teile - ein von hinten auffahrender rollerfahrer erlebt ähnliches wie bei einem nicht gekapselten mähwerk eines mähdreschers. die achsaufnahme sieht aus wie bei einer schubkarre - und der pneu ebenfalls.

falls du sowas wirklich haben willst - tüv fragen.

Saturnknight  13.06.2023, 01:14
die achsaufnahme sieht aus wie bei einer schubkarre - und der pneu ebenfalls.

Steht in der Anleitung auch was wegen der maximalen Höchstgeschwindigkeit? Ich hätte Angst, mit so einem Teil am Auto rumzufahren.

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Koschthaltnet  13.06.2023, 02:52

Die Idee muss einem besoffenen Franzosen gekommen sein der beim unbeabsichtigten Rückwärtsfahren in eine Schubkarre reingedonnert ist die sich daraufhin an seiner Anhängekupplung verkeilt hat- voila

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