Autokauf, arglistig verschwiegen?

2 Antworten

Diese Kupplungen werden üblicherweise nur an Fahrzeugen verbaut, die keine Anhängelast eingetragen haben und demnach keine Anhänger ziehen dürfen. Sie werden dennoch im normalen Sprachgebrauch als Anhängerkupplung bezeichnet. Die Bezeichnung alleine stellt noch keine zugesicherte Eigenschaft dar. Zumal die Besonderheit bei Besichtigung erkennbar ist.


eyyichbinratlos 
Beitragsersteller
 02.12.2024, 05:51

Mein Auto hab 1,7to Anhängelast

und nein leider war mir sowas nicht bekannt, bin da leider kein Fachmann..

Das ist keine Arglist. Das ist ein Fehlen zugesicherter Eigenschaften.

Das ist Zivilrecht, aber da kann man schon was machen. Das ist schon kaufentscheidend.


eyyichbinratlos 
Beitragsersteller
 02.12.2024, 05:39

Hallo, danke für die schnelle Antwort. Aber kann man auch was machen wenn davon nichts im vertrage steht? Da wurde nur die Automarke/ Modell eingetragen