Autokauf, arglistig verschwiegen?
Hallo, ich habe mir vor 2 Monaten ein Auto vom Händler mit Anhängerkupplung gekauft. (von der Anhängerkupplung stand nur etwas in der Anzeige + Bilder )
nach dem ich nun das erste mal mit dem Auto einen Anhänger fahren wollte, passte dieser nicht auf die Kugel.
also rief ich den KFZler meines Vertrauens an.
es stellte sich raus, die „anhänger“Kupplung ist nur für Fahrradträger geeignet, da sie an der Seite kleine Stifte hat, die das aufsetzen eines Anhänger vermeiden.
ich habe für das Auto natürlich mehr gezahlt da eben eine ANHÄNGERkupplung dabei war.
Nun meine Frage, kann ich rechtlich mit Erfolg dagegen vorgehen ?
Danke für die Antworten
2 Antworten
Diese Kupplungen werden üblicherweise nur an Fahrzeugen verbaut, die keine Anhängelast eingetragen haben und demnach keine Anhänger ziehen dürfen. Sie werden dennoch im normalen Sprachgebrauch als Anhängerkupplung bezeichnet. Die Bezeichnung alleine stellt noch keine zugesicherte Eigenschaft dar. Zumal die Besonderheit bei Besichtigung erkennbar ist.
Mein Auto hab 1,7to Anhängelast
und nein leider war mir sowas nicht bekannt, bin da leider kein Fachmann..
Das ist keine Arglist. Das ist ein Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
Das ist Zivilrecht, aber da kann man schon was machen. Das ist schon kaufentscheidend.
Hallo, danke für die schnelle Antwort. Aber kann man auch was machen wenn davon nichts im vertrage steht? Da wurde nur die Automarke/ Modell eingetragen