Fahrradträger an 2 PKW
Hallo!
Wir habe einen Fahrradträger zu Montage auf Anhängerkupplung am PKW.
Am Fahrradträger ist das gleiche Kennzeichen montiert wie am PKW, da dieses am PKW bei Transport von Rädern verdeckt wird.
Nun haben wir aber einen 2 PKW mit Anhängerkupplung.
Kann ich nun dort den Fahrradträger mit Kennzeichen vom 1 Auto montieren?
Die Kennzeichen sind dann nicht identisch!
Der Halter wäre aber die Gleiche Person!
Ich gehe mal davon aus, dass bei Fahrzeugwechsel auch das Kennzeichen auf dem Träger gewechselt werden muss, so das beides immer identisch ist.
5 Antworten
Laut StVo muss das Kennzeichen immer eindeutig zu erkennen sein; daher das Kennzeichen auf dem Träger und daher muss (!) das identisch mit dem Fahrzeug sein, an dem er montiert ist.
Ich denke nicht das es da stress gibt, denn wenn ich mir einen Hänger leihe ist auch nicht mein Kennzeichen dranne, oder bei LKW´s sieht man das auch öfter mal. Aber zur Sicherheit würde ich einfach mal bei den Cops anrufen und die Fragen. Würde mich aber doch wundern wenn das der Fall ist.
Stimmt auch wieder, hier hab ich nicht zu ende gedacht. Aber wie ich schon meinte, ich würde bei den Cops selbst anfragen oder halt auf dem Straßenverkehrsamt, denke die wissen das ganz genau.
Bei Folgekennzeichen gibt es leider zwei Regelungen.
1) Bei Fahrzeugen der Land- und Forstwirtschaft darf das Folgekennzeichen eines Anhängers bis 25 km/h oder eines Anbaugerätes ein anderes Kennzeichen sein, als das des Zugfahrzeuges, jedoch muß dieses Kennzeichen zu einem Fahrzeug gehören, das auf den Betrieb angemeldet ist.
Ebenso verhält es sich bei Zulassungsfreien Anhängern die für Feuerlöschzwecke gedacht sind, dabei muß das Kennzeichen zu einem Fahrzeug der selben Feuerwehr gehören.
2) Bei allen anderen Fahrzeugen muß das Folge bzw Widerholungskennzeichen mit dem Fahrzeugkennzeichen identisch sein.
Du kannst Dir ein solches Kennzeichen für viel Geld im Schilderladen beim StVA kaufen (ca 18 EUR) oder bei einem Online-Schilderladen (ca 8 EUR), es trägt dann kein Siegel und keine HU Plakette.
Hieraus kann man das glaub ganz gut ableiten "Wird das hintere amtliche Nummernschild durch einen Fahrradträger verdeckt, so muss ein weiteres DIN-Schild am Fahrradträger angebracht werden. Diese Kennzeichen müssen nicht von Ihrer Zulassungsstelle mit Plaketten versehen werden." Das steht auf jeden Fall auf der Seite http://faventis-vertrieb.de/kfz-kennzeichen/kfz-kennzeichen.html
Wie du schon richtig vermutet hast, muss der Fahrradträger das Kennzeichen des Wagens tragen, an dem er verwendet wird.
Dachte ich mir schon, so muss ich mir für den 2 PKW noch das Kennzeichen kaufen.
Das ist korrekt. Es ist ja auch nur ein sog. "Wiederholungskennzeichen" ohne Zulassungs- und HU-Plaketten – es ist immer der "tragende" PKW maßgeblich und dafür muss man dann das passende Wiederholungskennzeichen montieren.
Der Hänger ist doch aber seperat angemeldet!