Ja, sie werden angehalten und nein, da passiert nichts anderes als bei unbekannten Menschen.

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Schon viele Male, im Rahmen von allgemeinen oder anlassbezogenen oder Schwerpunktkontrollen. Meine persönlichen Erfahrungen mit der Polizei sind fast durchweg sehr positiv, mehrfach habe ich z.B. Führerschein und Fahrzeugschein vergessen und jedes Mal blieb es bei einer mündlichen Verwarnung ohne Verwarngeld. Einmal (schon sehr lange her) bin ich von einem Parkplatz auf eine Tankstelle auf der anderen Straßenseite gewechselt ohne den Gurt anzulegen (weil es nur ein paar Meter waren) und wurde dabei prompt von einem Polizeibeamten beobachtet. Ich versicherte ihm, dass ich normalerweise immer drauf achte, den Gurt anzulegen (was auch der Wahrheit entsprach) und auch da blieb es bei einer mündlichen Verwarnung.
Nur eine negative Erfahrung – einmal bin ich mit dem Roller angehalten worden weil ich verbotenerweise über ein ganz kurzes Stück Straße gefahren bin, das als Kraftfahrstraße ausgeschildert ist. Dabei wurde dann auch noch ein abgefahrener Reifen festgestellt. Und der Polizist hat mir Sachen unterstellt, die nicht stimmten (z.B. dass er mich wegen der gleichen Sache "letztes Jahr" schon mal angehalten hätte … völliger Unsin).

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Fest, fast wie weiche Gummibärchen oder wie Wackelpudding

Ein Pudding muss auf jeden Fall relativ fest sein, nicht verlaufen und sich mit dem Löffel abstechen lassen. Und er muss wackeln, wie halt Pudding wackelt.
Alles andere ist Vanillecreme, Dessert oder sonstwas, aber kein Pudding.
Leider wissen das viele Hersteller selber wohl nicht, denn das was als "Pudding" verkauft wird, ist oft Creme.

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Vorladung als Beschuldigter bei der StA: Man muss nicht dort erscheinen, und man braucht theoretisch auch nicht absagen, sollte man aber höflichkeitshalber machen.

Vorladung als Zeuge bei der StA: Man muss dort erscheinen, sonst droht polizeiliche Vorführung.

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Man würzt eher vorsichtig, weil jeder einen anderen Geschmack hat und manche auch eine Salzdiät machen sollten. Daher muss man in den Fällen ganz einfach nachwürzen

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Natürlich ist das schädlich: Es entstehen Oxidationsprodukte von Schwefel wie Schwefeldioxid, Stickoxide, Feinstaub und viele sonstige Produkte, die nicht unbedingt gesundheitsförderlich sind. Niemand wird eine akute Vergiftung erleiden, wenn er am Fenster ein bisschen davon riecht, trotzdem sollte man sich mal überlegen, was man damit an Schäden an der Natur anrichtet und auch Langzeitfolgen an Lebewesen sind nicht ausgeschlossen wenn man die Mengen mal hochrechnet.

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Du hast zwar ein paar Probleme aber Chlor gehört nicht dazu.

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Mon chéri (wenn der Schatz männlich ist)
Ma chérie (wenn der Schatz weiblich ist – siehe auch das angehängte -e)

Ma belle (meine Schöne, weiblich)
Mon beau (mein Schöner, männlich)

"Mon bel" hast du vielleicht mal gehört, wenn sich "bel" auf etwas oder jemanden bezieht, und dieses Wort mit einem Vokal beginnt. Z.B.
Mon bel ami (mein schöner Freund), normalerweise hieße es ja beau weil der Freund männlich ist, aber "Mon beau ami" mögen die Franzosen nicht so gerne aussprechen, daher dann "bel" statt "beau".

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Fotopapiere sind in aller Regel schon gestrichene Papiere, es sind aber keine Synonyme. Gestrichen heißt erst mal nur, dass das Papier mit einer bestimmten Beschichtung versehen ist, die kann matt sein, die kann aber auch zum Hochglanz poliert werden. Und dann hängt es auch vom Druckverfahren ab, für das das Papier geeignet sein muss. Nur anhand der Profile ist das ein bisschen schwierig zu sagen. Ich würde auf jeden Fall bei der Druckerei nachfragen. Oder willst du das selbst drucken?

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Das Passé Composé wird gebildet aus
– der konjugierten Form der Hilfsverben avoir bzw. être (im Présent)
– dem Participe Passé des betreffenden Verbs

Wie das Participe Passé gebildet wird, muss man natürlich wissen/lernen, bei Verben auf -er z.B. indem -er weggelassen und dafür ein -é angehängt wird, z.B. aller -> allé.

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10 oder 15 Jahre sind schon sehr harte Strafen, die werden nur für vorsätzliche Verbrechen verhängt. Dem Fahrer wird man sicher keinen Vorsatz unterstellen, so dass wahrscheinlich "nur" eine fahrlässige Tötung in Frage kommt und da gibt der § 222 StGB einen Strafrahmen von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe vor. Und wenn keine besonderen strafverschärfenden Gründe dagegen sprechen, könnte da auch bis zu zwei Jahren rauskommen, die auch zur Bewährung ausgesetzt werden können.

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Gesünder sind hier im Allgemeinen raffinierte Öle, also behandelte, weil sie mehr gesättigte Fettsäuren enthalten. Eigentlich gelten die ungesättigten Fettsäuren als gesünder, das gilt aber *nicht* beim hohen Erhitzen, da dabei ungesunde Stoffe entstehen können. Am besten erhitzbare neutrale Öle wie Sojaöl, Sonnenblumenöl oder Rapsöl verwenden. Butter ist geschmacklich natürlich oft von Vorteil (je nach Bratgut), kann man aber nicht hoch erhitzen, da Wasser und Eiweiße enthalten sind, daher verbrennt die Butter.

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