Muss ein zusätzliches Kennzeichen beleuchtet sein?
Hallo. Wenn man sich jetzt etwas an sein Auto macht oder man hat Ladung überstehen, die das Kennzeichen verdeckt: muss dann das Kennzeichen beleuchtet sein? Also als Beispiel: man macht sich an seinen VW Bus einen Träger an die Heckklappe (selbstgebaut) für - keine Ahnung - Ski und Snowboard oder so. Dabei werden das Kennzeichen verdeckt, aber die Scheinwerfer oder Rücklichter nicht. Auch steht der keine 1 Meter über, wodurch auch keine rote Fahne / rotes Licht sein muss. Reicht es da, das Kennzeichen so an den Träger/Halter zu befestigen oder muss ich es auch beleuchten?
5 Antworten
Da das Kennzeichen jederzeit identifizierbar sein muß, wird das Nachts zum Problem werden. Da man dies auch auf einer gewissen Distanz lesbar sein muß (ich glaube das sind 20m) muß man eine Kennzeichenbeleuchtung anbringen. Aber Du weist schon das man nicht mit jedem selbstgebastelten Anbringungen am Fahrzeug einfach so rum fahren darf oder? Bedenke auch Deinen Versicherungsschutz.
Ein hinteres amtliches Kennzeichen muss immer beleuchtet sein auch Wiederholungskennzeichen. Es ist nicht gestattet Kennzeichen irgendwie und irgendwo zu befestigen. Dafür gibt es lt. StVZO Festlegungen.
So wie beispielsweise auch bei einem Fahrradanhänger oder -träger, etc.
ja es muss,bei jedem träger den du kaufen kannst ist das kennzeichen beleuchtet
Ja, muss es.