Fahrrad verkehrstauglich machen?

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https://www.fahrrad-xxl.de/beratung/fahrrad/stvzo/

Welche StVZO-Regeln gelten? 

(Stand: 1.6.2017) Warnsignale im Straßenverkehr

Laut § 64a der StVZO muss ein verkehrstaugliches Rad über eine helltönende Klingel verfügen. Der Paragraf schließt gleichzeitig ein, dass andere Warnsignale (Schallzeichen) sowie stetig Lärm verursachende Signale (Radlaufglocken) an einem Rad nicht erlaubt sind.

Jederzeit gut sichtbar

Ob Tag oder Nacht – dein Fahrrad muss über eine Fahrrad Beleuchtung verfügen. Seit dem 1. Juni 2017 darfst du auch batteriebetriebene Lampen an deinem Fahrrad anbringen. Diese musst du nur noch bei Dunkelheit oder schlechter Sicht mitführen.

Zusätzlich zu den Lampen ist ein weißer bzw. roter Reflektor verpflichtend. Beide Lampen müssen so angebracht sein, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Der Absatz in der StVZO über die richtige Einstellung des Scheinwerfers ist seit dem 1.6.2017 ebenfalls gelöscht. Die Lampen dürfen nicht blinken. Dies könnte andere Verkehrsteilnehmer irritieren und der Abstand zu anderen Fahrzeugen kann im Dunkeln schlechter eingeschätzt werden.

Weiterhin sind gelbe Reflektoren an den Pedalen, sowohl nach vorne, als auch nach hinten, Pflicht.

Genauso verhält es sich mit seitlichen Reflektoren. Hier hast du die Wahl, ob du dein Rad mit Reflexstreifen an den Reifen, reflektierenden Speichenhülsen oder den bewährten Katzenaugen in den Speichen ausstattest. Schön anzusehen sind ebenso neuartige Speichenlichter. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn diese sind nicht in Deutschland erlaubt.

In der Fahrradabteilung von Decathlon solltest Du fündig werden. Von Dynamo über Batterie- bis zu USB-wiederaufladbaren Leuchten ist da für jeden was dabei. Auch Amazon und Co bieten eine reiche Auswahl. Aber achte darauf, das sie STVO-zugelassen sind. In DE braucht man ein ganz besonderes Licht ;) Falls Du das Licht aber nicht ans Fahrrad sondern z.B. am Rucksack befestigen willst brauchst Du nichts weiter beachten, dann darf es sogar blinken.

Kauf die ein gutes und mit USB Kabel aufladbares, abnehmbares Fahrradlicht für vorn und hinten. Vorn an den Lenker schrauben, hinten an den Sattel schrauben.

Kannst beides von Zeit zu Zeit zum Aufladen mit in die Wohnung nehmen oder eben, wenn das Fahrrad irgendwo geparkt wird. Ist kinderleicht montierbar.

Du kannst jede beliebige StVZO-konforme Akku-Beleuchtung verwenden oder das Fahrrad mit einem kompletten Dynamo-Beleuchtungssystem versehen.

Wenn du unsicher bist, geh in den Fahrradladen und lass dich dort beraten. Erlaubt sind nämlich nur in Deutschland explizit dafür zugelassene Lampen (§ 67 Abs. 1 Satz 1 StVZO). Einfach nur eine 0815-Taschenlampe an den Lenker montieren genügt also nicht.

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