Rücklicht bei Fahrrad notwendig?

7 Antworten

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Ein Licht am Helm ist in der StVO nicht vorgesehen. Somit streng genommen verboten.

Das Licht am Fahrrad ist vorgeschrieben, wenn die Sichtverhältnisse es erfordern. Also bei Dämmerung, Dunkelheit, Nebel, Starkregen...

Ich frage deshalb, weil an meinem MTB lässt sich schwer ein Rücklicht gut sichtbar und sicher montieren.

Solange du den roten Rückstrahler montiert hast (der muss immer dran sein) und nur dann fährst, wenn man dich gut sieht, ist das rechtlich kein Problem.

Oder du fährst nur auf Privatgrund, dort gilt die StVO nicht.

Oder du hältst es einfach praktisch: Ich wurde mit nicht-StVO-konformer Beleuchtung (viel zu starke Lichter, keine rüfnummer etc.) in 15 Jahren noch nie angehalten. Und wenn, gibts nur ein kleines Ordnungsgeld.

Ice1985 
Fragesteller
 23.02.2020, 23:01

Alles klar, danke

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Olokun  24.02.2020, 00:12

Die StV(Z)O macht überhaupt keine Aussagen zu Licht am Helm. Wieso sollte das also verboten sein? Es kann natürlich das Licht am Fahrrad nicht ersetzen, das braucht man trotzdem.

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RedPanther  25.02.2020, 16:06
@Olokun

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php

(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.

Ich gehe mal stark davon aus, dass die "Beladung" das Fahrrades von sich aus auch nicht anderweitig leuchten darf.

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Olokun  26.02.2020, 00:29
@RedPanther

Da steht eindeutig an Fahrrädern. Von Helmen steht da nichs. Wenn Du die Beleuchtungsvorschriften für Fahrräder auf ihre Fahrer ausdehnen willst, wären auch sämtliche Reflektoren an der Kleidung verboten.

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RedPanther  26.02.2020, 17:08
@Olokun

Und auf der anderen Seite darfst du ja auch auf deinen Autoanhänger keine eingeschaltete Diskobeleuchtung transportieren...

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Ja, ein Rücklicht ist notwendig. lässt sich problemlos z.B. an der Sattelstütze befestigen.

2017 wurde die permanente Beleuchtungspflicht für Fahrräder aufgehoben. Sie sind nur noch Pflicht, sofern die äußeren Umstände sie erfordern (es ist dunkel, Nebel etc.).

Tagsüber darfst du auch ohne jegliche Beleuchtung fahren.

Für das Rücklicht gilt eine Maximalhöhe von 120cm. Wo du das Licht befestigst spielt keine Rolle, hauptsache es liegt zwischen 60cm und 120cm.

Blinkendes Licht ist nur für Fahrzeuge mit Sonderstatus erlaubt.

Mir hat man damals in der Schule gesagt lichter benötigt man nur wenn man bei Nacht oder Gewitter oder so fährt. Aber man benötigt immer reflektoren

RedPanther  23.02.2020, 22:56

Das ist korrekt.

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Ja ist ziemlich wichtig, du hast ein richtiges Problem wenn es dunkel ist das Auto das Licht an hat und du kein ROTES Rücklicht hast er wird dich nur erkennen wenn du eine Signal Jacke trägst