Laut StVo muss das Kennzeichen immer eindeutig zu erkennen sein; daher das Kennzeichen auf dem Träger und daher muss (!) das identisch mit dem Fahrzeug sein, an dem er montiert ist.

...zur Antwort

Nicht fest montiert, abnehmbar ja.
Will sagen: wenn montiert, dann muss die auch im Betrieb sein ;)

Und: TÜV-Abnahme nicht vergessen!

...zur Antwort